Urkunden

Die Räte des Grafen Ludwig I. von Württemberg (Wirtemberg), Ritter Hermann von Sachsenheim, Hofmeister, Wilhelm Truchsess von Stetten und Stefan von Emershofen, vergleichen den Abt Heinrich von Hailfingen (Halfingen) und den Konvent von Bebenhausen mit der Stadt Tübingen dahin, dass das Kloster von seinen Weingärten und Vorlehen in Tübingen (Tüwingen) keine Steuern an die Stadt zu zahlen hat, wohl aber seine Lehensleute. Die Tübinger haben an das Kloster den Zehnten zu entrichten und des Klosters Zins- und Teilweingärten dürfen von den Lehensleuten nicht ohne sein Wissen und Wollen verkauft oder höher verlehnt werden.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 2117
Maße
2 Blatt, 22,1 x 31,4 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: im Längsfalz gerissen

Aussteller: Württemberg, Rat

Siegler: Sachsenheim, Hermann von; Hofmeister; Stetten, Wilhelm Truchsess von; Emershofen, Stefan von

Überlieferungsart: Abschrift

Vermerke: unbeglaubigte Abschrift

Kontext
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Tübingen
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen

Laufzeit
1428 Januar 3 (Samstag vor dem hailigen obersten tag zu wihennachten zu latin genannt epyphania Domini)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1428 Januar 3 (Samstag vor dem hailigen obersten tag zu wihennachten zu latin genannt epyphania Domini)

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