Urkunden

Kanzler Gregorius Lamparter und Ritter Hermann von Sachsenheim vergleichen auf Befehl des Herzogs Eberhard von Württemberg Abt Johann [von Fridingen] und den Konvent von Bebenhausen und die Stadt Weil (Wyle) der Stadt dahin: Der Freiungsbrief der Stadt für das dem Kloster früher gehörige, von ihm nunmehr verkaufte Haus allda soll kraftlos ein und der Stadt zurück gegeben werden, das neu erworbene Haus des Klosters dagegen um 5 Gulden jährliche Abgabe von Steuer, Schatzung, Wacht, Frohnden, Tagdienst und anderer Beschwerde frei sein, woran sich noch Vorabredungen wegen des Bebenhauser Pflegers zu Weil (Wyle) der Stadt und seiner Schuldigkeiten anreihen.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 2275
Maße
33,9 x 53,2 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: mehrere kleine Wasserflecken im Text

Aussteller: Lamparter, Gregorius; Kanzler; Sachsenheim, Hermann von; Ritter

Siegler: Fridingen, Johann von; Abt von Bebenhausen; Weil der Stadt, Stadt; Lamparter, Gregorius; Kanzler; Sachsenheim, Hermann von; Ritter

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 4 Siegel anhängend, 1. stark, 4. am Rand schadhaft

Kontext
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Weil der Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen

Laufzeit
1497 Februar 23 (Donrstag nach dem sontag so man singt in der hailigen kirchen Reminiscere)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:50 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1497 Februar 23 (Donrstag nach dem sontag so man singt in der hailigen kirchen Reminiscere)

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