Urkunden
Hans Weiß aus Breitenholz, wegen zweimaligen Bruchs einer U. und erneuten Wildfrevels gef., peinlich beklagt und zu Tübingen dazu verurteilt, der Herrschaft 40 lb h zu bezahlen, seine Atzung und Kosten zu erstatten , alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, kein Geschoß oder andere Wehr zu besitzen und sich dazu zu verpflichten, dies alles bei schwerer Strafe zu halten, gelobt eidlich, dem nachzukommen, schwört U. und verspricht, auch nicht gegen Graf Karl von Hohenzollern, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, sowie die Amtleute und Untertanen der Herrschaft zu handeln.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5687
- Umfang
-
1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Bm. u. Gericht zu Tübingen mit dem gem. Stadtsiegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Kontext
-
Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.5 Tübinger Forst
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Herrschaft Hohenberg
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1564 April 12