Urkunden
Peter Schyfelin von Weilheim, wegen schlechter Behandlung seiner Ehefrau und wegen etlicher Drohworte gegen den Ammann von Weilheim zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er sich künftig wohl verhält, alle Zechen meidet und keine andere Waffe trägt als ein abgebrochenes Brotmesser, verspricht dies alles zu halten und schwört U.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2370
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Schaden: Pergament stockfleckig
Siegler: die ehrbaren und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
- Kontext
-
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1534 Februar 26 (Do nach Invocavit)
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![Antoni Beck, B. zu Weilheim, wegen Ehebruchs und schlechter Behandlung seiner Ehefrau zum zweiten Mal zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder sich in Form einer Verschreibung zu verpflichten, künftig alle Zechen zu meiden und keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, wählt die Verschreibung, gelobt, die genannten Bestimmungen einzuhalten, sich künftig wohl zu verhalten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8aecd802-8e64-4dbf-b00e-a1229fc54ccb/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Hans Wynnter, B. zu Weilheim, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er auf einer Gemeindeversammlung, auf der ein Brief der aufrührerischen Bauernschaft aus Yckingen (1) verlesen wurde, geraten hatte, unverzüglich den Bauern und dem Evangelium zuzuziehen, auf Fürbitte jedoch freigelassen, verspricht, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, zur Strafe einen großen Frevel von 13 lb zu zahlen, Wehr und Harnsich dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, keine andere Waffe künftig zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ccf4b376-c35f-49fc-a4a1-c886b12e83fa/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Michel Krisler von Weilheim, zu Kirchheim gef., weil er Michel Miler von Weilheim nachts die Fenster eingeworfen hatte, was dann mit Recht [an den Vogt?] überwiesen wurde, auf Fürbitte jedoch von dem an sich verwirkten peinlichen Recht befreit und unter der Bedingung aus der Haft entlassen, dass er künftig alle Zechen und Gesellschaften meidet, sich wohl verhält und den angerichteten Schaden ersetzt, verspricht, dies alles auszuführen und zu halten und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e7aae19b-dd9b-4fbe-b105-40bbe33cdee7/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Jörg Weylhaimer, B. zu Weilheim, wegen Teilnahme am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, alle leichtfertigen Gesellschaften, heimliche Gespräche, wie auch alle Wirtshäuser zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, Wehr und Harnsich dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d7aa83d-5472-4fde-a2a8-35518cb518a1/full/!306,450/0/default.jpg)
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