Urkunde
Johann Philips von und zu Hattstein, in Vollmacht für seine 'Vettern' Philipß Eusthachius, Johann, Friderich Burckhard und Johann Carl, Söhne des + Johann von Hattstein, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Philipp Christoph zu Trier - geben .. Trier den 13. tag ..May 1630 über ihre Belehnung mit 1 1/2 Huben in + Niederhörgern (Niederherriger Terminey) [wie in Urkunde von 1624 Dezember 4]. Siegler: Aussteller und Hanß Philipß von Awbach, kurtrierischer Haushofmeister.
- Reference number
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Hessisches Hauptstaatsarchiv, 121, U von Hattstein 1631 Mai 13 b
- Formal description
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Ausfertigung, Pergament, 2 Siegel an Presseln
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: geben .. Trier den 13. tag ..May 1630
- Notes
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- Context
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Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 9 Anfangsbuchstabe H >> 9.15 von Hattstein
- Holding
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121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
-
01.03.2023, 1:59 PM CET
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1631 Mai 13
Other Objects (12)
![Johan Philips von Hattstein, zugleich für seine 'Vettern' Philips Eustachius, Johann Friederich Burckardt und Johann Carl, alle von und zu Hattstein, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Philipp Christoph zu Trier d. d. St. Petersburgh in ..Trier 13. ..May 1631 über ihre Belehnung mit den Lehen seines + Bruders Johann: 3 Teile an den Gütern zu Emmershausen (Heimershausen) u. a. [wie in Urkunde 1624 Mai 29]. Siegler: Aussteller und Johann Philips von Awbach, Trierischer Hofmeister.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Franz Anton von Murach, kurtrierischer Hoftruchseß und Grenadierleutnant, in Vollmacht für Johann Hugo Anton von und zu Hattstein, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Franz Georg zu Trier d. d. Ehrenbreitstein den 4. Jan. 1752 über seine Belehnung mit 1 1/2 Huben in Niederhörgern (Niederherriger Terminey) [wie in Urkunde von 1624 Dezember 4]. Siegler: Aussteller.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Franz Anton von Murach, kurtrierischer Hoftruchseß und Grenadierleutnant, in Vollmacht für Johann Hugo Anton von und zu Hattstein, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Franz Georg zu Trier d. d. Ehrenbreitstein den 4. Jan. 1752 über seine Belehnung mit 1 1/2 Huben in Niederhörgern (Niederherriger Terminey) [wie in Urkunde von 1624 Dezember 4]. Siegler: Aussteller.
![Hugo Rheinard von und zu Hattstein (Hatstein), kurtrierischer Amtmann zu Limburg, Camberg und Villmar, kaiserlicher Obrist, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Karl Kaspar zu Trier d. d. Trier den 17. tagk ..Julij 1660 über seine Belehnung mit 4/4 der Güter zu Emmershausen (Heimershausen) und der halben Burg Hattstein für sich, mit 3/4 davon für seine Neffen Johan und Johan Henrich von und zu Hattstein. Siegler: Aussteller und Arnold Theutsch von der Kauhlen, kurtrierischer Hofmeister.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hugo Rheinard von und zu Hattstein (Hatstein), kurtrierischer Amtmann zu Limburg, Camberg und Villmar, kaiserlicher Obrist, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Karl Kaspar zu Trier d. d. Trier den 17. tagk ..Julij 1660 über seine Belehnung mit 4/4 der Güter zu Emmershausen (Heimershausen) und der halben Burg Hattstein für sich, mit 3/4 davon für seine Neffen Johan und Johan Henrich von und zu Hattstein. Siegler: Aussteller und Arnold Theutsch von der Kauhlen, kurtrierischer Hofmeister.
![Frantz Anton von Murach, kurtrierischer Hoftruchseß und Grenadierleutnant, Vollmacht für Johan Hugo Anton von und zu Hattstein, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Franz Georg zu Trier d. d. Ehrenbreitstein d. 4. Jan. 1752 über seine Belehnung mit den Gütern zu Emmershausen (Heimershausen) [wie in Urkunde von 1712 September 12]. Siegler: Aussteller.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Johan von Hattstein bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Johan zu Trier d. d. Franckfurth am Mayn den 12. ..Martij 1558 über seine Belehnung mit den Lehnsgütern in Emmershausen (Heimershausen) [wie in Urkunde 1495 Oktober 23]. Siegel des Ausstellers und des Hanß Reichardt von Eltz, Trierischer Amtmann zu Montabaur, Limburg und Molsberg.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Johan Hugo Anton Freiherr von Wildberg, kurtrierischer Geheimer Rat, Hofmarschall und Amtmann zu Wittlich und 'Udenesch' (!), in Vollmacht für Damian Hartard von und zu Hattstein und dessen Brüder Christoph Philip Adam und Johan Hugo Anthon, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Franz Georg zu Trier d. d. Ehrenbreitstein d. 26. Apr. 1736 über seine Belehnung mit 1 1/2 Huben in Niederhörgern (Niederherriger Terminey) [wie in Urkunde von 1624 Dezember 4]. Siegler: Aussteller.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Hugo Reinhard von und zu Hattstein (Sohn des Hanß Philippß, Enkel des Burgkhardt Engelbrecht, Urenkel des Johann, Ururenkel des Ludwig von Hattstein), zugleich für seine Pflegesöhne Johann und Henrich Friederich von und zu Hattstein, Söhne des + Philippß Eustachius, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Grafen Johann zu Nassau-Saarbrücken - geben in Itzstein, donnerstags den 14. Octobr. 1652 über seine Belehnung mit dem Zehnten zu Gemünden bei Neuweilnau und 3 Huben daselbst. Siegler: Aussteller.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hugo Reinhard von und zu Hattstein (Sohn des Hanß Philippß, Enkel des Burgkhardt Engelbrecht, Urenkel des Johann, Ururenkel des Ludwig von Hattstein), zugleich für seine Pflegesöhne Johann und Henrich Friederich von und zu Hattstein, Söhne des + Philippß Eustachius, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Grafen Johann zu Nassau-Saarbrücken - geben in Itzstein, donnerstags den 14. Octobr. 1652 über seine Belehnung mit dem Zehnten zu Gemünden bei Neuweilnau und 3 Huben daselbst. Siegler: Aussteller.
![Johann von Hattstein bekennt sich, zugleich für seinen Bruder Hans Philips, zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Philipp Christoph zu Trier d. d. Coblentz den 29. ..May 1624 über ihre Belehnung mit 3 Teilen an den Lehngütern zu Emmershausen an der Weil (Heimerßhausen) nebst 'der Maraffen guett' und der 'Waldschmiede' und mit der halben Burg Hattstein. Siegler: Aussteller und Hanß Bernhardt Mohr vom Waldt, Trierischer Stallmeister.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Johann von Hattstein bekennt sich, zugleich für seinen Bruder Hans Philips, zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Philipp Christoph zu Trier d. d. Coblentz den 29. ..May 1624 über ihre Belehnung mit 3 Teilen an den Lehngütern zu Emmershausen an der Weil (Heimerßhausen) nebst 'der Maraffen guett' und der 'Waldschmiede' und mit der halben Burg Hattstein. Siegler: Aussteller und Hanß Bernhardt Mohr vom Waldt, Trierischer Stallmeister.
![Hugo Reinhardt von und zu Hattstein, trierischer Amtmann zu Limburg, Villmar und Camberg, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Karl Kaspar zu Trier d. d. St. Peterßburg in ..Tryer den 22. ..Novembris 1655 über seine Belehnung mit den Lehen des weiland Johan Daniel von Bellersheim (Beldersheim): 1 1/2 Huben in + Niederhörger (Niederherriger Terminey) [wie in Urkunde 1624 Dezember 4]. Siegler: Aussteller und Johan Eberhardt von Kesselstatt.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hugo Reinhardt von und zu Hattstein, trierischer Amtmann zu Limburg, Villmar und Camberg, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Karl Kaspar zu Trier d. d. St. Peterßburg in ..Tryer den 22. ..Novembris 1655 über seine Belehnung mit den Lehen des weiland Johan Daniel von Bellersheim (Beldersheim): 1 1/2 Huben in + Niederhörger (Niederherriger Terminey) [wie in Urkunde 1624 Dezember 4]. Siegler: Aussteller und Johan Eberhardt von Kesselstatt.
![Christoff von Hattstein (Hatstein), Sohn des + Diederich, bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Johann zu Trier d. d. Erembreitstein am andern tagk ..Aprilis 1558 wonach er aufgrund eines Vertrages mit seinem + Vetter Ludwig von Hattstein (Hatstein) mit der Hälfte von 3 Teilen an den Gütern in 'Heimerßhuisen' nebst 'der Maraffen gutt' und der Waldschmiede, und mit der Hälfte der halben Burg Hattstein belehnt wird. Siegler: Aussteller und Jorg von Eltz, Trierischer Rat und Amtmann zu Münstermaifeld.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)