Urkunden
Bischof Wilhelm von Straßburg entscheidet in einem Streit zwischen dem Kloster Ettenheimmünster und der Stadt Ettenheim über die Entrichtung des großen und kleinen Zehnten: Die Stadt hat dem Kloster den großen Zehnten (Wein, Korn, Haber, Weizen, Vesen, Spelt, Gerste und anderes Getreide, auch Erbsen, Linsen, Bohnen, Hanf, Heu, Rüben) voll zu entrichten. Das Kloster verzichtet dagegen auf den kleinen Zehnten (Obst, Birnen, Äpfel und anderes, Zwiebeln, Schweine, Kälber, Lämmer, Gänse, Enten, Bienen, Pferde und anderes Vieh), das Faselvieh ausgenommen. Der Nußzehnt geht an die Stadt, wofür dem Kloster die jährliche Lieferung von 6 Vierteln Nüssen erlassen wird. Der Vergleich soll acht Jahre gelten
- Archivaliensignatur
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                Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 176
 
- Alt-/Vorsignatur
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                27a/10 Ettenheim - Zehntrecht, 1534 November 29
 Vertrag zwischen ...21. - N. 6. - No. 38 (60 getilgt)
 
- Sprache der Unterlagen
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                Deutsch
 
- Bemerkungen
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                Rückvermerk: Weilen de anno 1624 wegen allen zehendt species ein vertrag verhanden, als hat diser nit vill zue besagen. beyde ab quoad debitum et species kommen überein
 
- Sonstige Erschließungsangaben
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                Ausstellungsort: Zabern
 Siegler: Aussteller
 Überlieferungsart: Ausfertigung
 Siegelbeschreibung: Siegel anhängend
 
- Kontext
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                Ettenheimmünster >> Urkunden
 
- Bestand
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster
 
- Laufzeit
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                1534 November 29 (Andreasabend)
 
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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                        04.04.2025, 08:17 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1534 November 29 (Andreasabend)
 
            