Urkunden

1395. Zwischen Bischof Dietrich und dem Domkapitel einer- und dem Commendur Ludolf van Langen zu Steinfurt als Ballier von Westfalen zugleich im Einvernehmen mit dem Großmeister des Deutschen Ordens sind die Artikel zur Beilegung des Streites zwischen dem Stifte Osnabrück und der Johannitercommende Lage vereinbart. Dadurch sollen außer den eventuell zurückzuzahlenden beziehungsweise abzurechnenden 50 Gulden für Vermittlung dieses Vertrages 3.000 Rheinische Gulden als Schadenersatz an die Commende ratenweise gezahlt werden. Das Kloster soll alle Erben, Eigenhörige, Zehnten zurückerhalten, wie sie waren, nur die vorgekommenen Vertauschungen sollen bestehen bleiben. Der Bischof ist bereit, Kirche und Kirchhof kostenlos wieder einzuziehen, und will fortan keinen Dienst beanspruchen, it en were dat wy myt rechte dar wat in bringen mochten. Die Mühle auf dem Stickteiche soll dem Kloster vom Kloster Malgarten auf achtzehn Jahre in Pacht gegeben werden. Es sollen der Commende 500 Fuder Steine geliefert und zugefahren werden to vulleste erer tymeringe. Sollte jemand aus dem Stifte, dessen der Bischof mächtig, über das Kloster herfallen, so soll das letztere in Schutz genommen werden; auch der Streit mit Johan Leydebur soll geschlichtet werden. Dieser Vertrag wird bestätigt sowohl vom Bischofe und Domkapitel als auch vom Meister des Deutschen Ordens Frederich van Tzolderen. Copie.

Archivaliensignatur
Diözesanarchiv Osnabrück, BAOS U1 1395
Sonstige Erschließungsangaben
Personennamen: Dietrich von Horne, Bischof (1376-1402)

Kontext
U1 Domarchiv, Ma20, Jostes
Bestand
10.1 U1 Domarchiv, Ma20, Jostes

Laufzeit
1395

Weitere Objektseiten
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Rechteinformation
Rechteinformation beim Datengeber zu klären.
Letzte Aktualisierung
09.07.2020, 08:38 MESZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1395

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