Monografie | Verordnung

Von Gottes Gnaden August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Demnach auf die von verschiedenen Orthen eingelangte Beschwehrungen über die unterm 26. Iulii des letzt abgewichenen Jahres publicirte Verordnung, daß nemlich das Bier durchgehends nicht theurer als das halbe Faß zu zwey Thlr. verkauffet werden solle ... diese Verordnung ... vor erst wieder aufzuheben ... : [Geben ... Wolffenbüttel, den 24. Jan. 1728]

Von Gottes Gnaden August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Demnach auf die von verschiedenen Orthen eingelangte Beschwehrungen über die unterm 26. Iulii des letzt abgewichenen Jahres publicirte Verordnung, daß nemlich das Bier durchgehends nicht theurer als das halbe Faß zu zwey Thlr. verkauffet werden solle ... diese Verordnung ... vor erst wieder aufzuheben ... : [Geben ... Wolffenbüttel, den 24. Jan. 1728]

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universal

Location
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10933697
Extent
[2] Bl. ; 4°
Language
Deutsch
Notes
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10933697

Contributor
Published
[S.l.] , 1728 -

Last update
26.05.2025, 3:51 PM CEST

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Object type

  • Verordnung ; Monografie

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Time of origin

  • [S.l.] , 1728 -

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