König Maximilian I. bestätigt auf Bitte von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm eine Änderung des bisher dort geltenden Erbrechts. Danach können in Ulm künftig gemäß dem Römischen Recht Eltern ihre Kinder, die ohne Hinterlassung von leiblichen Erben in absteigender Linie vor ihnen sterben, beerben, und zwar ohne Rücksicht auf die in solchen Fällen dort bisher erbberechtigten Verwandten und Freunde der Kinder.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 2823
- Alt-/Vorsignatur
-
1600 b
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Freiburg i. Breisgau
Aussteller: König Maximilian I.
Siegler: König Maximilian I.
Kanzleivermerke: No. LVIIII Lad D 1 (17. Jh.) [StadtA Ulm, Rep. 1, Bd. 1, S. 87]
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich an blauen, roten und weißen Fäden anhängend; verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (16. Jh.)
Bemerkungen: Regest: Regesta Imperii, Bd. XIV,2, n. 8572, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1498-04-22_1_0_14_2_0_4923_8572
Datum: Geben zu Freyburg im Breyszgew, an zwenundzweintzigisten tag des monets aprilis, 1498, vnnser reiche des Römischen im dreyzehenden vnnd des hungerischen im newndten jarnn.
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1498 April 22.