Georg Greß von Langenau [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] das sogenannte Luickerlehen in Langenau zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Äcker. Er verpflichtet sich, diese in gutem Kulturzustand zu halten und ohne Erlaubnis der Pfleger und des Hofmeisters nichts davon zu verpfänden oder zu verkaufen. Dem Spital hat er davon jährlich 2 Imi 1 Muth und 4 Metzen Roggen und 2 Imi 2 Muth und 3 Metzen Hafer nach Ulm zu liefern. Ein Besitzerwechsel ist dem Hospitalamt in Ulm unverzüglich anzuzeigen, und der neue Besitzer hat dabei die anfallenden Gebühren zu entrichten. Er oder seine Erben können das Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen verkaufen, wobei aber dem Spital ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben verliert er sein Erbrecht an dem Lehen.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4842
- Alt-/Vorsignatur
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Spitalurkunden 2527 / 9
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: Georg Greß von Langenau
Siegler: Markus Christoph von Welser und Albrecht Baldinger, Altbürgermeister, Oberrichter, Mitglieder des geheimen und des Kriegsrats sowie Herrschaftspfleger in Ulm, auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: Beybuch fol. 642 (18. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich drei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; alle drei verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (18. Jh.)
Datum: Der geben ist Ulm, den siebenzehenden monatstag februarii, 1716.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1716 Februar 17.