Urkunden
Die Räte des Grafen Ludwig I. von Württemberg (Wirtemberg), Ritter Hermann von Sachsenheim, Hofmeister, Wilhelm Truchsess von Stetten und Stefan von Emershofen, vergleichen den Abt Heinrich von Hailfingen (Halfingen) und den Konvent von Bebenhausen mit der Stadt Tübingen dahin, dass das Kloster von seinen Weingärten und Vorlehen in Tübingen (Tüwingen) keine Steuern an die Stadt zu zahlen hat, wohl aber seine Lehensleute. Die Tübinger haben an das Kloster den Zehnten zu entrichten und des Klosters Zins- und Teilweingärten dürfen von den Lehensleuten nicht ohne sein Wissen und Wollen verkauft oder höher verlehnt werden.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 2117
- Maße
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2 Blatt, 22,1 x 31,4 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: im Längsfalz gerissen
Aussteller: Württemberg, Rat
Siegler: Sachsenheim, Hermann von; Hofmeister; Stetten, Wilhelm Truchsess von; Emershofen, Stefan von
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: unbeglaubigte Abschrift
- Kontext
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Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Tübingen
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
- Laufzeit
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1428 Januar 3 (Samstag vor dem hailigen obersten tag zu wihennachten zu latin genannt epyphania Domini)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1428 Januar 3 (Samstag vor dem hailigen obersten tag zu wihennachten zu latin genannt epyphania Domini)
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