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Zweytes Capitel. Beweis, daß die Cron Böhmen nicht in dem Besitz der Landes-Hoheit über die Herrn von Zedtwitz und dero Gericht Asch seye und daß dises nicht zu dem Egerischen Crays gehöre

Zweytes Capitel. Beweis, daß die Cron Böhmen nicht in dem Besitz der Landes-Hoheit über die Herrn von Zedtwitz und dero Gericht Asch seye und daß dises nicht zu dem Egerischen Crays gehöre

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Moser, Johann Jacob. - Uberzeugend- und unwiderleglicher Beweis, daß die Cron Böhmen auf die Landes-Hoheit des von derselben zu Lehen gehenden Gerichts Asch weder In Possessorio noch Petitorio die allergeringste Ansprache zu machen berechtiget, Hingegen aber derer Herrn von Zedtwitz, als Besitzere ermelten Gerichts, So wohl persönliche, als auch Reale Reichs-Unmittelbarkeit In Possessorio Et Petitorio unwidersprechlich auf das vollkommenste gegründet seye : Mit Beylagen von Num. 1. biß 52. Incl.

Erschienen
1746 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:09 MEZ

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Entstanden


  • 1746 -

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