Urkunde
Lehenrevers des Philipp Georg von Rodenstein als Bevollmächtigter des Philipp Heinrich von Bobenhausen für die inserierte Urkunde des Landgrafen L...
- Archivaliensignatur
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28/8
- Formalbeschreibung
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Pergament, angehängtes Siegel fehlt.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lehenrevers des Philipp Georg von Rodenstein als Bevollmächtigter des Philipp Heinrich von Bobenhausen für die inserierte Urkunde des Landgrafen Ludwig V. von Hessen-Darmstadt: Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt belehnt Philipp Heinrich von Bobenhausen mit einem Hof zu Groß-Umstadt als fuldischem Mannlehen, das Kaiser Ferdinand II. nach der Ächtung des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz an Hessen-Darmstadt gegeben hatte. Das Hessische Erbstatut und die Erbverbrüderung mit Sachsen werden vorbehalten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.
- Kontext
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Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 2 Buchstabe B >> 2.20 von Bobenhausen
- Bestand
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A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
- Vorprovenienz
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Hessen-Darmstadt
- Laufzeit
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Darmstadt 1626 Mai 2
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.09.2024, 08:32 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Hessen-Darmstadt
Entstanden
- Darmstadt 1626 Mai 2