Monografie | Verordnung
Wir Georg, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen, welcher gestalt Wir nach gepflogener Communication mit Unsern getreuen Prälaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg nöhtig zu seyn erachtet, zu ohnumgänglichem Behuf, und Aufrechterhaltung des Landes Credits, auf nach-benahmte Consumtibilien eine gewiße leidliche Steuer respectivè zu setzen und zu erhöhen ...
- Language
-
Deutsch
- Extent
-
6 ungezählte Seiten, 1 ungezähltes Blatt ; 2°
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2016. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
VD18 90522559
- VD 18
-
VD18 90522559
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Series
-
VD18 digital
- Last update
-
12.01.2024, 10:08 AM CET
Object type
- Verordnung ; Monografie
Associated
Time of origin
- [Hannover?] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1717 -
Other Objects (12)
![Wir Georg, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen; Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unseren getreuen Prælaten Ritter- und Landschafft Fürstenthums Lüneburg zu ohnumgänglichen Behuef und aufrecht-Erhaltung des Landes Credits der Nohtdurfft befunden ... : [Geben Hannover den 12. Septembr. 1726.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f6569cf9-992f-4e82-aec2-8f90aebd1c9c/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen; Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unseren getreuen Prælaten Ritter- und Landschafft Fürstenthums Lüneburg zu ohnumgänglichen Behuef und aufrecht-Erhaltung des Landes Credits der Nohtdurfft befunden ... : [Geben Hannover den 12. Septembr. 1726.]
![Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschw. und Lüneb. ... Fügen hiemit zu wissen; Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unseren getreuen Prælaten Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg zu ohnumgänglichen Behuef und aufrecht-Erhaltung des Landes Credits gnädigst resolviret ... : [Geben Hannover den 27. April. 1730.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bc203d2d-dd92-4f36-85e0-733dc41b1e0f/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschw. und Lüneb. ... Fügen hiemit zu wissen; Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unseren getreuen Prælaten Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg zu ohnumgänglichen Behuef und aufrecht-Erhaltung des Landes Credits gnädigst resolviret ... : [Geben Hannover den 27. April. 1730.]
![Wir Georg, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit jedermänniglich zu wissen; Demnach Unsers in Gott ruhenden Herrn Vettern, Herrn Hertzog Georg Wilhelms Liebd. unterm 10. Jan. 1701. nach vorher gepflogener Communication mit Dero getreuen Ritter- und Landschafft aus den Graffschafften Hoya zu Verbeßerung der Schatz-Revenuen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/852ae15f-3c72-4d37-9e2c-47cf98dbf5ca/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit jedermänniglich zu wissen; Demnach Unsers in Gott ruhenden Herrn Vettern, Herrn Hertzog Georg Wilhelms Liebd. unterm 10. Jan. 1701. nach vorher gepflogener Communication mit Dero getreuen Ritter- und Landschafft aus den Graffschafften Hoya zu Verbeßerung der Schatz-Revenuen ...
![Wir Georg, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir auf vorgepflogene Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg gnädigst resolviret, die Nohtdurfft auch bey jetzigen Zeiten erfordert, mit dem besagten Unserem Fürstenthum, mittelst nachfolgender unterm 20. Januar. 1724. ausgelassenen Verordnung ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/03fb8d14-d019-461b-839d-81f7b6044140/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir auf vorgepflogene Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg gnädigst resolviret, die Nohtdurfft auch bey jetzigen Zeiten erfordert, mit dem besagten Unserem Fürstenthum, mittelst nachfolgender unterm 20. Januar. 1724. ausgelassenen Verordnung ...
![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Nachdem Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unseres Fürstenthums Lüneburg gnädigst resolviret haben, die Nohtdurfft auch zu Erhaltung des Landes-Credits erfordert, mit der in besagtem Unseren Fürstenthum in Anno 1714. eingeführten- und bis Ausgang Junii 1747. prolongirten Tranck- oder Bier-Steuer ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3c0d95c6-33f3-4966-abe4-61ad0286d457/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Nachdem Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unseres Fürstenthums Lüneburg gnädigst resolviret haben, die Nohtdurfft auch zu Erhaltung des Landes-Credits erfordert, mit der in besagtem Unseren Fürstenthum in Anno 1714. eingeführten- und bis Ausgang Junii 1747. prolongirten Tranck- oder Bier-Steuer ...
![Georg, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, ... : Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir bey jetzigen Conjuncturen, nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg, der Nohtdurfft befunden, zu Befreiung derer bey Unserer Casse ohnentbehrlichen Extraordinatorium ... : [Geben Hannover den 20. Januar. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/773a128a-3f6d-4240-b56c-a9a727c1596f/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, ... : Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir bey jetzigen Conjuncturen, nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg, der Nohtdurfft befunden, zu Befreiung derer bey Unserer Casse ohnentbehrlichen Extraordinatorium ... : [Geben Hannover den 20. Januar. 1724.]
![Georg von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen; Demnach Wir Anno 1714. zu Aufrecht-Erhaltung des Landes-Credits, eine gewisse Tranck- oder Bier-Steuer in Unserem Fürstenthumb Lüneburg auf Vier Jahr lang introduciren ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fb9d15ce-30c5-4b02-9b57-b6a8e555d10f/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen; Demnach Wir Anno 1714. zu Aufrecht-Erhaltung des Landes-Credits, eine gewisse Tranck- oder Bier-Steuer in Unserem Fürstenthumb Lüneburg auf Vier Jahr lang introduciren ...
![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unsern getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unseres Fürstenthums Lüneburg, zu ohnumgänglichen Behuef und Aufrechterhaltung des Landes Credits der Nohtdurfft befunden, mit der ultimo Aprilis a.c. expirirten Steuer auf ein- und ausländischen Eßig und allerhand Weine, auch ein- und ausländischen Brandtewein noch Drey Jahre durch, vom 1. May a.c. anzurechnen, continuiren zu lassen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d71fef24-60bd-4779-abe0-75b589ff049b/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unsern getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unseres Fürstenthums Lüneburg, zu ohnumgänglichen Behuef und Aufrechterhaltung des Landes Credits der Nohtdurfft befunden, mit der ultimo Aprilis a.c. expirirten Steuer auf ein- und ausländischen Eßig und allerhand Weine, auch ein- und ausländischen Brandtewein noch Drey Jahre durch, vom 1. May a.c. anzurechnen, continuiren zu lassen ...
![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unseres Fürstenthums Lüneburg, der Nohtdurfft befunden, daß mit dem in Anno 1724. eingeführten- und bis Februarium 1744. extendirten Fleisch- Carten- und Calender-Licent, auch Stempel-Papier Impost ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f5d766e6-f711-4840-a59c-1c56223659b4/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unseres Fürstenthums Lüneburg, der Nohtdurfft befunden, daß mit dem in Anno 1724. eingeführten- und bis Februarium 1744. extendirten Fleisch- Carten- und Calender-Licent, auch Stempel-Papier Impost ...
![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unseres Fürstenthums Lüneburg, der Nohtdurfft befunden, daß mit dem in Anno 1724. eingeführten- und bis Februarium 1742. extendirten Fleisch- Carten- und Calender-Licent, auch Stempel-Papier-Impost ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ce0571a7-98d2-4746-b74c-d40ccb84464c/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unseres Fürstenthums Lüneburg, der Nohtdurfft befunden, daß mit dem in Anno 1724. eingeführten- und bis Februarium 1742. extendirten Fleisch- Carten- und Calender-Licent, auch Stempel-Papier-Impost ...
![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unsern getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg, zu ohnumgänglichen behuef, und aufrecht Erhaltung des Landes Credits der Nohtdurfft befunden, mit der ultimo Aprilis a.c. exspirirten Steur auf ein- und ausländischen Eßig, und allerhand Weine, auch ein- und ausländischen Brandtewein noch vier Jahre, vom 1sten Maji c.a. anzurechnen, continuiren zu lassen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/933057e7-4a29-4075-94ce-a9f275113564/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit Unsern getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg, zu ohnumgänglichen behuef, und aufrecht Erhaltung des Landes Credits der Nohtdurfft befunden, mit der ultimo Aprilis a.c. exspirirten Steur auf ein- und ausländischen Eßig, und allerhand Weine, auch ein- und ausländischen Brandtewein noch vier Jahre, vom 1sten Maji c.a. anzurechnen, continuiren zu lassen ...
![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg ... Demnach Wir nach vorgepflogener Communication mit getreuen Prælaten, Ritter- und Landschafft Unsers Fürstenthums Lüneburg gnädigst resolviret, die Nothdurfft auch zu Erhaltung des Landes-Credits erfordert, mit der in besagtem Unsern Fürstenthum Anno 1714. eingeführten- und bis Ausgang Junii 1738. prolongirten Tranck- oder Bier-Steuer ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c08e7359-fd7c-4330-a6cf-02817a85a396/full/!306,450/0/default.jpg)