Urkunde

Versprechen des Herbold von Papenheim, den an ihn durch das Stift Paderborn verpfändeten vierten Teil von Liebenau jederzeit wieder zurückzugeben.

Archivaliensignatur
Urk. 29, 101
Alt-/Vorsignatur
Urk. 29, A II, Kloster Helmarshausen
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., deutsch Siegel hängt an
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: feria quinta proxima post festum beati Bartholomei apostoli

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herbold von Papenheim gen. von der Liebenau verspricht mit Zustimmung seiner Erben Bischof Baldewin von Paderborn, dessen Amtsnachfolger und dem Stift zu Paderborn, dass er ihnen den ihm versetzten vierten Teil von [Burg und Stadt] Liebenau zurückgibt, und zwar zu allen Zeiten und ohne jegliche Einschränkung, wenn sie ihm dafür 133 Mark lötigen Silbers warburgischen Gewichts und zehn Schilling schwerer Pfennige bezahlen; Bischof und Stift von Paderborn hatten nämlich diesen vierten Teil von Liebenau von Herbold von Westerburg gekauft und Herbold von Papenheim und seinen Erben zu der oben erwähnten Summe verpfändet.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller

Kontext
Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II] >> 1350-1399
Bestand
Urk. 29 Kloster Helmarshausen - [ehemals: A II]

Laufzeit
1360 August 27

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1360 August 27

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