Akten
Das so genannte Kastenhaus zu Gunzenhausen und dessen verkäufliche Überlassung an den Verwalter Förster zu Heidenheim
- Reference number
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Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 1449
- Language of the material
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ger
- Further information
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Medium: A = Analoges Archivalie
- Context
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Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> I. Repertorium über die ehemalig markgräflich ansbachische Registratur (1400-1808) >> B. Spezialakten (alphabetisch nach Themen, dann ortsalphabetisch) >> Staatsrealitäten, Verkauf >> Staatsrealitäten - Spezialia (ortsalphabetisch von Auhausen bis Wülzburg)
- Holding
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Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909
- Indexentry person
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Förster
- Indexentry place
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Gunzenhausen (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen), Kastenhaus
Heidenheim
- Date of creation
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1733-1778
- Other object pages
- Last update
-
23.05.2025, 11:52 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher / Akten
Time of origin
- 1733-1778
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Kurtzer Beweißthum I. Es sey denen die GOttes heiligen Worte nicht glauben wollen, aus der Vernunfft und der Natur dar zuthun, daß es nichts ungereimtes, unmügliches und spottens-wehrtes, wan gelehret wird (1) daß Geister und Gespenster sein, (2) daß ein Geist einen Leib fortführen und (3) Sünde im Menschen erregen könne ; II. Daß die Läugnung der Gespenster ein Weg zum Atheismo und gäntzlicher Verwerffung der H. Schrifft sey
