Urkunden
Prior und Konvent des Klosters in der Rohrhalde bei Rottenburg (Rotenburg) bestätigen, dass ihnen das Kloster Bebenhausen gestattet habe, dessen auf S. Michels Tag verfallene Gült von 15 Malter Roggen und 7 Malter Hafer (Haber) aus einem, dem Kloster in der Rohrhalde nach Eigen und Lehenschaft zugehörigen Hof und Gut in Kiebingen (Kübingen) gegen eine dem Kloster Bebenhausen nach gemeinem Mittelschlag jährlich zu leistende Vergütung während der nächsten 20 Jahre einzuziehen.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 1115
- Maße
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18,8 x 58,5 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Rohrhalde, Prior und Konvent
Siegler: Rohrhalde, Prior und Konvent
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend
- Kontext
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Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Kiebingen
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1549 August 26 (Montag nach Sanct Bartholomeus des hailigen zwelffbotten tag)
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![Abt Joachim [Müller], Prior und Konvent des Klosters Bebenhausen kommen mit dem Prior und Konvent des Klosters in der Rohrhalde unter Vernichtung des Kaufvertrags vom 30. Dezember 1647 dahin überein, dass, wenn bei den Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück das Kloster Bebenhausen dem Orden S. Bernhards entzogen werden sollte, der Bebenhauser Lehenshof zu Kiebingen (Kuebingen) dem Kloster Bebenhausen bei dessen Restitution als Eigentum verbleiben und dem Kloster in der Rohrhalde wie seit langem nur die Erblehenschaft zustehen solle.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Abt Joachim [Müller], Prior und Konvent des Klosters Bebenhausen kommen mit dem Prior und Konvent des Klosters in der Rohrhalde unter Vernichtung des Kaufvertrags vom 30. Dezember 1647 dahin überein, dass, wenn bei den Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück das Kloster Bebenhausen dem Orden S. Bernhards entzogen werden sollte, der Bebenhauser Lehenshof zu Kiebingen (Kuebingen) dem Kloster Bebenhausen bei dessen Restitution als Eigentum verbleiben und dem Kloster in der Rohrhalde wie seit langem nur die Erblehenschaft zustehen solle.
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Abt Joachim [Müller], Prior und Konvent des Klosters Bebenhausen verkaufen an Prior und Konvent des Klosters in der Rohrhalde die Heller- und Fruchtgült, welche ihnen dieses Kloster bisher aus dem Hof zu Kiebingen bezahlt hatte, um 680 Gulden in der Weise, dass das Kloster in der Rohrhalde diesen von ihm bisher nur als nutzbares Eigentum (dominium utile) besessenen Hof nunmehr als freies, unbeschwertes Eigentum innehaben soll. dabei: Abschrift der von dem Kloster in der Rohrhalde an Zahlungs Statt gegebenen Zinsverschreibung über 600 Gulden. ohne Datum
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