Urkunden

Bischof Wilhelm von Straßburg entscheidet in einem Streit zwischen dem Kloster Ettenheimmünster und der Stadt Ettenheim über die Entrichtung des großen und kleinen Zehnten: Die Stadt hat dem Kloster den großen Zehnten (Wein, Korn, Haber, Weizen, Vesen, Spelt, Gerste und anderes Getreide, auch Erbsen, Linsen, Bohnen, Hanf, Heu, Rüben) voll zu entrichten. Das Kloster verzichtet dagegen auf den kleinen Zehnten (Obst, Birnen, Äpfel und anderes, Zwiebeln, Schweine, Kälber, Lämmer, Gänse, Enten, Bienen, Pferde und anderes Vieh), das Faselvieh ausgenommen. Der Nußzehnt geht an die Stadt, wofür dem Kloster die jährliche Lieferung von 6 Vierteln Nüssen erlassen wird. Der Vergleich soll acht Jahre gelten

Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 176
Alt-/Vorsignatur
27a/10 Ettenheim - Zehntrecht, 1534 November 29
Vertrag zwischen ...21. - N. 6. - No. 38 (60 getilgt)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Bemerkungen
Rückvermerk: Weilen de anno 1624 wegen allen zehendt species ein vertrag verhanden, als hat diser nit vill zue besagen. beyde ab quoad debitum et species kommen überein
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Zabern

Siegler: Aussteller

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: Siegel anhängend

Kontext
Ettenheimmünster >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster

Laufzeit
1534 November 29 (Andreasabend)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:17 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1534 November 29 (Andreasabend)

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