Abschnitt

Fünftes Capitel. Beweis, daß der Herrn von Zedtwitz personelle und reale Reichs-Unmittelbarkeit auch in Petitorio auf das vollkommenste gegründet seye

Fünftes Capitel. Beweis, daß der Herrn von Zedtwitz personelle und reale Reichs-Unmittelbarkeit auch in Petitorio auf das vollkommenste gegründet seye

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Moser, Johann Jacob. - Uberzeugend- und unwiderleglicher Beweis, daß die Cron Böhmen auf die Landes-Hoheit des von derselben zu Lehen gehenden Gerichts Asch weder In Possessorio noch Petitorio die allergeringste Ansprache zu machen berechtiget, Hingegen aber derer Herrn von Zedtwitz, als Besitzere ermelten Gerichts, So wohl persönliche, als auch Reale Reichs-Unmittelbarkeit In Possessorio Et Petitorio unwidersprechlich auf das vollkommenste gegründet seye : Mit Beylagen von Num. 1. biß 52. Incl.

Erschienen
1746 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:08 MEZ

Objekttyp


  • Abschnitt

Entstanden


  • 1746 -

Ähnliche Objekte (12)