- Inventory number
-
34975
- Extent
-
XIV, 320 S.
- Subject (what)
-
Gesetzgebung
Gewalt
Norton, Caroline
Stowe, Harriet Beecher
- Subject (where)
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Großbritannien
- Contributor
-
Norton, Caroline
Duncker
- Published
-
Duncker
1855
- Delivered via
- Rights
-
AddF - Archiv der deutschen Frauenbewegung. Bibliothek
- Last update
-
30.01.2023, 11:53 AM CET
Data provider
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Object type
- Buch
Associated
- Norton, Caroline
- Duncker
Time of origin
- Duncker
- 1855
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Gesetz-Sammlung für den Preußischen Staatsbürger : eine chronologische Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze, Verordnungen, Erlasse etc. etc. des Zeitraums von 1806 - 1856 (1. Juli), genau ihrem Wortlaute nach und mit besonderer Rücksichtnahme auf: unsere Verfassung, ihre älteren Grundlagen und neueren resp. neuesten Abänderungen; die Organisation der Verwaltungs- und Justiz-Behörden, ihre Befugnisse und Instruktionen; die Gesetzgebung über Presse, Preßvergehen und politische Vergehen; die Wahlgesetze; das Versammlungs- und Vereinigungsrecht; die persönliche Freiheit; die Polizei- etc. Gerichtsbarkeit; die verschiedenen Städte-Ordnungen, Landgemeinde-Ordnungen, Kreis-Ordnungen, Provinzial-Ordnungen; Gewerbe-Gesetzgebung; Gesinde-Ordnung und Polizei etc. etc.
![Der Stadt Braunschweig Taxordnung : Berathschlaget unnd eindrechtiglich bewilliget und angenohmen/ von einem Erbaren Rathe/ Rathsgeschwornen/ Gildemeistern unnd Haubtleuthen der Stadt Braunschweig ... ; Wornach sich die Gilde: Und Handtwercksleuthe/ auch sonsten alle andere Bürgere ... und jede angehörige Unterthanen der Stadt Braunschweig: Deßgleichen auch die Jenigen/ so daselbsten negotiiren unnd handeln wollen/ zurichten haben ; [Und ist hievorgeschriebene Ordnung ... angenohmen ... im 1622 Jahre/ Den 16. Monats Tag Aprilis]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3e2e1d6d-ca0d-42a3-aa00-5c9efa3bf479/full/!306,450/0/default.jpg)
Der Stadt Braunschweig Taxordnung : Berathschlaget unnd eindrechtiglich bewilliget und angenohmen/ von einem Erbaren Rathe/ Rathsgeschwornen/ Gildemeistern unnd Haubtleuthen der Stadt Braunschweig ... ; Wornach sich die Gilde: Und Handtwercksleuthe/ auch sonsten alle andere Bürgere ... und jede angehörige Unterthanen der Stadt Braunschweig: Deßgleichen auch die Jenigen/ so daselbsten negotiiren unnd handeln wollen/ zurichten haben ; [Und ist hievorgeschriebene Ordnung ... angenohmen ... im 1622 Jahre/ Den 16. Monats Tag Aprilis]
![Prodromus Oder Erster Theil Warhaffter Abgenötigter Vorantwortu[n]g Burgermeistere und Raths der Stadt Braunschweig/ wider unterschiedtliche gegen Sie und gemeine Stadt in folio un[d] quarto zu Helmstidt newlich in Druck gesprengter herber und bitterer/ aber/ Gott lob/ ungegründter Schrifften : Darinnen bis zu einer fernern special Apologi und Ablehnung dero Ihnen zugemessener unbefugten Aufflagen/ bestendiglich vermeldet/ Wie es umb die Streittigkeiten/ Welche sich zwischen dem ... Herrn Heinrich Julio postulirten Bischoven des Stiffts Halberstadt/ Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ etc. und gemelter Stadt Braunschweig enthalten/ bewant sey/ und warauff derselben status eigentlich beruhe](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bf9d525c-2fe1-4dbb-aef9-9cd867b18c43/full/!306,450/0/default.jpg)