König Sigmund verleiht Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm das Recht, einen Jahrmarkt und eine Messe in ihrer Stadt abzuhalten. Dieser soll am achten Tag vor Christi Himmelfahrt ("vff dem heiligen Vffart tag") beginnen und 14 Tage bis zum achten Tag nach Christi Himmelfahrt dauern. Ist der Stadt dieser Termin nicht genehm, dann kann sie den Jahrmarkt und die Messe auf einen anderen Tag verlegen, muss dabei allerdings auf vom Reich privilegierte Jahrmärkte in anderen Städten und Märkten im Umkreis von zwei Meilen um Ulm Rücksicht nehmen.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 1406
- Alt-/Vorsignatur
-
687
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Pressburg
Aussteller: König Sigmund
Siegler: König Sigmund
Kanzleivermerke: No. LIIII Lad D 1 (17. Jh.)
(StadtA Ulm, Rep. 1, Bd. 1, S. 83)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich an Fäden anhängend; verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Bemerkungen: Regest: Regesta Imperii, Bd. XI,2 n. 7359, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1429-08-09_1_0_11_2_0_1403_7359
Datum: Geben zu Preszpurg, 1429, an sant Laurentzen abend, vnserer riche des Hungrischen etcetera in dem dreyunduirtzigisten, des Romischen in dem newntzehenden vnd des Beheimschen im tzehenden jaren.
Scan-Nummer: Negativ: Nr. 102 / H, I /92
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1429 August 9.
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