Archivale

Wer abbiegt, muß nicht unbedingt Schuld haben

Enthält: Arbeiter fährt auf B 75 in Delingsdorf auf Strohpresse eines abbiegenden Treckers auf, dessen Fahrer alkoholisiert ist; Ahrensburger Einzelrichter verurteilt diesen wegen Trunkenheit zu Geldstrafe und Führerscheinentzug, lässt Anklagen auf Körperverletzung und Verkehrsgefährdung aber fallen, da Mitschuld des Arbeiters durch überhöhte Geschwindigkeit nicht auszuschließen ist, Verteidiger rät zu Zivilklage auf Schadensersatz für Presse

Archivaliensignatur
Kreisarchiv Stormarn, V 100 / 45895

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 15. Verkehr u. Versorgung >> 15.2 Straßenverkehr >> 15.2.7 Unfälle im Straßenverkehr
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
15. Januar 1972

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Letzte Aktualisierung
09.02.2024, 08:16 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 15. Januar 1972

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