Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie

Unsere [et]c. Wir finden nöthig zu verordnen, daß den Post-Bedienten und Post-Fahrern durchaus nicht gestatret werden soll, die ordinairen Posten mit Pferdefutter zu belasten, am allerwenigsten aber mit rauher Fourage ... : Hannover den 4ten Nov. 1790. ...

Unsere [et]c. Wir finden nöthig zu verordnen, daß den Post-Bedienten und Post-Fahrern durchaus nicht gestatret werden soll, die ordinairen Posten mit Pferdefutter zu belasten, am allerwenigsten aber mit rauher Fourage ... : Hannover den 4ten Nov. 1790. ...

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Weitere Titel
Verordnung daß die Posten nicht sollen mit Fourage beschweret werden
Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bogen (1 ungezählte Seite)
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2017. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
VD18 90656695
VD 18
VD18 90656695
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)

Reihe
VD18 digital

Beteiligte Personen und Organisationen
Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
Erschienen
[Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1790 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:03 MEZ

Objekttyp

  • Amtsdruckschrift ; Einblattdruck ; Monografie

Beteiligte

  • Herzogtum Braunschweig-Lüneburg

Entstanden

  • [Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1790 -

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