Einblattdruck | Geldwesen | Monografie | Verordnung

Es haben Unsers gnädigst regierenden Herrn Herzogen und Herrn Hochfürstl. Durchlaucht sich gnädigst entschlossen, den von denen benachbarten Herrn Churfürsten und verschiedenen andern Ständen, mittelst vorgängiger Uebereinkunft eingeführten Münz-Conventionsfuß auch in Dero Landen zum Vollzug bringen zu lassen, und dannenhero gnädigst verordnet ... : Zweybrücken den 14. Merz 1765.

Es haben Unsers gnädigst regierenden Herrn Herzogen und Herrn Hochfürstl. Durchlaucht sich gnädigst entschlossen, den von denen benachbarten Herrn Churfürsten und verschiedenen andern Ständen, mittelst vorgängiger Uebereinkunft eingeführten Münz-Conventionsfuß auch in Dero Landen zum Vollzug bringen zu lassen, und dannenhero gnädigst verordnet ... : Zweybrücken den 14. Merz 1765.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universal

Location
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10936300
Extent
[1] Bl.
Language
Deutsch
Notes
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10936300

Contributor
Pfalz-Zweibrücken
Published
[S.l.] , 1765 -

Last update
26.05.2025, 3:49 PM CEST

Data provider

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Object type

  • Geldwesen ; Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie

Associated

  • Pfalz-Zweibrücken

Time of origin

  • [S.l.] , 1765 -

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