Urkunden
Konrad Schön aus Breitenholz, wegen meineidigen Verhaltens und gen. Wildfrevels etliche Wochen zu Tübingen gef., vom Waldvogt peinlich beklagt und von den Richtern rechtlich dazu verurteilt, neben Bezahlung seiner Atzung und Gefängniskosten, der Turmhaft und der gewöhnlichen Strafe von 20 lb h für Wilderer noch eine weitere Strafe von 10 fl zu entrichten und sich dazu zu verpflichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten sowie andere Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, gelobt eidlich, dem nachzukommen, und schwört U.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5689
- Extent
-
1 U
- Further information
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Siegler: Konrad Breuning, des Gerichts zu Tübingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.5 Tübinger Forst
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Schön, Konrad
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- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:48 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1564 August 28
Other Objects (12)
![Hans Weiß aus Breitenholz, wegen zweimaligen Bruchs einer U. und erneuten Wildfrevels gef., peinlich beklagt und zu Tübingen dazu verurteilt, der Herrschaft 40 lb h zu bezahlen, seine Atzung und Kosten zu erstatten , alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, kein Geschoß oder andere Wehr zu besitzen und sich dazu zu verpflichten, dies alles bei schwerer Strafe zu halten, gelobt eidlich, dem nachzukommen, schwört U. und verspricht, auch nicht gegen Graf Karl von Hohenzollern, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, sowie die Amtleute und Untertanen der Herrschaft zu handeln.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4a43b0dc-df27-4aa1-a651-dbb7a275290c/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Weiß aus Breitenholz, wegen zweimaligen Bruchs einer U. und erneuten Wildfrevels gef., peinlich beklagt und zu Tübingen dazu verurteilt, der Herrschaft 40 lb h zu bezahlen, seine Atzung und Kosten zu erstatten , alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, kein Geschoß oder andere Wehr zu besitzen und sich dazu zu verpflichten, dies alles bei schwerer Strafe zu halten, gelobt eidlich, dem nachzukommen, schwört U. und verspricht, auch nicht gegen Graf Karl von Hohenzollern, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, sowie die Amtleute und Untertanen der Herrschaft zu handeln.
![Hans Weiß aus Breitenholz, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., jedoch nach vier Wochen aus Gnade mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und 20 lb h als Strafe zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben und andere Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ddb73b77-7299-495c-b7b0-b90cda79f83c/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Weiß aus Breitenholz, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., jedoch nach vier Wochen aus Gnade mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und 20 lb h als Strafe zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben und andere Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.
![Hans Raid und Theus Kübeleberlin, beide aus Breitenholz, zu Tübingen gef., weil sie bei der Gefangennahme des Weiß Hans aus Breitenholz durch einige Forstknechte empörerische Reden geführt hatten, jedoch nach einiger Zeit gegen Bezahlung ihrer Atzung freigel., schwören U. und geloben eidlich, sich künftig gehorsam zu verhalten.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1904fd68-80a5-4f0e-b07b-0dfe60f5390c/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Raid und Theus Kübeleberlin, beide aus Breitenholz, zu Tübingen gef., weil sie bei der Gefangennahme des Weiß Hans aus Breitenholz durch einige Forstknechte empörerische Reden geführt hatten, jedoch nach einiger Zeit gegen Bezahlung ihrer Atzung freigel., schwören U. und geloben eidlich, sich künftig gehorsam zu verhalten.
![Lienhard Mang, Hirte in Öschingen, zu Tübingen gef., weil er aus dem württembergischen Forst ein von Hunden angefressenes Stück Wild nach Hause getragen, ihm die Haut abgezogen und diese verkauft hatte, und auch sonst des Wilderns verdächtig war, strenger Strafe verfallen, jedoch aus Gnade mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu begleichen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten und andere Wilderer dem Waldvogt anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6742474d-1032-4b80-8700-0e22511d3c43/full/!306,450/0/default.jpg)
Lienhard Mang, Hirte in Öschingen, zu Tübingen gef., weil er aus dem württembergischen Forst ein von Hunden angefressenes Stück Wild nach Hause getragen, ihm die Haut abgezogen und diese verkauft hatte, und auch sonst des Wilderns verdächtig war, strenger Strafe verfallen, jedoch aus Gnade mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu begleichen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten und andere Wilderer dem Waldvogt anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U.
![Endris Zwirner aus Breitenholz, wegen des Verdachts der Wilderei, da er auf Anraten des Hans Weiß aus Breitenholz von dem damals im Tübinger Gefängnis sitzenden Hans Gienger eine Büchse gefordert hatte, geflohen und dann in dasselbe Gefängnis eingeliefert, jedoch mit der Auflage entlassen, seine Atzung und alle Unkosten zu bezahlen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2937e1d4-4a98-4371-92ec-4fc3b51663c0/full/!306,450/0/default.jpg)
Endris Zwirner aus Breitenholz, wegen des Verdachts der Wilderei, da er auf Anraten des Hans Weiß aus Breitenholz von dem damals im Tübinger Gefängnis sitzenden Hans Gienger eine Büchse gefordert hatte, geflohen und dann in dasselbe Gefängnis eingeliefert, jedoch mit der Auflage entlassen, seine Atzung und alle Unkosten zu bezahlen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U.
![Hans Dietherlin gen. Karch Hans aus Salmendingen, wegen mehrmaliger gen. Jagdvergehen etliche Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und unter der Bedingung wieder freigel., der Herrschaft 25 fl Strafe, seine Atzung und Gefängniskosten zu entrichten sowie mit 2oo fl zu bürgen, verspricht eidlich, dem nachzukommen, sich auch allen Waidwerks in den württembergischen Forsten zu enthalten und keine Hunde mit sich laufen zu lassen, dagegen Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, und schwört U.- Bürgen (mit 200 fl): 1) Stephan Vogel aus Mittelstetten 2) Auberlin Buck aus Talheim 3) Leonhard Kumer 4) Konrad Kumer aus Stetten bei Hechingen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/515c5af4-ee5e-4b81-8fed-1ff9d01335c2/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Dietherlin gen. Karch Hans aus Salmendingen, wegen mehrmaliger gen. Jagdvergehen etliche Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und unter der Bedingung wieder freigel., der Herrschaft 25 fl Strafe, seine Atzung und Gefängniskosten zu entrichten sowie mit 2oo fl zu bürgen, verspricht eidlich, dem nachzukommen, sich auch allen Waidwerks in den württembergischen Forsten zu enthalten und keine Hunde mit sich laufen zu lassen, dagegen Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, und schwört U.- Bürgen (mit 200 fl): 1) Stephan Vogel aus Mittelstetten 2) Auberlin Buck aus Talheim 3) Leonhard Kumer 4) Konrad Kumer aus Stetten bei Hechingen.
![Jörg Seelmann aus Entringen, wegen gen. Wildfrevel im württembergischen Forst zu Tübingen gef., strenger Strafe verfallen, jedoch nach einiger Zeit begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu bezahlen sowie sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ae5fe780-57c2-48bb-bc99-bac895eb0adf/full/!306,450/0/default.jpg)
Jörg Seelmann aus Entringen, wegen gen. Wildfrevel im württembergischen Forst zu Tübingen gef., strenger Strafe verfallen, jedoch nach einiger Zeit begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu bezahlen sowie sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.
![Jörg Sybolt gen. Stuttgarter, B. zu Tübingen, daselbst wegen Friedensbruchs, Gotteslästerung und Landflucht gef., in Anbetracht seiner erlittenen Turmhaft und auf Fürsprache seiner Freundschaft von Hans Erhard von Ow, Obervogt, und Hans Breuning, Untervogt zu Tübingen, freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, sein Leben lang keine hohe und niedere Wehr mehr zu tragen und offene Zechen und Gesellschaften zu meiden.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1996b9a1-f722-4b2f-9c9a-42d37ecdabc4/full/!306,450/0/default.jpg)
Jörg Sybolt gen. Stuttgarter, B. zu Tübingen, daselbst wegen Friedensbruchs, Gotteslästerung und Landflucht gef., in Anbetracht seiner erlittenen Turmhaft und auf Fürsprache seiner Freundschaft von Hans Erhard von Ow, Obervogt, und Hans Breuning, Untervogt zu Tübingen, freigel., schwört U. und gelobt eidlich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, sein Leben lang keine hohe und niedere Wehr mehr zu tragen und offene Zechen und Gesellschaften zu meiden.
![Gall Schön, seßhaft zu Breitenholz, zu Tübingen gef., weil er Hans Steiger, der bei Hz. Ulrich von Württemberg weilte, bei seinem nächtlichen Aufenthalt in Breitenholz nicht anzeigte, sondern sich mit ihm in dessen Haus beredete, jedoch auf seine und seiner Freunde und Gönner Bitten und auf Befehl des Statthalters und Regenten zu Stuttgart vom Ober- und Untervogt zu Tübingen gegen eine Geldstrafe und Bezahlung seiner Atzung freigel., schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die sich an seiner Stelle zu verantworten haben, falls er die Verschreibung bricht und nicht ergriffen werden könnte. - Bürgen: Seine Brüder Auberlin und Hans Schön, beide zu Breitenholz.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1899ec4e-df02-44ad-aec0-25963683de1f/full/!306,450/0/default.jpg)
Gall Schön, seßhaft zu Breitenholz, zu Tübingen gef., weil er Hans Steiger, der bei Hz. Ulrich von Württemberg weilte, bei seinem nächtlichen Aufenthalt in Breitenholz nicht anzeigte, sondern sich mit ihm in dessen Haus beredete, jedoch auf seine und seiner Freunde und Gönner Bitten und auf Befehl des Statthalters und Regenten zu Stuttgart vom Ober- und Untervogt zu Tübingen gegen eine Geldstrafe und Bezahlung seiner Atzung freigel., schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die sich an seiner Stelle zu verantworten haben, falls er die Verschreibung bricht und nicht ergriffen werden könnte. - Bürgen: Seine Brüder Auberlin und Hans Schön, beide zu Breitenholz.
![Konrad Bürcker aus Weilheim, zu Tübingen gef., weil er einen von seinem Sohn Urban im württembergischen Forst angeschossenen Hirsch auf dessen Bitte bei Nacht in seine Scheuer nach Derendingen gebracht und getötet hatte, strenger Strafe verfallen, jedoch nach einiger Zeit in Ansehung seines Alters begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und eine Strafe von 20 lb h zu bezahlen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse zu gebrauchen und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4009d046-24e2-4bd2-b289-70d600f4836b/full/!306,450/0/default.jpg)