Urkunden
Barbara, genannt Cron Barbell, Ehefrau des Peter Remenn, B. zu Göppingen, erneut daselbst gef., weil sie in Übertretung einer geschworenen Urfehde (sie war Diebstahls wegen des Landesverwiesen worden) heimlich in die Stadt Göppingen zurückgekehrt und aufgegriffen worden war, peinlich beklagt und verurteilt, vom Nachrichter eine Stunde lang an den Pranger gestellt und anschließend vom Rathaus bis an das Untere Tor mit Ruten geschlagen zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht abermals, unverzüglich über den Lech zu gehen, Württemberg künftig zu meiden und schwört U. - Scharfe Sanktion: Bei nochmaliger Zuwiderhandlung soll die Täterin ohne weiteres hingerichtet werden.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1265
- Further information
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Siegler: Die ehrsamen und weisen Wolff Jäger, des Gerichts, und Meister Hans Wanger, B. zu Göppingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Context
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Urfehden >> 2. Band 2: Dornhan bis Heidenheim >> 2.4 Göppingen, Amt >> 2.4.1 Göppingen
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Remenn, Barbara, gen. Cron Barbell
Remenn, Peter
Wanger, Hans
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- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:50 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1531 April 27
Other Objects (12)
![Agatha, Ehefrau des Jorg Künen, B. zu Göppingen, daselbst gef., weil sie in Übertretung einer geschworenen Urfehde abermals den neuen Lehren und Sekten angehangen und am hochwürdigen Sakrament des Altars gezweifelt hatte, wird auf Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg unverzüglich zu verlassen und von nun an zu meiden, ihre Atzung und sonstige aufgelaufene Kosten zu bezahlen und schwört U.- Scharfe Sanktion: Im Falle nochmaliger Zuwiderhandlung soll die Täterin ertränkt werden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/917b0ffa-d2d7-45da-a742-5f83d909cfec/full/!306,450/0/default.jpg)
Agatha, Ehefrau des Jorg Künen, B. zu Göppingen, daselbst gef., weil sie in Übertretung einer geschworenen Urfehde abermals den neuen Lehren und Sekten angehangen und am hochwürdigen Sakrament des Altars gezweifelt hatte, wird auf Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg unverzüglich zu verlassen und von nun an zu meiden, ihre Atzung und sonstige aufgelaufene Kosten zu bezahlen und schwört U.- Scharfe Sanktion: Im Falle nochmaliger Zuwiderhandlung soll die Täterin ertränkt werden
![Thorothea Böltzerin von Adelberg [Kr. Göppingen], wegen Diebstahls zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, verurteilt, vom Nachrichter in das Halseisen oder an den Pranger gestellt und anschließend vor das obere Tor geführt, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Rhein zu gehen, Württemberg künftig zu meiden und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7de8a67e-6446-47f1-8f55-25bf6373784b/full/!306,450/0/default.jpg)
Thorothea Böltzerin von Adelberg [Kr. Göppingen], wegen Diebstahls zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, verurteilt, vom Nachrichter in das Halseisen oder an den Pranger gestellt und anschließend vor das obere Tor geführt, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Rhein zu gehen, Württemberg künftig zu meiden und schwört U.
![Leonhart Pfaw von Göppingen, wegen 4 Jahre lang oder länger zur Nachtzeit begangener Fischwilderei daselbst gef. und peinlich beklagt, dazu verurteilt, vom Nachrichter von dem Rathaus bis an das Obere Tor mit Ruten geschlagen zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Leibesstrafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Rhein zu gehen, Württemberg künftig zu meiden und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3c777ac8-023b-4cb1-8aba-2afec625b863/full/!306,450/0/default.jpg)
Leonhart Pfaw von Göppingen, wegen 4 Jahre lang oder länger zur Nachtzeit begangener Fischwilderei daselbst gef. und peinlich beklagt, dazu verurteilt, vom Nachrichter von dem Rathaus bis an das Obere Tor mit Ruten geschlagen zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Leibesstrafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Rhein zu gehen, Württemberg künftig zu meiden und schwört U.
![Matheus Narr von Zell [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen, weil er in Sulpach [Kr. Göppingen] dem Priester in seine Predigt geredet hatte, aus Württemberg ausgewiesen worden war, wird auf seine Bitten hin wieder aufgenommen, schwört Urfehde, verspricht, sich derartiger Handlungen und der Sekten zu enthalten und gehorsam zu sein. - Bü.: Jörg Schmid von Zell, Vater, Meister Hans Wanger, Vetter, Wilhelm Schreiner, Schwager, B. zu Göppingen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2c390ba7-6c47-4dc8-9b0c-f29f749b7c3d/full/!306,450/0/default.jpg)
Matheus Narr von Zell [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen, weil er in Sulpach [Kr. Göppingen] dem Priester in seine Predigt geredet hatte, aus Württemberg ausgewiesen worden war, wird auf seine Bitten hin wieder aufgenommen, schwört Urfehde, verspricht, sich derartiger Handlungen und der Sekten zu enthalten und gehorsam zu sein. - Bü.: Jörg Schmid von Zell, Vater, Meister Hans Wanger, Vetter, Wilhelm Schreiner, Schwager, B. zu Göppingen
![Hans Henni ("Hein") von Großeislingen [Kr. Göppingen], erneut zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, weil er in Übertretung einer geschworenen Urfehde [vgl. UF 1311] abermals in den Wirtshäusern gesessen und aus dem Amt Göppingen gewandert war, wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg und das Gebiet von 20 Meilen vor seinen Grenzen unverzüglich zu verlassen, künftig unbedingt zu meiden und schwört U. Bei Zuwiderhandlung soll er ohne weiteres hingerichtet werden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/902007ce-b895-4c29-ba3b-495a04e3a48a/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Henni ("Hein") von Großeislingen [Kr. Göppingen], erneut zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, weil er in Übertretung einer geschworenen Urfehde [vgl. UF 1311] abermals in den Wirtshäusern gesessen und aus dem Amt Göppingen gewandert war, wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg und das Gebiet von 20 Meilen vor seinen Grenzen unverzüglich zu verlassen, künftig unbedingt zu meiden und schwört U. Bei Zuwiderhandlung soll er ohne weiteres hingerichtet werden
![Petter Wörder von Nördlingen, wegen Gotteslästerung und zu Bappenheim [Pappenheim, Kr. Weißburg, Bay.], Gmund [Schwäbisch Gmünd] und anderen Orten begangenen Diebstahls zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, in Ansehung seiner Jugend aber nur dazu verurteilt, vom Nachrichter vor dem Rathaus ins Halseisen oder an den Pranger gestellt und mit Ruten bis vor das Obere Tor geschlagen zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Rhein zu gehen, Württemberg von nun an zu meiden und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d514ae0e-7aa4-49b7-82bc-17b96e005374/full/!306,450/0/default.jpg)
Petter Wörder von Nördlingen, wegen Gotteslästerung und zu Bappenheim [Pappenheim, Kr. Weißburg, Bay.], Gmund [Schwäbisch Gmünd] und anderen Orten begangenen Diebstahls zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, in Ansehung seiner Jugend aber nur dazu verurteilt, vom Nachrichter vor dem Rathaus ins Halseisen oder an den Pranger gestellt und mit Ruten bis vor das Obere Tor geschlagen zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Rhein zu gehen, Württemberg von nun an zu meiden und schwört U.
![Enderlin Fradenreych, Müller von Ehingen [Ehingen a.d.Donau] und Christina, seine Ehefrau, zu Göppingen gef., weil sie als Meister und Meisterin in der Spitalmühle daselbst Korn und Mahlgelder unterschlagen hatten, werden auf Bitten und Fürbitten gnädig dazu verurteilt, dem Spital für das unterschlagene Korn und Geld 25 fl zu geben, ihre Atzung und sonstige aufgelaufene Kosten selbst zu bezahlen, werden an den Pranger gestellt und versprechen, Württemberg unverzüglich zu verlassen und schwören U. Bei Zuwiderhandlung sollen sie ohne weiteres vom Nachrichter hingerichtet werden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6ca2543a-2e75-45b8-a806-a58b77ac5368/full/!306,450/0/default.jpg)
Enderlin Fradenreych, Müller von Ehingen [Ehingen a.d.Donau] und Christina, seine Ehefrau, zu Göppingen gef., weil sie als Meister und Meisterin in der Spitalmühle daselbst Korn und Mahlgelder unterschlagen hatten, werden auf Bitten und Fürbitten gnädig dazu verurteilt, dem Spital für das unterschlagene Korn und Geld 25 fl zu geben, ihre Atzung und sonstige aufgelaufene Kosten selbst zu bezahlen, werden an den Pranger gestellt und versprechen, Württemberg unverzüglich zu verlassen und schwören U. Bei Zuwiderhandlung sollen sie ohne weiteres vom Nachrichter hingerichtet werden
![Jacob Schram von Ebersbach [Kr. Göppingen], wegen Überschuldung, Diebstahls (er hatte vor einiger Zeit einem unweit von Ebersbach auf offenen Felde schlafenden Boten aus Esslingen 15 fl 6 Batzen heimlich weggenommen) und Drohworten gegen die Obrigkeit zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, verurteilt, vom Nachrichter von dem Rathaus bis zum Unteren Tor mit Ruten gezüchtigt zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Lech zu gehen, Württemberg künftig zu meiden und schwört U. - Wenn er dieser Verschreibung zuwiderhandelt, insbesondere in Württemberg aufgegriffen wird, so soll er ohne weiteres mit dem Schwert hingerichtet werden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a77cd9e6-4ea6-46a1-939f-e1fa2785925a/full/!306,450/0/default.jpg)
Jacob Schram von Ebersbach [Kr. Göppingen], wegen Überschuldung, Diebstahls (er hatte vor einiger Zeit einem unweit von Ebersbach auf offenen Felde schlafenden Boten aus Esslingen 15 fl 6 Batzen heimlich weggenommen) und Drohworten gegen die Obrigkeit zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, verurteilt, vom Nachrichter von dem Rathaus bis zum Unteren Tor mit Ruten gezüchtigt zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, unverzüglich über den Lech zu gehen, Württemberg künftig zu meiden und schwört U. - Wenn er dieser Verschreibung zuwiderhandelt, insbesondere in Württemberg aufgegriffen wird, so soll er ohne weiteres mit dem Schwert hingerichtet werden
![Mathis Clecklin, B. zu Göppingen, wegen Beteiligung am Bauernaufstand gef., mit anderen aber ausgebrochen und außer Landes gegangen, wird nach Bitten und Fürbitten auf künftiges Wohlverhalten hin wieder zu Weib und Kindern nach Göppingen gelassen, verspricht, der Oberkeit gehorsam zu sein, ihm zu Kenntnis gelangenden Ungehorsam unverzüglich der Oberkeit anzuzeigen, offene und heimliche Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern, keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser und stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung drei Bürgen. Bürgen mit 50 fl: Bernhart Plessing und Hans Gietig, Schwäger des Täters, und Palin Brothagen, alle drei B. zu Göppingen. Scharfe Sanktion: Bei Zuwiderhandlung soll der Täter ohne weiteres "umb alte und newe mißhandlung" vom Nachrichter mit dem Schwert hingerichtet werden.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5e8ef717-ded8-49c3-8552-c04f03150576/full/!306,450/0/default.jpg)
Mathis Clecklin, B. zu Göppingen, wegen Beteiligung am Bauernaufstand gef., mit anderen aber ausgebrochen und außer Landes gegangen, wird nach Bitten und Fürbitten auf künftiges Wohlverhalten hin wieder zu Weib und Kindern nach Göppingen gelassen, verspricht, der Oberkeit gehorsam zu sein, ihm zu Kenntnis gelangenden Ungehorsam unverzüglich der Oberkeit anzuzeigen, offene und heimliche Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern, keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser und stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung drei Bürgen. Bürgen mit 50 fl: Bernhart Plessing und Hans Gietig, Schwäger des Täters, und Palin Brothagen, alle drei B. zu Göppingen. Scharfe Sanktion: Bei Zuwiderhandlung soll der Täter ohne weiteres "umb alte und newe mißhandlung" vom Nachrichter mit dem Schwert hingerichtet werden.
![Michel Rot von Ebersbach [Kr. Göppingen], wegen Beihilfe zum Diebstahl, geringfügiger Fundunterschlagung (funtwenndt), und weil er trotz seiner Verheiratung Afra, die verwitwete Tochter des Hans Hanffer zu Speyer im Spital daselbst durch ein Eheversprechen zur Gestattung des Beischlafs bestimmt und ein Kind mit ihr gezeugt hatte, zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, verurteilt, vom Nachrichter an den Pranger gestellt und vom Rathaus bis zum Oberen Tor mit Ruten geschlagen zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9953ad34-424e-46fa-84c9-17d6ac5e5062/full/!306,450/0/default.jpg)
Michel Rot von Ebersbach [Kr. Göppingen], wegen Beihilfe zum Diebstahl, geringfügiger Fundunterschlagung (funtwenndt), und weil er trotz seiner Verheiratung Afra, die verwitwete Tochter des Hans Hanffer zu Speyer im Spital daselbst durch ein Eheversprechen zur Gestattung des Beischlafs bestimmt und ein Kind mit ihr gezeugt hatte, zu Göppingen gef. und peinlich beklagt, verurteilt, vom Nachrichter an den Pranger gestellt und vom Rathaus bis zum Oberen Tor mit Ruten geschlagen zu werden, wird nach Vollstreckung dieser Strafe aus dem Gefängnis entlassen und schwört U.
![Laux Rigell, B. zu Göppingen, wegen Bruch von Treu und Eid gef., aber ausgebrochen und für einige Zeit außer Landes gegangen, wird gnadenhalber wieder zu Weib und Kindern nach Göppingen gelassen, verspricht, sich als ein getreuer Untertan zu erweisen, keiner Empörung mehr anzuhängen, ihm zur Kenntnis gelangende derartige Anschläge in Zukunft der Obrigkeit anzuzeigen, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern, keine andere Wehr zu tragen als ein Brotmesser, stellt einen Bürgen und schwört U. - Bürge mit 50 fl: Michel Scholl d.A., Stiefvater des Täters und B. zu Göppingen. Scharfe Sanktion: Bei Übertretung soll der Täter ohne weiteres wegen der alten und neuen Misshandlung vom Nachrichter hingerichtet werden.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8111aa70-509a-4438-b51f-60332731d889/full/!306,450/0/default.jpg)