Monografie
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Käyserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbis. Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserlich Dragoner- als Schwäbisch Cräyß-Regiment zu Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Ehrsamer, Lieber Getreuer! Aus dem von Unserm Fürstlichen Regierungs-Rath aus unter heutigem dato an Euch, und an den Staabs-Beamten bey Euch erlassenen General-Rescripto, werdet Ihr mit mehrerem ersehen haben, welchergestalten Wir wegen jüngst-erfolgten Höchstseeligen Absterbens Unsers Hertz-vielgeliebten Sohns, des Land- und Erb-Printzens Liebden, währender Trauerzeit die Kirchen- und andre Musiquen, einzustellen befohlen haben ...
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
1 Blatt
- Anmerkungen
-
Datierung am Textende: Ludwigsburg den 26. Novembr. 1731.
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-4#Beibd.18
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11136091-1
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:55 MESZ
Beteiligte
Entstanden
- [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], [1731]
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![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserl. Dragoner- als zwey Schwäbische Cräyß-Regimenter zu Roß und Fuß. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir lassen Euch in Gnaden hiemit unverhalten, was massen Wir vor ohnumgänglich nöthig befunden, den Grössern Ausschuß Unserer treu-gehorsamsten Prælaten und Landschafft auf den 28. curr. wie vorhero den Engern auf den 22. ejusd. ... zu convociren ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bea97c34-5c02-459d-8aab-8761e6207f01/full/!306,450/0/default.jpg)
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Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Käyserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbis. Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserlich Dragoner- als Schwäbisch Cräyß-Regiment zu Fuß, [et]c. Lieber Getreuer. Nachdeme von denen Chur-Fürsten, Fürsten und Ständen des Heil. Römischen Reichs wider die viele bey denen Handwercks-Zünfften seither denen vor diesem vom Reich gemachten Policey-Ordnungen eingeschlichene Mißbräuche ein Gutachten an Kayserl. Majest. am 22. Junii dieses Jahrs abgefasset, und zur Kayserl. Genehmhaltung nach Wien überschicket, solches auch von Sr. Kayserl. Majestät allergnädigst ratificirt, zu dem Ende hier beygehendes Kayserl. Patent in das Reich erlassen worden ... Als ist Unser Gnädigster Befehl hiemit, du der Staabs-Beamte sollest ermeldtes Kayserl. Patent in dem Gnädigst dir anvertrauten Stadt und Amt behörig publiciren ...
![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserlich Dragoner- als zwey Schwäbische Cräyß-Regimenter zu Roß und Fuß. [et]c. Lieber Getreuer! Nachdeme Wir zuverläßig unterthänigst berichtet worden, wasmaßen eine denen Reichs- und Creyß-Schlüssen è diametro zuwiderlauffende neue Müntz, als halbe Guldiner mit Spanischem Gepräg, unter der Jahreszahl 1718. sich kurtze Zeithero hervor thue, welche dem sichern Vernehmen nach in der Schweitz fabricirt wird: Als befinden Wir vor höchstnöthig, diesem Ubel in Zeiten zu steuren ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e2820723-bae7-490f-a690-6ceb640cdc6a/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von GOttes Gnaden Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät/ deß H.R. Reichs/ und deß Löbl. Schwäbis. Creyses/ General-Feld-Marchall, auch Obrister über ein Regiment zu Fuß/ [et]c. Dermahlen über gesamte am Obern Rhein stehende Trouppen in Capite Commandirender General. Demnach Wir wegen deß einige Zeit hero sehr über Hand genommenen Kleider-Prachts und Ubermaaß in Essen und Trincken/ auch anderer in dem Policey-Wesen eingerissenen Unordnungen gnädigst bewogen worden/ eine neue Policey-Ordnung begreiffen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b2faab96-c3ae-4af2-9dbd-91606f00db77/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Der Röm. Kayserl. Majest. und des Heil. Röm. Reichs, wie auch deß Löbl. Schwäbis. Creyses, resp[ectiv]è. General-Feld-Marchall, und General der Cavallerie. Unsern Gruß zuvor! Ehrsamer, Liebe, Getreue: Nachdem Wir Uns berichten lassen, nicht nur mit was grossem Nutzen der Kirchen, und gemeinen Wesens, von zerschiedenen Chur-Fürsten und andern Ständen des Röm. Reichs einige Waisen- Arbeit- und Zuchthäuser als zu Hall in Sachsen, Leipzig, Nürnberg, Augspurg ... und anderswo auffgerichtet worden ... Als haben wir uns auch Gnädigst, und ernstlichst entschlossen, mit Aufrichtung eines solchen Waisen- Zucht- und Arbeit-Hauses in Unserer Fürstl. Residenz Stuttgart so bald es nur immer müglich seyn wird, fürzugehen …](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/be6ac30d-ca47-4f3d-ad4f-395a77951718/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Der Röm. Kayserl. Majest. und des Heil. Röm. Reichs, wie auch deß Löbl. Schwäbis. Creyses, resp[ectiv]è. General-Feld-Marchall, und General der Cavallerie. Unsern Gruß zuvor! Ehrsamer, Liebe, Getreue: Nachdem Wir Uns berichten lassen, nicht nur mit was grossem Nutzen der Kirchen, und gemeinen Wesens, von zerschiedenen Chur-Fürsten und andern Ständen des Röm. Reichs einige Waisen- Arbeit- und Zuchthäuser als zu Hall in Sachsen, Leipzig, Nürnberg, Augspurg ... und anderswo auffgerichtet worden ... Als haben wir uns auch Gnädigst, und ernstlichst entschlossen, mit Aufrichtung eines solchen Waisen- Zucht- und Arbeit-Hauses in Unserer Fürstl. Residenz Stuttgart so bald es nur immer müglich seyn wird, fürzugehen …
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![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck[et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und des Löblich-Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, auch Obrister, sowohl über Ein Kayserl. Dragoner- als auch Schwäbisch Creyß-Regiment zu Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Was bey einem allgemeinen letztern Cräyß-Convent zu Eßlingen, wegen der bey vorfallenden Marchen von und nacher Kehl in Abforder- und Mitnehmung des Vorspahns geklagten Excesse vor eine Creyses-Disposition gemacht, und welchergestalten die vorkommende Excesse notirt und angebracht werden sollen, solches werdet Ihr aus angebogenem Creyß-Patent des mehreren zu ersehen haben ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a3f50cb6-f9e3-4e76-9720-8c642440058d/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck[et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und des Löblich-Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, auch Obrister, sowohl über Ein Kayserl. Dragoner- als auch Schwäbisch Creyß-Regiment zu Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Was bey einem allgemeinen letztern Cräyß-Convent zu Eßlingen, wegen der bey vorfallenden Marchen von und nacher Kehl in Abforder- und Mitnehmung des Vorspahns geklagten Excesse vor eine Creyses-Disposition gemacht, und welchergestalten die vorkommende Excesse notirt und angebracht werden sollen, solches werdet Ihr aus angebogenem Creyß-Patent des mehreren zu ersehen haben ...
![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserl. Dragoner- als zwey Schwäbische Cräyß-Regimenter zu Roß und Fuß. [et]c. Lieber Getreuer! Nachdeme Uns von denen sämtlichen Tax-Aemtern unterthänigst angezeigt worden, daß bey bereits verflossenem Georgii Termin, da nunmehr die Rechnungen geschlossen und gestellt werden sollen, von denen wenigsten Forst- Stabs- und Kellerey-Beamten der ex officio ... anzusetzende Tax ... an seine Behörde ... eingeschickt ... seye; und wir nun hierinn die Befolgung gelaistet wissen- ... wollen ... Als hast du dich darnach zu reguliren ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/22711ca9-8649-4e24-b6f8-4f00231b8114/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserl. Dragoner- als zwey Schwäbische Cräyß-Regimenter zu Roß und Fuß. [et]c. Lieber Getreuer! Nachdeme Uns von denen sämtlichen Tax-Aemtern unterthänigst angezeigt worden, daß bey bereits verflossenem Georgii Termin, da nunmehr die Rechnungen geschlossen und gestellt werden sollen, von denen wenigsten Forst- Stabs- und Kellerey-Beamten der ex officio ... anzusetzende Tax ... an seine Behörde ... eingeschickt ... seye; und wir nun hierinn die Befolgung gelaistet wissen- ... wollen ... Als hast du dich darnach zu reguliren ...
![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbis. Cräyses General-Feld-Marechall, auch Obrister, so wohl über Ein Käyserlich Dragoner- als Schwäbisch Cräyß Regiment zu Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Ehrsamer, Liebe Getreue! Euch ist annoch erinnerlich, was Wir unterm 10den Sept. 1713. wegen ein- und andern auf Unsere eigene höchste Person sowohl redundirend- als Unsern Fürstl- Staat und Regiment besonders mit angegangen-aufgekommenen unnützen Reden und allerhand Geschwätz-Werck, für Verordnungen ergehen, und, um solchen Einhalt zu thun, und dieselbe abzustellen, unter darauf gesetzter harter und ernstlicher Bestraffung, ab denen Cantzlen publiciren lassen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/527e2d32-2f26-4ef2-882e-9f21fe0efefa/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbis. Cräyses General-Feld-Marechall, auch Obrister, so wohl über Ein Käyserlich Dragoner- als Schwäbisch Cräyß Regiment zu Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Ehrsamer, Liebe Getreue! Euch ist annoch erinnerlich, was Wir unterm 10den Sept. 1713. wegen ein- und andern auf Unsere eigene höchste Person sowohl redundirend- als Unsern Fürstl- Staat und Regiment besonders mit angegangen-aufgekommenen unnützen Reden und allerhand Geschwätz-Werck, für Verordnungen ergehen, und, um solchen Einhalt zu thun, und dieselbe abzustellen, unter darauf gesetzter harter und ernstlicher Bestraffung, ab denen Cantzlen publiciren lassen ...
![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserl. Dragoner- als zwey Schwäbische Cräyß-Regiment zu Roß und Fuß. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Aldieweilen schon mehrmahlen vorgekommen, daß die Gerichte im Land denen hinausziehenden Unterthanen Geburths-Briefe und Mann-Recht ertheilen, worinnen sie die Leibeigene Personen, von solchem Onere Personali unwissend frey sagen, dieses aber zu vielen Inconvenientien und Nachtheilen Anlaß giebet; so wollen Wir hiemit gnädigst verordnet: folglich auch Euch angewiesen haben, in Zukunfft keine Geburts-Briefe oder Mann-Recht zu ertheilen, ohne vorhero von denen Kellerey und anderen Unseren Verrechnungnen jeden Orts beygebracht zu haben, daß selbige Personen mit der Leibeigenschafft nicht afficiret ... wäre ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0a651153-cecb-428b-881d-d92cf5030339/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserl. Dragoner- als zwey Schwäbische Cräyß-Regimenter zu Roß und Fuß. [et]c. Lieber Getreuer. Nachdeme Wir zwischen der Chur-Pfalz und Uns eine Convention oder Cartel der desertirenden Miliz, in specie aber der reciproquen Beyfahung und Auslieferung halber wiederum errichtet- und Uns darbey gnädigst entschlossen haben, ein solches in Unser Hertzogthum und Lande zu jedermänniglichs- und insonderheit zu Unserer Unterthanen Wissenschafft durch den Druck kund zu machen: Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl, du sollest gegenwärtig in dieser Absicht hier anverwahrte Exemplarien in dem dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt, an denenjenigen Enden und Orten, wo dergleichen zu geschehen pfleget, offentlich ablesen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/68e97403-273e-4fbd-9435-5f2e3e39877f/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, des Heil. Römischen Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Cräyses General-Feld-Marchall, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserl. Dragoner- als zwey Schwäbische Cräyß-Regimenter zu Roß und Fuß. [et]c. Lieber Getreuer. Nachdeme Wir zwischen der Chur-Pfalz und Uns eine Convention oder Cartel der desertirenden Miliz, in specie aber der reciproquen Beyfahung und Auslieferung halber wiederum errichtet- und Uns darbey gnädigst entschlossen haben, ein solches in Unser Hertzogthum und Lande zu jedermänniglichs- und insonderheit zu Unserer Unterthanen Wissenschafft durch den Druck kund zu machen: Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl, du sollest gegenwärtig in dieser Absicht hier anverwahrte Exemplarien in dem dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt, an denenjenigen Enden und Orten, wo dergleichen zu geschehen pfleget, offentlich ablesen ...
![Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Der Römis. Kayserl. Majestät und deß Heil. Römis. Reichs, wie auch deß Löbl. Schwäbis. Creyses, Respective General-Feld-Marchall und General der Cavallerie. &c. Lieber Getreuer. Es ist Uns sehr mißfällig hinterbracht worden, was Gestallten einige Innwohnere in denen Städt und Aemtern, worinnen Tabac gepflantzet wird, sich erkühnet, wider die hierunter erlassene scharff-verpönte General-Rescripten eigenen Gefallens](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/75aae3d4-b7fe-4065-9676-171487fe6188/full/!306,450/0/default.jpg)