Zinsverschreibung
Regest: Bartlin Neher, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie den Zehentvögten Thomas Hummel, Bürgermeister, und Melchior Aichelin des Rats, verkauft hat 1 Gulden 30 Kreuzer jährl. Zins aus seinen 3 Vierteln Ackers im Engelloch, zwischen Sebastian Wucherer und Johann Köngott gelegen, oben an Jacob Schirm stoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Kauf ist geschehen um 30 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht, die 1 1/2 Gulden Zins jährlich auf Michaelis, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Zehentvögte das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen löblichem Brauch anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um Hauptgut und Interesse samt Kosten und Schaden vollkommen bezahlt sind. Er und seine Erben können jederzeit das Hauptgut neben gebührendem Interesse ablösen. Wofern sie von den Zehentvögten zur Ablösung angehalten werden, sind sie auf zuvor geschehene vierteljährige Abkündigung bei Pön des Angriffs abzulösen schuldig.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Jetzo Thomas J. Humell.
- Reference number
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1428
- Further information
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Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Georg Weiß, Bürgermeister zu Reutlingen
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Holding
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Other object pages
- Last update
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22.02.2023, 9:17 AM CET
Time of origin
- 1627 September 29, Michaelis