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Dritter Theil. Was des Heiligen Römischen Reichs Stände von den Stifften und dero Personen zuhalten/ geordnet und mennigiich zur Nachrichtung sich vereiniget haben.

Dritter Theil. Was des Heiligen Römischen Reichs Stände von den Stifften und dero Personen zuhalten/ geordnet und mennigiich zur Nachrichtung sich vereiniget haben.

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Coler, Anton. - Kurtzes gegründetes Bedencken/ Ob im heiligen Eömischen Reich die Ertz- Hohe- und andere Stiffte/ neben deroselben Anvorwandten und zugethanen Personen/ bestendiglichen in ihrem Esse und Wesen zuerhalten : Und was hiervon/ Derer/ des heiligen Römischen Reichs Stände/ so wol der heiligen Schrifft vortrefflicher Lehrer und anderer Rechts-Gelehrten Meynung sey ; Auff sonderbahres Begehren zu Papier gebracht

Letzte Aktualisierung
27.01.2026, 12:47 UTC

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