Zinsverschreibung
Regest: Christoph Wanckh, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie an Georg Launer und Georg Gretzinger, beide des Rats und Heiligenpfleger, verkauft hat 45 Kreuzer Zins, jährlich auf Martini fällig, aus seinen 1 1/2 Jauchart Ackers in Besenisäcker, zwischen Georg alt Banttlen und Johannes Göppinger gelegen, oben an Johann Vollmar, unten auf den gemeinen Weg stoßend, so zinsfrei, hievor unversetzt, ledig und recht eigen sind. Der Zinskauf ist geschehen um 15 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung. Er verspricht, die 45 Kreuzer Zins jährlich auf Martini, in den nächsten 8 Tagen vor oder nach, zu bezahlen. Wofern er oder seine Erben an Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Gültkäufer das Recht, das Unterpfand nach hiesiger Stadt üblichem Gebrauch darum anzugreifen immer so lang und viel, bis der Heilige um Hauptgut und Zins samt Kosten und Schaden vollkommen bezahlt ist. Er oder seine Erben sollen die 45 Kreuzer Zins mit 15 Gulden Hauptgut auf jederzeit Erfordern und vorhergehende vierteljährige Abkündung abzulösen schuldig sein.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1437
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Josua Kurz, amtstragender Bürgermeister, mit dem Insigel der Stadt Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Entstanden
- 1646 November 11, Martini