Bestand
Gesundheitsamt Aurich (Bestand)
Bestandsgeschichte: Rep.
76 Gesundheitsamt Aurich
Am 1. April 1935 wurden
staatliche Gesundheitsämter eingerichtet, denen die bisher durch
Kreisärzte ausgeübte Gesundheitsaufsicht übertragen wurde. Damit
entstanden auch im Gesundheitswesen eigene Fachbehörden, in
diesem Fall bedingt auch durch die besondere Gesundheitspolitik
des Dritten Reiches. 1977 wurden die Gesundheitsämter
kommunalisiert und dem jeweiligen Landkreis überwiesen. Das
Staatsarchiv verwahrt Akten aus dem Zeitraum, in dem die
Gesundheitsämter Landesbehörden waren.
Da die
Erbgesundheitsgerichte der NS-Zeit keine registraturführenden
Behörden waren, wurden die Akten des für den Regierungsbezirk
Aurich zuständigen Erbgesundheitsgerichts Aurich, das dem
Amtsgericht Aurich angegliedert war, nach Beendigung des
Verfahrens dem Gesundheitsamt zur Aufbewahrung übergeben, in
dessen Zuständigkeitsbereich die betreffende Person wohnte. Von
dort gelangte die Verfahrensakte, soweit sie erhalten geblieben
ist, 1996 ins Staatsarchiv.
Mit der Kreisreform von
1978 wurde das Gesundheitsamt Aurich mit dem Gesundheitsamt
Norden zusammengelegt. Die von dort abgegebenen Akten enthalten
einen Restbestand an sog. Sippen- und
Erbgesundheitsgerichtsakten.
Zusatzinformationen:
Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen:
teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich, NLA AU, Rep. 76
- Kontext
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.1 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.1.3 Gesundheit, Arbeit und Soziales
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- Letzte Aktualisierung
-
27.01.2023, 15:26 MEZ
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1934-1991