Urkunde

Heyno, Herr in Schlotheim (Slatheim) bekennt, dass Heinrich genannt Greve, Heinrich Hesse und Dietrich, genannt von Billeben (Billeyben) , die den Bruder Dietrich genannt von Erfurt (Erfordia), Laienbruder (conversus) in Volkenroda (Volkolderod), bei einem Gehölz (lignetum) namens Sundere erschlagen haben und, da sie wegen des Totschlags Reue verspüren, sich selbst und ihre Familien freiwillig in das Eigentum des Klosters Volkenroda (Volkolderode) überantwortet haben, ein Lehensverhältnis zu diesem eingegangen sind und dass sie in Anerkennung dieser Zusage für sich, ihre Ehefrauen und Nachkommen versprochen haben, jährlich je ein Pfund Wachs an das Kloster immerwährend zu entrichten.- Siegel des Ausstellers angekündigt.

Archivaliensignatur
10001 Ältere Urkunden, Nr. 01959 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)

Kontext
10001 Ältere Urkunden >> 2. Geistliche Provenienzen >> 2.2. Klöster, Chorherrenstifte und Kollegiatstifte (siehe auch 2.4.03. Sonstige) >> 2.2.50. Volkenroda, Zisterzienserkloster
Bestand
10001 Ältere Urkunden

Laufzeit
16. April 1312

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Letzte Aktualisierung
10.12.2025, 15:18 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 16. April 1312

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