Urkunde

Lehenrevers des Philipp Georg von Rodenstein als Bevollmächtigter des Philipp Heinrich von Bobenhausen für die inserierte Urkunde des Landgrafen L...

Archivaliensignatur
28/8
Formalbeschreibung
Pergament, angehängtes Siegel fehlt.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lehenrevers des Philipp Georg von Rodenstein als Bevollmächtigter des Philipp Heinrich von Bobenhausen für die inserierte Urkunde des Landgrafen Ludwig V. von Hessen-Darmstadt: Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt belehnt Philipp Heinrich von Bobenhausen mit einem Hof zu Groß-Umstadt als fuldischem Mannlehen, das Kaiser Ferdinand II. nach der Ächtung des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz an Hessen-Darmstadt gegeben hatte. Das Hessische Erbstatut und die Erbverbrüderung mit Sachsen werden vorbehalten.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.

Kontext
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 2 Buchstabe B >> 2.20 von Bobenhausen
Bestand
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen

Vorprovenienz
Hessen-Darmstadt
Laufzeit
Darmstadt 1626 Mai 2

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:32 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Hessen-Darmstadt

Entstanden

  • Darmstadt 1626 Mai 2

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