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Wer abbiegt, muß nicht unbedingt Schuld haben

Enthält: Arbeiter fährt auf B 75 in Delingsdorf auf Strohpresse eines abbiegenden Treckers auf, dessen Fahrer alkoholisiert ist; Ahrensburger Einzelrichter verurteilt diesen wegen Trunkenheit zu Geldstrafe und Führerscheinentzug, lässt Anklagen auf Körperverletzung und Verkehrsgefährdung aber fallen, da Mitschuld des Arbeiters durch überhöhte Geschwindigkeit nicht auszuschließen ist, Verteidiger rät zu Zivilklage auf Schadensersatz für Presse

Digitalisierung: Kreisarchiv Stormarn

Attribution - NonCommercial - ShareAlike 4.0 International

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Reference number
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 45895

Context
Zeitungsdokumentation >> 15. Verkehr u. Versorgung >> 15.2 Straßenverkehr >> 15.2.7 Unfälle im Straßenverkehr
Holding
V 100 Zeitungsdokumentation

Date of creation
15. Januar 1972

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Last update
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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 15. Januar 1972

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