Archivale
Bescheinigung des Rechts zu Ablösung einer Schuld
Regest: Agnes die Bötzin von Stainhülwe (Steinhilben) vergicht (= erklärt) für sich und ihre Erben, dass Benz von Stainhülwe und seine Erben Recht und Gewalt haben, die 5 Schilling und 1 Pfund Heller auszulösen, wie hienach geschrieben steht. Das Geld gibt er ihr und ihren Erben aus einem Haus gelegen zu Rütlingen zwischen des Bägers und Heinz Wiglins Häusern. Von dem Geld fallen 15 Schilling auf St. Martins Tag und 10 Schilling auf St. Jerien Tag (Georgii). Er und seine Erben haben das Recht, 5 Schilling auszulösen um 3 Pfund Heller und je 10 Schilling, fällig auf St. Martins Tag und auf St. Jerien Tag, um 7 1/2 Pfund Heller, wenn sie kommen zu rechten Zielen, das ist 8 Tage vor oder nach St. Martins Tag und St. Jerien Tag.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0922
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Wernher der Snider und Volker der Amman, Richter zu Rütlingen
Insigel der Stadt Rütlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1359 Februar 23, St. Mathias Abend
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
- 20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1359 Februar 23, St. Mathias Abend