Archivale
Kläger: Jean Martin Ployart, Kaufmann in Hamburg, als Bevollmächtigter der Kaufleute Johann Conrad Rühel und Johann Justus Autheus in Frankfurt am Main (Kläger).- Beklagter: Andreas Meckenhäuser, Kaufmann in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Fragen der Beweisführung in einem Streit um das Eigentumsrecht und die gewaltsame Inbesitznahme einer Partie Tabak bei den fallierten Kaufleuten Claus Tamme und Lu(e)neburg Mushard(t); Hinweis der Kläger, dass sie die Partie den späteren Falliten nur in Kommission gegeben hätten; Einrede des Beklagten, dass er die Partie in gutem Glauben von Ernst Mushard, Magister, als Bezahlung für eine Bürgschaft erhalten hätte
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Paul Fuchs. Beklagter: Lt. Conrad Franz Steinhausen.- Instanzen: 1. (Obergericht 1700). 2. Reichskammergericht 1702-1712.- Darin: Obligation von 1697 der Firma Tamme & Mushard über von dem Beklagten erhaltene 3000 Mark lübisch und eine Bürgschaft des Ernst Mushard 1697 für die Schulden der Firma bei dem Beklagten; Briefwechsel zwischen den beteiligten Kaufleuten 1699; Gutachten von 1700 durch Kaufleute in Frankfurt und Leipzig.
- Archivaliensignatur
-
Staatsarchiv Hamburg, 211-2_R 58
- Alt-/Vorsignatur
-
R 4315
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11315 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
- Kontext
-
Reichskammergericht >> R
- Bestand
-
211-2 Reichskammergericht
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
13.03.2023, 07:12 MEZ
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1697-1712
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