Michael Nusser von Langenau [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Lehen des Spitals in Mähringen [Stadt Ulm] auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören eine Hofstatt, auf der im Laufe der Zeit ein Haus gebaut werden soll, Stadel und Garten im Dorf sowie Äcker. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 6 Imi Fesen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß, 5 Pfund Heller Heu- und Ölgeld, 60 Eier, 2 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt das Lehen an das Spital zurück.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4844
- Alt-/Vorsignatur
-
Spitalurkunden 2527 / 10
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: Michael Nusser von Langenau
Siegler: Irenäus Germanus Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Markus Christoph von Welser, Altbürgermeister, Oberrichter, Mitglieder des geheimen und des Kriegsrats sowie Herrschaftspfleger in Ulm, auf Bitte des Beliehenen
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich drei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; alle drei verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (18. Jh.)
Datum: Der geben ist Ulm, den eilften monatstag maii, 1716.
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1716 Mai 11.
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Martin Schleicher, Bauer in Witthau [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Feldlehen des Spitals in Seligenweiler [abgegangen bei Albeck Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], zu dem nur Äcker gehören und das zuvor sein Vater bewirtschaftet hat, verliehen haben. Er verpflichtet sich, die Äcker in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 1 Imi 3 Muth und 4 Metzen Roggen, 1 Imi 3 Muth und 5 Metzen Hafer sowie 2 Herbsthühner nach Ulm zu liefern. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung, Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und nach seinem Tod fällt das Lehen an das Spital zurück.
![Jakob Junginger von Osterstetten [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Markus Konrad Seutter sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] den Hof des Spitals auf dem Nikolausberg bei Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel, Garten, zwei baufällige Kapellen, Äcker, Wald und Mähder. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und von seinen Zugehörungen nichts ohne Einwilligung der Pfleger und des Hofmeisters zu verpfänden oder zu verkaufen. Dem Spital hat er davon jährlich 20 Imi Fesen Ulmer Maß, 9 Pfund Heller Heugeld, 10 Käse, 4 Herbsthühner, 2 Fastnachtshühner und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Bei einem Besitzerwechsel stehen diesem außerdem von dem bisherigen Inhaber 20 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an dem Hof veräußern, wobei aber dem Spital ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben verliert er sein Erbrecht.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2f812662-1f31-497f-a1d1-1b4ef11dfd1d/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Bartholomäus Zeh, Bauer in Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Pfaffenhofen auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf sowie Äcker. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 6 Imi Roggen und 6 Imi Hafer, dann von 2 zu dem Hof gekauften Jauchert 6 Muth von dem Getreide, das darauf angebaut wird, und von den 4 Erbishofer Jauchert 2 Imi Roggen und 2 Imi Hafer, alles jeweils Ulmer Maß, 34 Kreuzer und 2 Heller Ölgeld, 1 Fastnachtshuhn und 3 Herbsthühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9209a45b-532f-4c9c-8144-4989c1e126ae/full/!306,450/0/default.jpg)
Bartholomäus Zeh, Bauer in Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Pfaffenhofen auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf sowie Äcker. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 6 Imi Roggen und 6 Imi Hafer, dann von 2 zu dem Hof gekauften Jauchert 6 Muth von dem Getreide, das darauf angebaut wird, und von den 4 Erbishofer Jauchert 2 Imi Roggen und 2 Imi Hafer, alles jeweils Ulmer Maß, 34 Kreuzer und 2 Heller Ölgeld, 1 Fastnachtshuhn und 3 Herbsthühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück.
![Georg Röck, Bauer in Setzingen [Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm die Pfleger Raimund Krafft von Dellmensingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit einen Hof des Spitals in Setzingen, den zuvor sein gleichnamiger Vater bewirtschaftet hat, verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf sowie Äcker. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 17 Imi Fesen und 10 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Schilling für eine Weisung, 1 Fastnachtshuhn, 4 Hühner und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Außerdem steht dem Spital bei seinem vorzeitigen Abzug und nach seinem Tod eine Weglöse in Höhe von 10 Schilling zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6803ff81-dfe9-4ba5-b586-02378b8938f0/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg Röck, Bauer in Setzingen [Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm die Pfleger Raimund Krafft von Dellmensingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit einen Hof des Spitals in Setzingen, den zuvor sein gleichnamiger Vater bewirtschaftet hat, verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf sowie Äcker. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 17 Imi Fesen und 10 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Schilling für eine Weisung, 1 Fastnachtshuhn, 4 Hühner und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Außerdem steht dem Spital bei seinem vorzeitigen Abzug und nach seinem Tod eine Weglöse in Höhe von 10 Schilling zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück.
![Ulrich Mayer von Gögglingen [Stadt Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit eine Selde und ein Fischwasser in Gögglingen, die zuvor sein Vater besessen hat, verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, Äcker, Mähder und das Fischwasser in der Donau. Er verpflichtet sich, Selde und Fischwasser in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von ihren Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 18 Gulden 32 Kreuzer und 2 Heller, im Herbst 60, 70 oder 80 Barben ("barmen"), je nach deren Größe, und dann vierteljährlich Fisch im Wert von 0,25 Gulden sowie von einer Mahd noch zusätzlich 1 Pfund Heller nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fallen Selde und Fischwasser an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ebafdb10-5862-488d-b50c-674c4af70e9d/full/!306,450/0/default.jpg)
Ulrich Mayer von Gögglingen [Stadt Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit eine Selde und ein Fischwasser in Gögglingen, die zuvor sein Vater besessen hat, verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, Äcker, Mähder und das Fischwasser in der Donau. Er verpflichtet sich, Selde und Fischwasser in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von ihren Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 18 Gulden 32 Kreuzer und 2 Heller, im Herbst 60, 70 oder 80 Barben ("barmen"), je nach deren Größe, und dann vierteljährlich Fisch im Wert von 0,25 Gulden sowie von einer Mahd noch zusätzlich 1 Pfund Heller nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fallen Selde und Fischwasser an das Spital zurück.
![Georg Greß von Langenau [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] das sogenannte Luickerlehen in Langenau zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Äcker. Er verpflichtet sich, diese in gutem Kulturzustand zu halten und ohne Erlaubnis der Pfleger und des Hofmeisters nichts davon zu verpfänden oder zu verkaufen. Dem Spital hat er davon jährlich 2 Imi 1 Muth und 4 Metzen Roggen und 2 Imi 2 Muth und 3 Metzen Hafer nach Ulm zu liefern. Ein Besitzerwechsel ist dem Hospitalamt in Ulm unverzüglich anzuzeigen, und der neue Besitzer hat dabei die anfallenden Gebühren zu entrichten. Er oder seine Erben können das Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen verkaufen, wobei aber dem Spital ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben verliert er sein Erbrecht an dem Lehen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f9285166-52cb-4f74-b6d2-1ca3b6aab301/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg Greß von Langenau [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] das sogenannte Luickerlehen in Langenau zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Äcker. Er verpflichtet sich, diese in gutem Kulturzustand zu halten und ohne Erlaubnis der Pfleger und des Hofmeisters nichts davon zu verpfänden oder zu verkaufen. Dem Spital hat er davon jährlich 2 Imi 1 Muth und 4 Metzen Roggen und 2 Imi 2 Muth und 3 Metzen Hafer nach Ulm zu liefern. Ein Besitzerwechsel ist dem Hospitalamt in Ulm unverzüglich anzuzeigen, und der neue Besitzer hat dabei die anfallenden Gebühren zu entrichten. Er oder seine Erben können das Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen verkaufen, wobei aber dem Spital ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben verliert er sein Erbrecht an dem Lehen.
![Ulrich Nägelen von Markbronn ("Machbronn") [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Burlafingen ("Burlenfingen") [Stadt Neu-Ulm], den zuvor sein Schwiegervater ("schwehr") Jakob Breitinger bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, Äcker, Mähder und Wald. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 16 Imi Roggen und 32 Imi Hafer Ulmer Maß, 4 Gulden 30 Kreuzer und 6 Heller Heu- und Ölgeld, 200 Eier, 3 Gänse, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Aus dem Wald kann er Bau- und Brennholz für seinen Eigenbedarf auf dem Hof holen. Trifft er dort aber auf Personen, die sich hier unberechtigt aufhalten oder Schaden anrichten, soll er diesen ein Pfand abnehmen und es zusammen mit den Namen der Gepfändeten den Pflegern und dem Hofmeister übergeben. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung, Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/03161d99-fb7b-443c-9bcd-0da1374a5cd1/full/!306,450/0/default.jpg)
Ulrich Nägelen von Markbronn ("Machbronn") [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Josef Schermar und Matthias Bunz sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Burlafingen ("Burlenfingen") [Stadt Neu-Ulm], den zuvor sein Schwiegervater ("schwehr") Jakob Breitinger bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, Äcker, Mähder und Wald. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 16 Imi Roggen und 32 Imi Hafer Ulmer Maß, 4 Gulden 30 Kreuzer und 6 Heller Heu- und Ölgeld, 200 Eier, 3 Gänse, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Aus dem Wald kann er Bau- und Brennholz für seinen Eigenbedarf auf dem Hof holen. Trifft er dort aber auf Personen, die sich hier unberechtigt aufhalten oder Schaden anrichten, soll er diesen ein Pfand abnehmen und es zusammen mit den Namen der Gepfändeten den Pflegern und dem Hofmeister übergeben. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung, Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück.
![Die Pfleger Irenäus Germanus Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Markus Konrad Seutter sowie der Hofmeister Markus Rudolf Schrem des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] verleihen Johann Veiel dem Jungen auf Lebenszeit einen Hof des Spitals in Steinheim, den zuvor sein Vater Johann Veiel bewirtschaftet und dann an ihn abgetreten hat. Den Hof hat er schon am 12. Februar 1694 bestanden, er ist nun aber neu beschrieben worden. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, Äcker und Mähder. Er hat den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und darf von seinen Zugehörungen nichts verpfänden oder verkaufen. Dem Spital hat er davon jährlich 7 Imi und 1 Muth Roggen sowie 7 Imi und 1 Muth Hafer Ulmer Maß, 2 Gulden 17 Kreuzer und 2 Heller Heugeld, 9 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof wieder an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d480b098-5b60-4dab-8a77-de0553ed13b6/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Pfleger Irenäus Germanus Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Markus Konrad Seutter sowie der Hofmeister Markus Rudolf Schrem des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] verleihen Johann Veiel dem Jungen auf Lebenszeit einen Hof des Spitals in Steinheim, den zuvor sein Vater Johann Veiel bewirtschaftet und dann an ihn abgetreten hat. Den Hof hat er schon am 12. Februar 1694 bestanden, er ist nun aber neu beschrieben worden. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, Äcker und Mähder. Er hat den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und darf von seinen Zugehörungen nichts verpfänden oder verkaufen. Dem Spital hat er davon jährlich 7 Imi und 1 Muth Roggen sowie 7 Imi und 1 Muth Hafer Ulmer Maß, 2 Gulden 17 Kreuzer und 2 Heller Heugeld, 9 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof wieder an das Spital zurück.
![Michael Schmidt von Öllingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Markus Konrad Seutter sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Öllingen, den zuvor sein Vater Michael Schmidt bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, Äcker, Mähder und Wald. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen ohne Einwilligung der Pfleger und des Hofmeisters zu verpfänden oder zu versetzen. Dem Spital hat er von dem Hof jährlich 5 Imi Fesen oder dafür 2 Imi Kernen, 5 Imi Roggen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund und 7,5 Schilling Heugeld, 1 Viertel Öl, 13 Hühner, 3 Fastnachtshühner und 150 Eier nach Ulm zu liefern. Außerdem stehen diesem bei einem Besitzerwechsel 6 rheinische Gulden als Weglöse und dieselbe Summe als Handlohn zu. Er oder seine Erben können das Erbrecht an geeignete Personen, die auch dem Hospitalamt genehm sind, veräußern, wobei dem Hospitalamt aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder sonstigen Verstößen gegen die Leihebestimmungen verliert er sein Erbrecht.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/43035af5-06da-4a3d-87c9-e14a411640e3/full/!306,450/0/default.jpg)
Michael Schmidt von Öllingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm die Pfleger Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Markus Konrad Seutter sowie der Hofmeister Albrecht Schmidt des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Öllingen, den zuvor sein Vater Michael Schmidt bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, Äcker, Mähder und Wald. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen ohne Einwilligung der Pfleger und des Hofmeisters zu verpfänden oder zu versetzen. Dem Spital hat er von dem Hof jährlich 5 Imi Fesen oder dafür 2 Imi Kernen, 5 Imi Roggen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund und 7,5 Schilling Heugeld, 1 Viertel Öl, 13 Hühner, 3 Fastnachtshühner und 150 Eier nach Ulm zu liefern. Außerdem stehen diesem bei einem Besitzerwechsel 6 rheinische Gulden als Weglöse und dieselbe Summe als Handlohn zu. Er oder seine Erben können das Erbrecht an geeignete Personen, die auch dem Hospitalamt genehm sind, veräußern, wobei dem Hospitalamt aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder sonstigen Verstößen gegen die Leihebestimmungen verliert er sein Erbrecht.
![Berlin Hornung von Silheim ("Silhain") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Wilhelm Krafft und Johann Gregg sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Lehen des Spitals in Steinheim [Stadt Neu-Ulm], das vormals sein Vorfahre Johann Bauer bewirtschaftet hat, verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 4 Imi Roggen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 16 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 2 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Lehen wieder an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b88b99a1-2826-4612-8342-29ee53ba9409/full/!306,450/0/default.jpg)