Bestand

Psychiatrie und Erweiterte Armenpflege (Bestand)

1. Abriss der Geschichte der Anstaltspsychiatrie

Dieser Abriss soll keine Geschichte der Psychiatrie und der psychiatrischen Anstalten ersetzen, sondern der raschen Orientierung dienen. Die angegebene Literatur stellt nur einen Ausschnitt vorhandener Arbeiten das, die allerdings grundsätzliche Bedeutung haben und für den Einstieg in die Tiefergehende Erforschung unverzichtbar sind.

Die Entstehung der Psychiatrie (der Begriff wurde 1808 von dem Neurologen Johann Christian Reil geprägt) setzte einen Wandel im Menschenbild voraus. Geistig Kranke mussten überhaupt als Kranke und Menschen akzeptiert werden, damit die Vorstellung von der Heilwürdigkeit und der Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung sich durchsetzen konnte. Wesentliche Vorbedingungen waren in der Aufklärung geschaffen worden. Es verwundert nicht, dass es ausgerechnet im Zuge der französischen Revolution mit Philippe Pinel als Leiter der zwei großen Pariser Irrenhäuser zu einer Neuorientierung bei der Einschätzung von Geisteskranken kam. Sein egalitäres Menschenbild verlangte ein zwar entschlossenes und großzügiges Umgehen mit den Kranken. Daraus resultierte sein weitgehender Verzicht auf Zwangsmittel, der für die weitere Entwicklung der Psychiatrie ebenso wichtig war wie seine empirisch-statistische Kontrolle bei der Therapie.(1)
Seine Überzeugung, die Behandlung von Irren sei nur eine Form von Erziehung, mag Klaus Dörner mit dazu veranlasst haben, den Anfang der organisierten Psychiatrie als pädagogisch orientiert zu bezeichnen.(2) Die Durchsetzung der „Seelenheilkunde“ wird gern mit der Industrialisierung in Verbindung gebracht. Psychiatrie wird dabei begriffen als ein soziales Hilfssystem, das gleichzeitig auch ein Kontrollsystem ist. Die Überlegung ist insofern einleuchtend, als mit der Industrialisierung Bevölkerungswachstum und das Zusammenleben vieler Menschen in Ballungsgebieten einhergehen, was die vorher vielfach noch existierenden Freiräume verminderte. Einsichtig ist auch, dass der industrielle Produktionsprozess die Arbeitskraft Mensch in einer Weise belastete und reglementierte, wie dies vorher nicht der Fall gewesen war, was objektiv mit seiner sehr viel höheren Störanfälligkeit zusammenhängt.(3) In Deutschland und speziell in den Rheinprovinzen stößt diese Verknüpfung aber insofern auf Schwierigkeiten, als am Anfang des 19. Jahrhunderts von Industrialisierung nur in den allerersten Anfängen gesprochen werden kann. Es fehlte mithin auch weitgehend jene bürgerliche Unternehmerschicht, die in den entwicklungsmäßig fortgeschrittenen Ländern wie Frankreich und Großbritannien die Ausbildung der Psychiatrie befördert hatte.


Die Irrenanstalt Siegburg

Der Anstoß in den Rheinlanden kam von Seiten der preußischen Reformbürokratie. Deren Aktivität in diesem Sektor deckt sich mit ihrem sonstigen Bemühungen, die Voraussetzungen für eine moderne Industriegesellschaft in Preußen zu schaffen. Der direkte Auslöser war dabei ein Verstoß des Oberpräsidenten der Provinz Jülich-Kleve-Berg beim preußischen Staatsministerium im Jahre 1817, in welchem er eine menschenwürdige Unterbringung der (unruhigen) Irren forderte, die damals wie Tiere in Zellen oder Käfigen, oft angekettet, gehalten wurden.(4) Für das Verständnis der weiteren Entwicklung muss man die Tatsache im Auge behalten, das der staatlichen Anregung eine vom preußischen Staat getragene Aktion folgte. Das Staatsministerium beauftragte den Medizinalrat Dr. Maximilian Jacobi mit den Planungsarbeiten und ernannte ihn zum Anstaltsdirektor, als die Entscheidung zur Einrichtung der ersten öffentlichen Heilanstalt in den Rheinprovinzen in den Gebäuden der säkularisierten Benediktinerabtei in Siegburg gefallen war.

Die Eröffnung der Anstalt, die ursprünglich auch Patienten aus der Provinz Westfalen versorgen sollte, fand fast unbeachtet am 1. Januar 1825 statt. Für rund 200 Patienten war die neue Einrichtung ausgelegt. So hoch schätze man die Zahl der heilbaren Geisteskranken, wobei man von einer Gesamtzahl von 2000 Irren in den Rheinprovinzen ausging. Seinen Behandlungsplan stimmte Jacobi mit der medizinischen Fakultät der Universität Bonn ab,(5) so dass man zumindest für diesen frühen Zeitpunkt der Entwicklung davon ausgehen muss, dass sich seine Therapieversuche auf der damaligen Höhe der Wissenschaft bewegten, was Jacobis Widersacher allerdings bald bestreiten sollten.

Die Ausklammerung der unheilbaren Irren von des Versorgung sollte einen weiteren Dauerstreit auslösen, Abgesehen davon, dass die Trennung nicht sicher durch zuführen war, blieb die Aufgabe, die als unheilbar eingeschätzten Kranken zu versorgen. Diese Aufgabe übernahmen die Kreise und Gemeinden, zumeist sehr ungern. Sie arbeiteten dabei häufig mit religiösen Genossenschaften oder privaten Einrichtungen zusammen, die manchmal mehr schlecht als recht die Pflege der Geisteskranken übernahmen.

Zugleich Angriffsziel und Stätte der Auseinandersetzung war der ständische Provinziallandtag. Diese Einrichtung war eine der wenigen Maßnahmen, die im Hinblick auf das Verfassungsversprechen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. von 1815, in welchem von einer einzurichtenden Repräsentation des Volkes und von Provinzialständen die Rede war, schließlich umgesetzt wurden.(6) Vier Stände (der Fürsten, Rittergutsbesitzer, Landgemeinden und Städte) waren im Landtag vertreten, wobei der entscheidende Faktor für den Zugang Grundbesitz war. Die Sitzungen des Landtages wurden geleitet von einem durch den König ernannten Landtagsmarschall, der dem König und gerade nicht dem provinzialständischen Landtag verantwortlich war. Der Landtag hatte keinerlei Entscheidungsbefugnis, seine Beschlüsse bedurften der Bestätigung durch den König. Dennoch ermöglichte der provinzialständische Landtag die ersten Schritte hin auf eine wie bescheiden auch immer gestaltete Mitverwaltung der Provinzialangelegenheiten. So übernahm der Landtag, der am 29. Oktober 1826 erstmals zusammengetreten war, die Mitverwaltung der Irrenanstalt Siegburg. Zu diesem Zweck wurde in Siegburg eine Verwaltungskommission geschaffen, die sehr weitgehende Vollmachten in der Wirtschafts- und Finanzverwaltung, der Personal- und Baupolitik der Anstalt hatte und die Disziplinargewalt gegenüber den Beschäftigten ausübte. Allerdings wählte der Landtag nur zwei der vier Kommissionsmitglieder aus seinen Reihen, während die übrigen beiden vom Oberpräsidenten bestimmt wurden, der die Oberaufsicht über die Kommission führte. Die eigentliche Verwaltung lag bei Beamten der Regierung Köln. Die Vertreter des Provinziallandtages befanden sich in einer schwachen Position.

Trotz dieser schwachen Position der Vertreter der Provinz sollten die Kosten in Gänze von der Provinz getragen werden. So gab es denn schon auf dem ersten Provinziallandtag heftigen Widerspruch gegen die alle Haushaltsansätze überschreitenden Ausgaben und harte Auseinandersetzungen über die Art, wie die Kosten gedeckt werden sollten. Noch auf Jahrzehnte hinaus sollte der Sinn der Anstalt auf den Sitzungen des Provinziallandtages in Frage gestellt werden. Gerade weil die Heilerfolge nicht eindeutig waren und die Ausgaben damit nicht ausreichend legitimiert erschienen, drängten viele Ständevertreter darauf, die Führung der Anstalt religiösen Genossenschaften zu übertragen, die sich erbötig machten, wesentlich billiger zu wirtschaften. Dies wiederum führte zu heftigen, konfessionell geprägten Debatten, die durch die leidenschaftliche Polemik von Jacobi noch angestachelt wurden. Dessen Entmachtung gelang dem Provinziallandtag nicht, weil Jacobi von staatlicher Seite geschützt wurde, obwohl es berechtigte Zweifel z.B. an seinen Fähigkeiten bei der Verwaltung der Anstalt gab. Es gelang dem Provinziallandtag weder, entscheidenden Einfluss auf Haushaltsfragen zu bekommen, noch die Verwaltungskommission mehrheitlich zu besetzen. Der aus dieser Ohnmacht geborene Zorn führte zu einer kleinlichen Obstruktionspolitik, bei der kleinste Ausgabeposten in grotesker Weise moniert wurden. Diese Einstellung wiederum verhinderte wichtige bauliche und hygienische Verbesserungen, zu denen es erst ansatzweise kam, nachdem eine staatliche Untersuchungskommission 1855 den desolaten Zustand der Anstalt feststellte. Das Umdenken der Ständevertreter wurde gewiss erleichtert dadurch, dass Maximilian Jacobi, der für viele eine lebende Provokation war, 1856 verstarb.

Der Neuanfang der Kaiserzeit
Der eigentliche Neuanfang in der rheinischen Anstaltspsychiatrie sollte jedoch, wie auch später noch häufiger, durch einen Skandal befördert werden. Nicht erst seit den Feststelllungen der staatlichen Untersuchungskommission wusste man, dass die Zustände in Siegburg ohne wesentliche Verbesserungen nicht mehr haltbar waren. Eine Untersuchungskommission des Provinziallandtages enthüllte dann sogar absolut menschenunwürdige Zustände in der früheren Musteranstalt Siegburg. Daraus resultierte der Entschluss, grundlegende Veränderungen herbeizuführen und einen völligen Neuanfang zu versuchen. Man griff auf die Idee des Bonner Irrenarztes Dr. Richartz zurück, der zuvor Arzt in Siegburg gewesen war, und ließ nun in jedem Regierungsbezirk eine neue Anstalt errichten. Die Anstalten in Andernach, Grafenberg und Merzig wurden 1878 eröffnet, 1878 folgten solche in Düren und 1882 in Bonn. Im neuen Reglement von 1871 werden die Anstalten als „Provinzial-Irren-Heil- und Pflegeanstalten bezeichnet,(7) was schlaglichtartig beleuchtete, dass nunmehr auch als unheilbar eingestufte Geisteskranke in diese Einrichtungen aufgenommen werden konnten, ohne dass damit in Konkurrenz z.B. zu den Bezirksanstalten getreten werden sollte.

Der Provinziallandtag setzte mit diesem groß angelegten Projekt durch, dass er mehr Einfluss auf die Verwaltung nehmen konnte. In der Verwaltungskommission von Siegburg besetzte er nun drei von fünf Stellen. Von 1873 an übernahm mit dem Provinzialverwaltungsrat ein rein provinzialständisches Gremium unter der Oberaufsicht des Oberpräsidenten diese Funktion. Es folgten der Aufbau einer eigenen Verwaltung mit dem Landesdirektor (später Landeshauptmann) der Rheinprovinz an der Spitze. Schließlich gesellten sich Dotationen des preußischen Staates und das Recht, Umlagen zu erheben, dazu, begleitet von einer Reihe neuer Aufgaben. Mit einer durch die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen („ Kulturkampf“) verursachten Verzögerung kam der Umbau des ständischen Provinziallandtages zum Provinzialverband in der Rheinprovinz 1888 zum Abschluss.(8)

Die Anstaltneubauten als Monumente philanthropischer Gesinnung des aufstrebenden Bürgertums gerieten aber schon bald in das Kreuzfeuer der Kritik. Es ging dabei jedoch nicht um die psychiatrische Grundkonzeption der Anstalten, welche die Isolierung der Kranken von der Außenwelt vorsah. Dieser Ansatz, der schon von Pinel vertreten worden war und zu dem selbst ein so fortschrittlicher Psychiater wie Wilhelm Griesinger in Bezug auf die Familie stand,(9) entsprach der Praxis der Zeit. Deshalb waren die Anstalten an isolierten Standorten errichtet und durch geradezu gefängnismäßige Mittel (Mauern, Vergitterungen) von Außenverbindungen abgeschnitten worden. Selbst innerhalb der Anstalten waren die Anlagen auf Abschottung der Teilbereiche untereinander angelegt. Es waren dagegen einmal mehr die Kosten, die zur Kritik Anlass gaben, denn die Baukosten stiegen auf über 12 Millionen Mark, nachdem ursprünglich 6 Millionen veranschlagt worden waren, dazu kamen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung.(10) Vehemenz und Kleinlichkeit der Auseinandersetzungen erinnerten an die Kämpfe im ständischen Provinziallandtag, obwohl sich rasch zeigte, dass mit den großzügig dimensionierten Anstalten der überaus starke Zustrom neuer Patienten gerade noch bewältigt werden konnte, und zwar zu vertretbaren Betriebskosten. Statt der ursprünglich geplanten 1300 wurden bald schon über 2600 Patienten versorgt. Da die Plätze immer noch nicht ausreichten, aber beim Provinziallandtag keinerlei Neigung zu neuen Baumaßnahmen bestand, griff man auf entsprechende Vorschläge aus der Vergangenheit zurück. Es wurden Verträge mit religiösen Genossenschaften abgeschlossen, weil diese zu billigeren Pflegesätzen arbeiteten. Neben den zahlreichen katholischen Anstalten entstanden kurz vor der Jahrhundertwende auch evangelische Einrichtungen. Durch das Recht auf jederzeitige Revision dieser Institute sollte Mängeln und Missständen vorgebeugt werden. Die Landesbank der Rheinprovinz stellte für die Baumaßnahmen den Genossenschaften günstige Kredite zur Verfügung. Das Einschalten der Genossenschaften führte dazu, dass chronisch Kranke nun doch nicht in die Provinzialanstalten kamen. Der Provinzialverband glaubte, mit diesen Verträgen, der Unterstützung konfessioneller und privater Initiativen sowie der Bereitstellung von Freistellen seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz von 1870 sowie dem Dotationsgesetz von 1875 Genüge getan zu haben, als die unklare Rechtssituation mit dem Gesetz über die erweiterte Armenpflege vom 11. Juli 1891 beendet wurde.

Der Ausbau der Fürsorge in der Kaiserzeit
Durch dieses Gesetz wurden die Landarmenverbände – auch eine Funktion des Provinzialverbandes- verpflichtet, u.a. für Geisteskranke, Idioten und Epileptiker Anstaltsplätze bereitzustellen. Angesichts der Kosten sträubte sich der Provinzialverband gegen die neuen Aufgaben, denen er sich jedoch nicht entziehen konnte. Die finanzielle Mehrbelastung wurde teilweise dadurch gemildert, dass bisher freiwillige Leistungen eingestellt oder verringert wurden.

Es waren wiederum Skandale, die Bewegung in die erstarrten Fronten brachten. Im 1893 verhandelten Fall des Hermann Feldmann stellte sich heraus, dass ein vorübergehend verwirrter Mann über mehrere Jahre in verschiedene Provinzialanstalten verschoben, entmündigt und völlig grundlos als gemeingefährlich bezeichnet worden war. Ein Gutachter der Staatsanwaltschaft enthüllte dabei die Missstände, die inzwischen verbreitet in großen Anstalten eingerissen waren. Wenige Monate später wurde vor der Aachener Strafkammer der Mellage-Prozeß verhandelt, in dem es um jahrelange unberechtigte Festhalten des schottischen Priesters Alexander Forbes in der Alexianeranstalt in Aachen ging, die der Provinzialverband als Beleganstalt benutzte. Erschütternde Details über die brutale Behandlung von Irren erregten weite Teile der Öffentlichkeit.(11) Im Sommer 1895 wurden unhaltbare Zustände in einer Privatirrenanstalt festgestellt. Dem Anstaltsbesitzer war die Führung einer Männeranstalt verboten worden, nachdem dort übelste hygienische Verhältnisse und eine hohe Todesrate festgestellt worden waren. Dies hinderte den Besitzer aber nicht daran, in derselben Örtlichkeit eine Frauenanstalt einzurichten, in die auch der Provinzialverband Patientinnen gab, bis eine nicht angekündigte Revision auch diesen Skandal enthüllte.(12)

Der Provinziallandtag konnte in einer solchen Situation nur die Flucht nach vorne antreten. Eine Verwaltungskommission wurde eingesetzt, die nach eingehenden Besichtigungen in modernen Anstalten die eigenen als hinter den Entwicklungen zurückgeblieben bezeichnen musste. Daneben war klar, dass wegen des steigenden Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für Geisteskranke neue Krankenhäuser gebaut werden müssten. Die religiösen Genossenschaften mochten nach der scharfen Kritik aus der Öffentlichkeit diese erweiterten Aufgaben nicht übernehmen. Der Provinziallandtag beschloss daher im Baubereich zwei Maßnahmenpakete, nämlich die Modernisierung der bestehenden Anstalten sowie den Neubau von Anstalten nach modernsten Gesichtspunkten. Die Modernisierung war ein langwieriger Prozess. Die Voraussetzungen für die Wachabteilung-, Bett- und Bäderbehandlung gab es bis 1899 schon in allen Provinzialanstalten, zu einem gewissen Abschluss kam diese Entwicklung aber(13) erst 1925. Durch Erweiterungsbauten konnte ein Teil des Krankenzustroms aufgefangen werden. Die fünf Anstalten vermochten 1911 die dreifache Zahl der ursprünglich vorgesehenen Patienten aufzunehmen. Für die Anstaltsneubauten wurden als Grundprinzipien vorgegeben die koloniale Bauweise ohne Gitter, um in Anlehnung an das „no restraint“ –Prinzip die Bewegungsfreiheit der Patienten zu erhöhen, bessere und sichere Patientenbetreuung und- Behandlung durch übersichtliche und überschaubare Räumlichkeiten, die auch durch die Individualisierung der Krankheitsformen durch Unterbringung in kleinen Gruppen in separaten Villen angestrebt wurde, die Beruhigung des Anstaltsbereiches durch Verlegung der Wirtschaftswege und der Landwirtschaft an die Peripherie des Anstaltsgeländes, wobei letzteres zusätzlich die hygienischen Verhältnisse zu verbessern half. Nach diesen Grundsätzen wurden die Anstalten Galkhausen bei Langenfeld und Johannistal bei Süchteln erbaut, mit deren Belegung 1900 bzw. 1905 begonnen werden konnte. Nicht anwendbar war das no restraint- Prinzip auf kriminelle Geisteskranke, für die 1889/90 das erste Bewahrungshaus in der Rheinprovinz in Düren erbaut wurde. Die Sicherung durch Einzelzellen, mehrfach gestaffelte Vergitterungen und die Überwachung der Insassen konnten jedoch Ausbrüche nicht verhindern, so dass durch eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem die Errichtung einer hohen Abschlussmauer, der Gefängnischarakter verstärkt werden musste.(14) Weitere solcher Bewahrungshäuser entstanden 1906 bei der Arbeitsanstalt Brauweiler und 1912 in der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau.

Diese Einrichtung war der jüngste Anstaltsbau des Provinzialverbandes. Die Anstalten in Langenfeld und Süchteln waren mit Patienten belegt, kaum dass sie fertig gestellt worden waren. Mit weiterem Bedarf war zu rechnen, zumal die Departementalanstalt in Düsseldorf geschlossen wurde, was allein Neuunterbringung von 500 Patienten bedeutete. Bedburg-Hau wurde als Großanstalt für 2020 Patienten konzipiert. Für die Planung und Durchführung galten dieselben Prinzipien wie in Langenfeld und Süchteln, nur waren die Grundeinheiten jeweils größer. 1912 konnte die Anstalt übergeben werden.

Neben die baulichen Neuerungen waren solche im Bereich der Personalpolitik getreten. 1897 war zur Verbesserung der Pflegesituation beschlossen worden, die Einkommen zu erhöhen und den Pflegern nach fünf Dienstjahren eine Prämie auszusetzen. Damit sollte die überaus starke Fluktuation gemildert werden. Durch die Schaffung von Oberpflegerstellen bot sich nicht nur die Chance einer besseren Überwachung der Krankenpflege, sondern auch eine Aufstiegsmöglichkeit. Zu einer eigenen, staatlich anerkannten Pflegerausbildung kam es jedoch nicht. Der ärztliche Direktor wurde entlastet durch Delegation von ärztlichen Aufgaben auf den zweiten Arzt und durch Übertragung von mehr Verantwortung auf die Verwaltung.

Die Rückschläge durch den Ersten Weltkrieg und der Neubeginn in der Weimarer Republik
Der erste Weltkrieg unterbrach diese positiven Ansätze nachhaltig. Ärzte und Pfleger wurden zahlreich zum Kriegsdienst eingezogen. In Teilen der Heil- und Pflegeanstalten wurden Lazarette für Soldaten eingerichtet, die lange Zeit vom Personal des Provinzialverbandes zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe betreut werden mussten. Verheerend wirkte sich die Nahrungsmittelverknappung seit 1916 aus, die zahlreichen Todesfälle in den Heil- und Pflegeanstalten nach sich zog. Die Zahl der Patienten ging aus diesem und anderen Gründen so weit zurück, dass 1920 Beleganstalten geschlossen und Kranke auch aus Kostengründen in den Provinzialanstalten untergebracht werden mussten. Viele Anstalten wurden zumindest vorübergehend als Lazarette für die Besatzungstruppen benutzt. Im Fall von Galkhausen nutzten englische Truppen zu drei Vierteln diese Anstalt, so dass der Provinzialverband sie mehrere Jahre nicht mehr in ihrer eigentlichen Funktion verwenden konnte. Mit der Ausgliederung des Saargebietes ging die Anstalt in Merzig verloren, was die Versorgung der Kranken im Regierungsbezirk Trier erschwerte. Mitte der zwanziger Jahre stiegen die Belegungszahlen der Anstalten wieder stark an, weil durch Inflation und Währungsreform weite Teile der Bevölkerung verarmten und damit bisher privat oder selbst gepflegte Kranke Fürsorgefälle wurden. Zu einem kleineren Teil trug auch die Ausweitung der Fürsorge 1924 zu dem Anstieg bei, der bis an das Ende der Weimarer Zeit andauern sollte.

Wesentliche Fortschritte in der Behandlung der Patienten wurden nicht erreicht. Die Familienpflege, Ende des 19 Jahrhunderts entwickelt und kurz nach der Jahrhundertwende auch in der Rheinprovinz eingeführt und von den Ärzten positiv beurteilt, wurde 1923 praktisch eingestellt. Die Bett- und Bäderbehandlung war verfeinert, aber nicht grundsätzlich weiterentwickelt worden. Durchgehalten wurden Ansätze in der Arbeitstherapie, in der immerhin über die Hälfte der Patienten beschäftigt wurden. Noch zu klären ist die Einstellung der rheinischen Anstaltspsychiatrie zu dem Herman Simon als Leiter der Anstalt in Gütersloh entwickelten Konzept der Arbeitspsychiatrie, das dieser im Sinne einer „aktiveren Krankenbehandlung“ als Vorbereitung geisteskranker Patienten auf ihre zumindest teilweise Rückkehr in die Außenwelt hin betreib.(15)

Die wichtigste Neuerungen war die Rheinische Provinzial-Kinderanstalt für seelisch Abnorme in Bonn 1926.(16) In der Rheinprovinz wurde damit erstmals in Deutschland eine psychiatrisch-neurologische Klinik ins Leben gerufen, die sich speziell dem Problem psychisch kranker Kinder widmete. So wurde die schon früher in den Heil- und Pflegeanstalten geleistete Pflege und Ausbildung um die kindgerechte psychiatrische Behandlung ergänzt. Die schließlich mit 110 Betten ausgestattete Einrichtung war meist überbelegt. Modernste Technik wurde für Beobachtung und Diagnose eingesetzt, Prognosen und Behandlungsplan mit den Einrichtungen abgestimmt, welche die Kinder nach der Untersuchung aufnahmen. Zumindest in diesem Bereich wurde die Familienpflege für bestimmte Patienten unterstützt. Eine kostenlose Beratungsstelle rundete das Konzept ab.

Anstaltspsychiatrie in der NS Zeit
Der durch die Weltwirtschaftskrise ausgelöste wirtschaftliche Niedergang der Rheinprovinz und die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten prägten die Entwicklung der Anstaltspsychiatrie in den folgenden Jahren. Erste augenfällige Veränderungen war die Flucht des Juden Prof. Dr. Otto Löwenstein von einem Kölner SA-Trupp, dem er durch eine Warnung gerade noch entging. Hintergrund dessen war eine erbitterte Fehde zwischen Löwenstein als Leiter der Kinderanstalt und Prof. Dr. Walter Poppelreuter, dessen Institut für Hirnverletzte Kriegsbeschädigte der Kinderanstalt weichen müssen.(17)

Sehr rasch fanden die biologistisch-rassistischen Vorstellungen Eingang in den Anstaltsalltag. Mit dem Wirksamwerden des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurden ab 1934 von den Anstaltsärzten Gutachten erstellt, die im Zuge von „Erbgesundheitsgerichtsverfahren“ zur Zwangssterilisation von Patienten führen konnten. Anfang 1937 waren bereits über 4000 Patienten der Provinzial-Heil und- Pflegeanstalten der Rheinprovinz zwangssterilisiert, obwohl sich gerade in der überwiegend katholischen Bevölkerung der Rheinprovinz Widerstand dagegen rührte. Bei den Ärzten waren nennenswerte Widerstände dagegen nicht erkennbar.(18)

Mit dem Gesetz über gefährliche Gewohnheitsbrecher von 1933 konnten begrenzt zurechnungsfähige oder unzurechnungsfähige Kriminelle in Heil- und Pflegeanstalten eingewiesen werden. Die nicht unbeträchtliche Zahl wurde im Bewahrungshaus in Bedburg-Hau und in dem bis dahin anderweitig genutzten Bewahrungshaus in Düren untergebracht.(19)

Nicht ohne historische Ironie ist die Eröffnung des Rheinischen Provinzialinstitutes für psychiatrisch-neurologische Erbforschung in Bonn 1935,(20) das auf Vorarbeiten des jüdischen Arztes Otto Löwenstein zurückging. Der zufällige Fund der alten Siegburger Patientenakten hatte diesen auf den Gedanken gebracht, ein „Erbarchiv“ einzurichten. Auf ganz breiter Basis und mit einer unvergleichlichen Sammelwut wurde nach 1935 die Totalerfassung nicht nur der psychiatrisch auffällig gewordenen Bevölkerung der Rheinprovinz betrieben. Die systematische Vergrößerung der Außenfürsorge der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten diente wesentlich der „erbbiologischen Bestandsaufnahme“ in der Rheinprovinz.

Obwohl in der offiziellen Berichterstattung die „erbpflegerischen“ Aspekte der psychiatrischen Tätigkeit bei weitem den meisten Platz einnahmen, fehlt es nicht an Hinweisen auf die Weiterentwicklung therapeutischen Maßnahmen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren etwa gegenüber den Maximilian Jacobi noch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten enorme Fortschritte in der Diagnose und Prognosen erreicht worden; kausale Erklärungen gab es jedoch nicht und die Behandlungsmethoden werden von Medizinhistorikern als ärmlich bezeichnet.(21) Mit den psychotherapeutischen Methoden boten sich neue Eingriffsmöglichkeiten. Der genaue Umfang ihrer Anwendung in der Rheinprovinz ist jedoch noch unbekannt. Die erste Behandlungsmethode somatischer Prägung bot die ab 1917 von Wagner-Jauregg entwickelte Malariabehandlung der progressiven Paralyse. In der Anstalt in Düsseldorf- Grafenberg wurden zur weiteren Erforschung dieser Fiebertherapie Anophelesmücken gezüchtet. Den Schocktherapien öffneten sich die Anstalten noch rascher. Die Insulinschockbehandlung (publiziert 1933) und sie Cardiazolschockbehandlung (publiziert 1935) wurden nach Pionierleistungen der PHP Andernach in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre bereits in allen Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten angewandt.(22) Der Gebrauch von Elektroschocks und Lobotomie bleibt noch nachzuweisen.

Obwohl Ende der dreißiger Jahre aussichtsreichere Behandlungsmethoden zur Verfügung standen als je zuvor, strebte die NS- Führung eine endgültige Lösung des Geisteskrankenproblems an. Auf die Zwangssterilisation folgte „Euthanasie“, die sowohl auf Erwachsene wie auf Kinder ausgedehnt wurde.(23) In Hadamar und Meseritz-Obrawalde wurden die meisten aus der Rheinprovinz verlegten Patienten ermordet. Die Zahl der Ermordeten liegt bei mindestens 8000.(24) Betrug die Zahl der hilfsbedürftigen Geisteskranken in der Rheinprovinz 1933 rund 20000, so waren 1945 nur wenig mehr als 10000 registriert. Auch die gerichtliche Verhandlung der Fälle trug nicht dazu bei, das tiefe Misstrauen gegen die Anstaltspsychiatrie zu mindern, zumal dieser Bereich noch viele Jahre hindurch geradezu tabuisiert und die Anstaltspsychiatrie an den Rand des Gesundheitssystems der Bundesrepublik gedrängt werden sollte.


2. Bestandsgeschichte und –beschreibung
In vorliegendem Findbuch sind die Akten der Referate „Provinzial-Irrenanstalten" und
„Erweiterte Armenpflege auf Grund des Gesetzes vom 11.07.1891"(25) zur Rheinischen Psychiatrie mit Laufzeit von 1826 bis ca. 1955 erschlossen, die in das Archiv überkommen sind. Nicht aufgenommen wurden die Akten zur Dienstaufsicht über das Landarmenhaus in Trier und die Arbeitsanstalt in Brauweiler (welche gleichwohl als Beleganstalten auftauchen) und über das Landarmenwesen in den Schwerpunkten Blinden-, Taubstummen- und Epileptikerfürsorge. Diese Komplexe bleiben einem oder ggf. sogar mehreren Folgebänden vorbehalten. Es kristallisieren sich für dieses Findbuch vier Abgabekomplexe heraus:

1. Das provinzialständische Archiv, 1843 in der Privatwohnung des Registrators untergebracht,(26) wurde auf Grund eines Beschlusses des Provinziallandtages in die Obhut des Direktors des Staatsarchivs Düsseldorf, Mitglied des Provinziallandtages Archivrat Dr.Lacomblet gegeben und ist 1856 unter dessen Anleitung von Dr. Woldemar Harleß, „Hülfsarbeiter am Kgl. Staatsarchiv", verzeichnet worden.(27) Harleß wurde in der Folge in den Provinzialdienst übernommen und betreute das Archiv von 1856 bis 1868.(28) Beim Brand des Düsseldorfer Schlosses, des damaligen Sitzes des Provinziallandtages, im Jahre 1872 wurde das Archiv vollständig gerettet und nunmehr in Räumlichkeiten des Hofgartenhauses eingelagert.(29) Die von Harleß erstellten Repertorien, Register der agierenden Provinziallandtags-Mitglieder und Sachregister, bildeten mit ihrer Reihung einen Grundstock für die 1954-1957 erfolgte Bearbeitung eines maschinenschriftlichen Repertoriums, ihre Abfolge wurde bei der Duchsignierung des Bestandes und der Vergabe der Nummern 1143-1266 für die hier interessierenden Komplexe I B 9, c: Allgemeine Versorgungsanstalt, e: Irrenanstalt Siegburg und f: Anstalt für unheilbare Irre Düsseldorf des 1957er Repertoriums (vgl. unten) beibehalten, so dass diese ersten Findmittel noch heute benutzbar sind.(30)

2. Die Akten des Referates Erweiterte Armenpflege mit den Signaturen 4099-4222bildeten den Klassifikationspunkt V D 9, „Anstalten für Geisteskranke, Anstaltsfürsorge" des o.g. Repertoriums. Sie sind 1937 in das „Archiv der rheinischen Provinzialverwaltung", welches erstmalig durch Verfügung vom 28.6.1938 (31) wieder als Organisationseinheit erwähnt wird, gelangt und wurden von Dr. Pansch und seinen Mitarbeitern geordnet und kartoniert. Die erschließende Kartei wurde ebenfalls 1953-1957 zu Rate gezogen, sie ist noch, nunmehr ebenfalls als Archivale, überliefert.

3. Akten des „Psychiatriereferates", organisiert als Abschnitt IX: „Provinzial- Irrenanstalten", entstammen der selben Großabgabe und sind im Signaturbereich 7890-8069 angesiedelt.

4. Abgabe von 1959
Anlässlich des Umzugs der Zentralverwaltung von Düsseldorf in das neu erbaute Landeshaus in Köln-Deutz war durch Rundschreiben der Organisationsabteilung vom 04.08.1958,Gz I l a 0-031-01/2 eine Sichtung der Altregistraturen und Aussonderung des verzichtbaren Registraturgutes angeordnet worden. Hierauf wurden vom Leiter der Gesundheitsabteilung mit Schreiben vom 25.5.1959, Gz 8-64- 673/S, 127 archivwürdige Aktenbände ausgewählt und, in einer Abgabeliste erschlossen, zur Überführung in das Archiv übergeben. In der Folge gerieten sie jedoch im Gewahrsam der für zuständig erklärten OE 9 in Vergessenheit und wurden, mit Abgaben anderer Organisationseinheiten vermischt, zwar in dem für das Archivgut reservierten Raum der „Dunkelzone" des Landeshauses eingelagert, aber weder kartoniert noch erschlossen oder sonst wie der Benutzung zugänglich gemacht. Erst 1985 wurde die Erschließung der mittlerweile entstandenen Gemengelage, die über Einlegestreifen ..signiert" war. in Angriff genommen. Eine fertig gestellte Liste zeigte jedoch, da die archivischen Prinzipien der Bestandsbildung und Grundsätze der Klassifikation außer Acht gelassen worden waren, derartig gravierende Mängel, dass nicht von einer Benutzbarkeit des Bestandes die Rede sein konnte. Der Komplex wurde dementsprechend 1987-1988 neu verzeichnet und erhielt Springnummern zwischen 13041 und 15236. Abgerundet werden diese Hauptschichten durch verschiedene kleinere Abgaben z.T. neueren Datums, wie z.B. der Bände 16966 bis 16969 zur „Euthanasie" in der Rheinprovinz.

Schriftgutverluste
Regelmäßig wurden von der Organisationsabteilung die Fachabteilungen zur Überprüfung ihres Registraturgutes aufgefordert,(32) von diesen Aktenaussonderungen ist die Vernichtungsaktion von 1889 von großer Bedeutung, da in ihr bedeutsame Akten zur Anstalt Siegburg (33) mit Laufzeiten z.T. in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vernichtet wurden. Beispielhaft für die bürokratische Genauigkeit der Abläufe sei die außergewöhnlich ergiebige Aussonderung von 1911 genannt, welche sowohl in ALVR 3141 (aus der Sicht des Organisationsreferates) als auch in ALVR 4131 (Akte des Fachreferates) detailliert überliefert ist. Die veranlassende Verfügung vom Dezember 1910, von Landeshauptmann von Renvers persönlich ausgefertigt, forderte alle Referate und Abteilungen der Zentralverwaltung auf, anlässlich der „Übersiedelung nach dem neuen Landeshause" überflüssige Akten zur Vernichtung auszusondern. Sie schließt mit der Weisung, das aufzustellende Verzeichnis „mit dem Vermerk zu versehen, daß unter den aufgeführten Gegenständen sich nichts befindet, was der ferneren Aufbewahrung wert ist", überlässt der Fachabteilung also die uneingeschränkte Bewertungskompetenz. Hierauf wurden im März 1911 insgesamt 15714 Einzelfallakten und 243 „Generalakten" (i. d. R. zur Rechnungsverwaltung und statistischen Angelegenheiten) aus den hier interessierenden Referaten zur Aussonderung und Einstampfung übergeben. Die Gesamtaktion entlastete die Registraturen von 31274 Kg Akten, Abfallpapier, Zeichnungen und Zeitungen und brachte der Provinzialverwaltung über den Verkauf an eine Papierfabrik in Düsseldorf einen Reinertrag von M 1702,38.(34)

Über das Jahr 1926 hinaus sind keine definitiven Aussagen über Kassationen möglich, da die entsprechenden Unterlagen fehlen. Es steht zu vermuten, das im Rahmen der Zwangsbewirtschaftung von Papier etc. und der kriegsbedingten Rohstoffknappheit gezielte „Recyclingaktionen" vorgenommen wurden. Diese griffen jedoch nicht die Kernstücke der Registratur an, welche bis 1959 erhalten geblieben waren. Denn neben der oben beschriebenen Abgabe von 127 Aktenbänden an das Archiv wurden 1959 insgesamt 866 für die Rheinische Psychiatrie einschlägige Akten vernichtet. Nach welchen Kriterien die Gesundheitsabteilung über den Wert ihrer Akten entschied, ist nicht nachvollziehbar. Bei einer Analyse der akribisch genauen Vernichtungsliste hat kein Erklärungsansatz Bestand. Zur Erläuterung seien einige Positionen des Aussonderungsprotokolls zitiert:
Pos. Betreff Laufzeit
II 4 Monatsberichte der offenen Fürsorge 1926 – 1938
II 8 Überführung in auswärtige Anstalten 1929 - 1951
II 9 Mißhandlung von Kranken 1891 – 1931
II 10 Besondere Vorkommnisse, Entweichungen, 1912 - 1954
Selbstmorde
II 17 Gerichtliche Einweisung von Gewohnheits-verbrechern 1901 - 1954
IV 4 Abgabe von Leichen an anatomische Institute 1931 - 1945
V 3 Unfallverhütung, Bewachung 1936 - 1946
VI 7 Konferenzen der Anstaltsdezernenten 1929 - 1940VI 12 Räumung von Provinzial-Anstalten 1939 - 1946IX 4 Provinzial-Anstalten: Allgemeiner Schrift- 1925 - 1949wechsel, Besichtigung, besondere Vorkommnisse

Dass die OE bis in die '80er Jahre Probleme mit den heiklen Bereichen ihrer Registraturhatte, zeigt sich an den bereits erwähnten Akten zur „Euthanasie“: sie waren geführt mitBezeichnungen „Vertraulich" und „Geheim", jedoch nicht mit VS-Tagebuchnummernverwaltet.
Erschließungsmethodik. Bearbeitungshinweise
Die Neuverzeichnung des Bestandes ist aus einer Vielzahl von Gründen notwendig geworden. Zum einen waren die Nachlieferungen zu integrieren, zum anderen schreibt der Autor des 1957 fertig gestellten dreibändigen Gesamtrepertoriums in seiner Einleitung, dass die Klassifikation „gewisse Nachteile für die rasche Auffindbarkeit zeigt, die in der nicht ganz einheitlichen Abfolge der Abteilungen begründet sind". Hiermit untertrieb er keineswegs, ging jedoch am eigentlichen Problem, der Unschärfe der Titelbildung und der fehlenden Erschließungstiefe, vorbei. Das alte Repertorium hat wenig mehr Qualität als eine Abschrift der Aktendeckel bieten kann: erläuternde Vermerke vermisst der Benutzer ebenso wie korrekte Laufzeitaufnahmen (z.B. ALVR 1181, alter Titel: Irrenanstalt zu Düsseldorf, Bd 1: 1837; neuer Titel: Erstattung der Besoldung für den kommissarischen Leiter der Departemental- Irrenanstalt Düsseldorf, Hauptmann von Syberg; Laufzeit 1837-1839). Darüber hinaus wurde mit der Verzeichnung die Entnahme von ca. 100 Karten und Plänen aus den Akten verbunden, welche nunmehr lagerungstechnisch sinnvoll untergebracht werden konnten.

Bei der Verzeichnung wurden die Müller'schen Richtlinien des Bundesarchivs in einerabgewandelten Form angewandt, so dass „hierin"-Vermerke eine den Aktentitel ergänzende Information einleiten oder einen zwar durch den Titel abgedeckten, in seiner Bedeutung jedoch besonders herausragenden Aspekt hervorheben. Die ebenfalls benutzten „enthält"-Vermerke haben letztendlich dieselbe Funktion, deuten aber eine abschließende Aufzählung an. Die „in"-Vermerke für die Sammelbände der Serie „Beleganstalten" wurden benutzt, um die Reihung nach Ortsalphabet durchhalten zu können; ohne sie wäre es zu zumindest zwei alphabetischen Teilserien, und damit zu einer Erschwernis für die Benutzung, gekommen. Zudem ist die Aktenführung in dieser Serie derart inkonsequent, dass keine andere effektive Möglichkeit bestand, die Informationen zu einer Anstalt zusammenzuführen.

Bei der Registererstellung wurden Nennungen von natürlichen Personen in der Reihenfolge Name, Vorname, Titel in das Namensregister aufgenommen, während bei den juristischen Personen differenziert wurde. Die Mehrzahl der Einträge, nämlich die der PHP's bzw. Beleganstalten, erfolgte im Ortsregister, d.h. unter dem Standort, mit erläuterndem Stichwort. So sollte eine Häufung von Eintragungen z.B. unter „St. Josefshaus" vermieden werden. Vereine etc. sind unter der Nominativnennung im Namensregister zu suchen, Buch/Aufsatztitel oder Ausstellungen im Sachregister. Das Ortsregister wird, über die oben beschriebene Zweckentfremdung zum „Standortregister" hinaus, quasi zu einem zweiten Sachregister. Eintragungen in letzteres erfolgten nur spärlich; bei Benutzungen soll die Klassifikation die Heranleitung an die Überlieferung übernehmen, der Zugriff über die Register eher die Ausnahme bilden. So erschien es z.B. nicht als sinnvoll, „Erbbiologische Arbeiten" in das Register aufzunehmen sofern die Akten dem einschlägigen Klassifikationspunkt zugehören.
Die Klassifikation wurde frei, d.h. außer dem Provenienzprinzip ohne Anlehnung an vor-gegebene Strukturen, entwickelt, wobei die Trennung in „Innerer Dienst" und „Aufgabenerledigung" die einzige Vorgabe darstellte. Ausgehend von den dadurch entstandenen Bereichen wurden sachlich zusammengehörende Aspekte, soweit möglich, in ein sachlich -chronologisches Gefälle gebracht, welches vom Allgemeinen und Alten zum Speziellen und Jungen führt. Übergreifende bzw. wegen ihrer Komplexität nicht eindeutig zuzuordnende Aspekte, wie z.B. ALVR 7901: „Direktorenkonferenzen", wurden in einem Sammelpunkt gereiht und dem Bestand vorangestellt.

Diese zweite Auflage des Findbuches soll eine noch weitergehende Streuung in interessierten Kreisen ermöglichen. Darüber hinaus ist der komplette Bestand zwischenzeitlich sicherungsverfilmt. Von diesen Mikrofilmen wurden Benutzungskopien angefertigt, so dass die Archivalien nur noch im Ausnahmefall zur Benutzung vorgelegt werden; in der Regel erfolgt die Benutzung am Mikrofilm, was die Einbeziehung der Mikrofilmnummern in das Findbuch erforderlich macht.

Quellenwert des Bestandes
Unbeschadet der oben beschriebenen Schriftgutverluste bietet der Bestand eine umfassende Quellensammlung zu allen Aspekten der psychiatrischen Betreuung. Fällt z.B. der Klassifikationspunkt „Medizinische, therapeutische und seelsorgerische Betreuung" an sich relativ dünn aus, so sind doch z. B in den Akten zu Besichtigungen fremder Anstalten (ALVR 7906-7907) oder über die Prozesse Mellage (ALVR 4139, 4186) und Feldmann (ALVR 7935-7937) wichtigste Informationen zur Genesis der „Rheinischen Psychiatrie" enthalten. Auch Verwaltungs- und Tätigkeitsberichte oder die Bereisungsberichte bieten zusammenfassende Information hoher Qualität.
Ein gewisses numerisches Ungleichgewicht der Akten des „Inneren Dienstes" (Personalverwaltung. Finanz- und Rechnungsverwaltung, Bauangelegenheiten) im Verhältnis zu den Akten der „Aufgabenerledigung" verkürzt die Betrachtungsweise: soziale und therapeutische Wirklichkeit spiegelt sich auch in der Fluktuation des Pflegepersonals oder der Raumqualität und -größe, auf welcher ein Patient seine Tage verbrachte. Der Bestand ist sowohl für psychiatriegeschichtliche als auch für sozial- und verwaltungsgeschichtliche Fragestellungen von immenser Bedeutung.

3. Ergänzungsüberlieferungen
„Rheinische Psychiatrie" ist, entsprechend der Logik der Frage der Zuständigkeit, aufvielfältigen Ebenen dokumentiert. Einen umfassenden oder gar abschließenden Verweiskatalog auf andere Archivträger zu erstellen hieße, die Grenzen einer Findbucheinleitung zu sprengen und zu einem sachthematischen Inventar zu kommen.

Archiv des LVR
Höchstes Entscheidungsorgan der provinzialen kommunalen Selbstverwaltung und mit einer Generalzuständigkeit versehen war der Provinziallandtag, der in dem Provinzialverwaltungsrat bzw. dem Provinzialausschuss über zuarbeitende Gremien mit ebenso universellen Betätigungsfeldern verfügte. Dementsprechend findet sich in den Sitzungsprotokollen und Entscheidungsvorlagen dieser parlamentarischen Gremien, natürlich in unterschiedlicher Intensität und Form, jeder Aspekt (z.B. Personalentscheidungen, Bau und Ausbau der PHP's, Pflegeverträge und Pflegekostenschlüssel, besondere Vorkommnisse etc.) überliefert. In den vom Provinzialausschuss dem Provinziallandtag erstatteten Verwaltungsberichten (35) finden sich regelmäßig die Positionen „Anstalten für hilfsbedürftige Geisteskranke“, „Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten", „Finanzwesen" und „Hochbau", welche hier von Interesse sind. Inhaltlich ähnlich gelagert ist die Überlieferung der Spitze der Provinzialverwaltung: des Landesdirektors bzw. Landeshauptmanns. Von den Konferenzen der Landesdirektoren Preußens über die Protokolle der Konferenzen der Oberbeamten zu den Sachakten aus der Präsidialregistratur,(36) Personalangelegenheiten, seien es Anstellungen, Versetzungen, Besoldungsfragen oder auch Disziplinarangelegenheiten, finden sich in den Akten der zuständigen Abteilung der Zentralverwaltung.(37) Die relativ vollständig vorhandenen Hauptetats, aufgestellt von der Finanzabteilung,(38) beleuchten den finanziellen Spielraum der psychiatrischen Betreuung, während die nur äußerst unvollständigen Akten der Hochbauabteilung,(39) z. T. leider nur schlaglichtartig. Aussagen zur Gebäudeausstattung, Energieversorgung, hygienischen Verhältnissen etc. erlauben. Über diese recht umfänglichen Bereiche hinaus sind in kleineren Klassifikationspunkten des alten Findbuches Akten zur Mobilmachung 1914.(40) zu Besatzungsschäden (41) oder zu Pflegekostenberechnungen für die PHPs Merzig für 1922-1935 (42) vorhanden.
Herausragende Bedeutung hat die Akte 8752, in welcher Berichte sämtlicher Provinzial-institute zu den „Einwirkungen der Kriegsereignisse 1914 - 1918 auf das Anstaltsleben"überliefert sind. In dem auf Grund einer Weisung des Landeshauptmanns eingerichteten„Kriegsarchiv" zum n. Weltkrieg finden sich Berichte über einige Bombenangriffe.(43) Akten der PHP's selbst befinden sich nur in geringem Umfang im ALVR, ein Teil war zur Einrichtung des „Archivs über die Rheinlandbesetzung" abgegeben worden.(44) Die Überlieferung der PHP Galkhausen wurde im ALVR verzeichnet und restauriert, dann aber wieder nach Langenfeld überführt; die Akten der PHP Bedburg-Hau liegen dagegen im ALVR und wurden in einem eigenen Findbuch erschlossen.

andere Archive (Auswahl)
Bundesarchiv, Koblenz: R 961, Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten; R 18; Reichsinnenministerium (Gesundheitsabteilung); R 86, Reichsgesundheitsamt; R 36, Deutscher Gemeindetag; All. Proz. (Nürnberger Prozesse, Fall 1: Ärzteprozess); NS 37, Hauptamt für Volkswohlfahrt der NSDAP.

Geheimes Staatsarchiv, Berlin: Repositur 77, Preußisches Ministerium des Innern; Rep 90, Preußisches Staatsministerium; Rep. 191, Volkswohlfahrtsministerium sowie die Überlieferung des Statistischen Amtes und des Gesundheitsamtes.

Nordrhein-Westfälisches Hauptstaatsarchiv Düsseldorf: Bezirksregierungen Aachen (211), Düsseldorf (212) und Köln (214); Bestandsgruppe 215: Landratsämter; Oberpräsidium der Nord-Rheinprovinz; Gliederungen der NSDAP, u.a. Gau Köln-Aachen (410.02) bzw. Reichsverteidigungskommissare.

Landeshauptarchiv Koblenz: Bestände 403, Oberpräsidium der Rheinprovinz; 403 A, Der Oberpräsident als Landtagskommissar; 404, Rheinischer Provinzialrat; 407, Medizinalkollegium; 441 und 442, Bezirksregierungen Koblenz und Trier; 451 ff.. Landratsämter, u.a. 467, Kreuznach. 475, Neuwied; 610ff. Stadtverwaltungen, u.a. 612, Andernach; 655, Bürgermeistereien, u.a. 655-14 Kastellaun; 662, Gliederungen der NSDAP; 584.1, Staatsanwaltschaft Koblenz; 880. Rheinland-Pfälzisches Ministerium des Innern und für Sport.

Für die Provinz Westfalen: Staatsarchive Münster und Detmold sowie, als Überlieferungsträger für die Westfälische Provinzialverwaltung, das Archiv des LV Westfalen-Lippe.

An kommunalen Archiven sei hier beispielhaft, wegen der Zuständigkeit für den Dienstsitz der Zentralverwaltung, das Stadtarchiv Düsseldorf genannt: Abt. II, Allgemeine Verwaltungsakten 1815-1876 (mit: Registratur 1: Sektion VIII: Medizinalwesen, Sektion XIII:Gemeindeverwaltung, Statistik; Registratur 3: Armenverwaltung, Heil- und Erziehungsanstalten; Abt. III), Allgemeine Verwaltungsakten 1876-1933 (mit: Registratur 2. Wohlfahrts- und Gesundheitsamt, Registratur 3, Polizeiverwaltung, u.a. Bevölkerungsstatistik, Gesundheitspolizei, Registratur IV a, Kranken- und Unterstützungskassen); Abt IV, Allgemeine Verwaltungsakten ab 1933; Abt VII, Städtische Dienststellen, u.a. Krankenanstalten; Abt. XXVII, Gesundheitsamt.

Zu den NS-Verbrechen im Bereich der Psychiatrie sollte außerdem die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen (Postfach 1144, 71611 Ludwigsburg) konsultiert werden, welche über Kopien der einschlägigen Prozessakten verfügt.


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Styrnal, Rudolf / Graf, Henrik: Die Situation der Patienten und des Pflegepersonals in der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Galkhausen in der Zeit von 1939-1945. Osnabrück 1982 (Examensarb.)

Transport in den Tod. Regie: Barbara Lipinska-Leidinger. Buch: Wolfgang Franz Werner, Bettina Bouresh. 25 Min. 1994. Verleih: Landesbildstelle Rheinland, VHS-Video

Urteil des Landgerichts Koblenz gegen die Ärzte der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Andernach wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Euthanasie-Prozeß) gegen Johann Recktenwald, Ewald Kreisch. Koblenz 1948

Zöhren, Peter: Nebenan - eine andere Welt. Vom Schicksal der Behinderten in der Anstalt Waldniel-Hostert 1909-1945. Schwalmtal 1988

Epilepsie

Baumm, Hans: Erfahrungen über Epilepsie bei Himverletzten In: Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie 127 (1930), H. 1/2. - S. 279-311

Cardauns, Franz: Über die Behandlung der traumatischen Epilepsie, mit besonderer Berücksichtigung chirurgischer Eingriffe. - Bonn : Ludwig, 1914. - 47 S. : Tab., Bonn Univ. Diss. 1914

Creutz, Walter: Fortschritte in Diagnostik und Therapie der Epilepsie, in: Deutsche Medizinische Wochenschrift (1932), Nr. 18. - 8 S.

Friedländer: Die Epilepsie : ihr Wesen und ihre moderne Behandlung. - 3. Aufl. - Berlin u.a. : Schweizer, ca. 1900J. - 64 S.

Gowers, William R.: Das Grenzgebiet der Epilepsie : Ohnmachten, Vagusanfälle, Vertigo, Migräne, Schlafsymptome und ihre Behandlung. - Leipzig, Wien : Deuticke, 1908. - VI, 111 S.

Hauptmann, Alfred: Erfahrungen aus der Behandlung der Epilepsie mit Luminal. in: Münchner Medizinische Wochenschrift (1919), Nr. 46. - S. 1319-1321

Hitzig, Eduard: Zur Geschichte der Epilepsie, in: Archiv für Psychiatrie Bd. 29. H.3. - 6 S.

Jacobs, Cornel: Über Epilepsie und Schwangerschaft : zugleich ein Beitrag zur Frage des Status epilepticus. - Bonn : Kubens, 1930. - 45 S. Bonn, Univ..Diss., 1930

Müller, Hilde: Statistisches über den Verlauf der Epilepsie. - Bonn, 1924. - 40 S. Bonn, Univ., Diss., 1924

Pohlisch, Kurt: Epilepsie : klinischer Teil, in: Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie 161 (1938). - S. 267-280

Siemerling, Ernst: Kasuistischer Beitrag zur forensischen Beurteilung der traumatischen Epilepsie mit consecutiver Geistesstörung. - Tübingen : 1895. - 80 S.

Sioli, Franz: Epilepsie, in: Handbuch der ärztlichen Begutachtung Bd.2. - Leipzig, 1931. - S. 261-281

Krüppelfürsorge

Eschelbach, Hans: Der Wasserkopf : Lebensgeschichte eines Kindes. - 5. Tsd. -Köln : Ayn, o.J. - 100 S.

Güntz, E.: Ziel und Erfolg bei der Behandlung von Körperbehinderten : unter Berücksichtigung ihres späteren Arbeitseinsatzes, in: Der öffentliche Gesundheitsdienst 7 (1941), H.3. - S. 53-62

Schloßmann: Das Gesetz betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge vom 6. Mai 1920. in:Deutsche Medizinische Wochenschrift 46 (1920), Mo. 29. - S. 803 ff.

Stadtcölnische Heil- und Lehranstalt für Krüppel: Stadtcölnische Heil- und Lehranstalt für Krüppel : Stiftung Dr. Dormagen mit Werkstattenhaus und Lehrlingsheim Stiftung Anton Guffanti / Stadtcöln. Heil- u. Lehranstalt für Krüppel. - Köln : Schauberg, ca. 1917. - 24 S. : zahlr. 111.

Szajkowski: Krüppelfürsorge, in: Die Rheinische Provinzial Verwaltung, ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand. - 32 S.


4. Abkürzungsverzeichnis

LAV Landesarmenverband
LFK Landesfrauenklinik
LMdl Landesministerium des Innern
OAV Ortsarmenverband
OP Oberpräsident
PA Provinzialauschuss
PHP Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt
PL Provinziallandtag
PV Provinzialverwaltung
PVR Provinzialverwaltungsrat
RegBez Regierungsbezirk
RLKfJ Rheinische Landesklinik für Jugendpsychiatrie
RMdI Reichsministerium des Innern
RP Rheinprovinz
SozMin Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
StPO Strafprozessordnung
VerwKomm Verwaltungskommission des Provinziallandtages
ZPO Zivilprozessordnung
Anmerkungen


(1) Erwin H. Ackerknecht, Kurze Geschichte der Psychiatrie, Stuttgart (3. Auflage)1985, S. 41-47.

(2) Klaus Dörner, Zur Entstehung und Entwicklung der Psychiatrie, in: Vorgänge 19, 1980, H. 1, S. 37-41.

(3) ebda.

(4) Die Darstellung folgt im Grundsätzlichen den Ausführungen von Landesmedizinalrat Wiehl, Fürsorge für Geisteskranke, Idiote und Epileptiker, in: Johannes Horion (Hg.), Die Rheinische Provinzialverwaltung. Ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand Düsseldorf 1925, S. 125-177 Zur Baugeschichte vgl. Landesoberbaurat Baltzer, Provinzial-Heil und Pflegeanstalt, in ebda., S. 179-212

(5) Gustav Croon, Der Rheinische Provinziallandtag bis zum Jahre 1874, Düsseldorf 1918 (unveränderter Nachdruck Köln 1974), S. 289. Diesem Buch sind mehr Information entnommen, als hier im einzelnen nachgewiesen werden können.

(6) Einen Überblick über die Gesamtentwicklung bietet Horst Lademacher, Von den Provinzialständen zum Landschaftsverband. Zur Geschichte der landschaftlichen Selbstverwaltung der Rheinlande, Köln 1973.

(7) Vgl. Croon, a.a.O., S. 299

(8) Für diese Übergangsphase und die weitere Entwicklung vgl. Kurt Schmitz, Der Rheinische Provinziallandtag (1875-1933), Neustadt/Aisch 1967 (= Bergische Forschung 6)

(9) Ackerknecht, a.a.O., S. 70

(10) Horst Lademacher, Die nördlichen Rheinlande von der Rheinprovinz bis zur Bildung des Landschaftsverbandes Rheinland, in: Franz Petri und Georg Dröge (Hgg.), Rheinische Geschichte, 3 Bände und ein Bild- und Dokumentenband, Düsseldorf 1976 ff., hier Band 3, Düsseldorf (3.Auflage) 1980, S. 475-866, hier S. 671

(11) Dirk Blasius, Der verwaltete Wahnsinn. Eine Sozialgeschichte des Irrenhauses, Frankfurt/Main 1980, S. 124-138

(12) Albrecht Erlenmeyer, Unser Irrenwesen. Studien und Vorschläge zu seiner Reorganisation, Wiesbaden 1896, S. 15

(13) Wiehl, a.a.O., S. 144; Hans-Werner Müller und Gerhard Scheuerle, Rheinische Anstaltspsychiatrie, in: Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Anstaltspsychiatrie. Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Rheinischen Landeskrankenhauses Bedburg-Hau, Düsseldorf 1962, S. 7-52, hier S. 14

(14) Baltzer, a.a.O., S. 191f.

(15) Vgl. Bernd Walter, Psychiatrie in Westfalen 1918-1954. Soziale Fürsorge-Volksgesundheit – Totaler Krieg, in: Karl Teppe (Hg.), Selbstverwaltungsprinzip und Herrschaftsordnung. Bilanz und Perspektiven landschaftlicher Selbstverwaltung in Westfalen, Münster 1987, S. 115-134, hier S. 118ff (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volksforschung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 25)

(16) Otto Löwenstein, Die Rheinische Provinzial-Kinderanstalt für seelisch Abnorme in Bonn, in: Erwin Lesch (Hg.), Bericht über den 5. Kongress für Heilpädagogik in Köln, München 1931, S. 3-27; Annete Waibel, Die Provinzialkinderanstalt für seelisch Abnorme in Bonn, in: Folgen der Ausgrenzung. Studien zur Geschichte der NS-Psychiatrie in der Rheinprovinz (=Rheinprovinz 10), Köln1995, S. 67-88.

(17) Vgl. Linda Orth, Die Transportkinder aus Bonn. „Kindereuthanasie“ , Köln 1989, S. 15-18 (=Rheinprovinz 3). Einzelne Aspekte der im Folgenden angesprochenen Themen werden in der 1995 erscheinenden Publikation „Folgen der Ausgrenzung. Studien zur Geschichte der NS-Psychiatrie in der Rheinprovinz“ (= Rheinprovinz 10) aufgegriffen, vgl. auch Anm. 16. Besonders hervorgehoben seien an dieser Stelle die die „Archivalien-Auswahl zu Aspekten der NS-Gesundheitspolitik“ von Wolfgang Schaffer sowie die „Auswahlbibliographie Euthanasie“ von Stefanie Mauch in diesem Werk S. 237-244 bzw. 245-266

(18) Matthias Leipert u.. (Hgg.), Verlegt nach unbekannt. Sterilisation und Euthanasie in Galkhausen, Köln 1987, bes. S. 98ff. (=Rheinprovinz 1).

(19) Bericht der Rheinischen Provinzialverwaltung über ihre Tätigkeit in den Jahren 1933-1936, Düsseldorf 1937, S. 79

(20) Kurt Pohlisch, Psychiatrisch-neurologische Erbforschung und das Bonner Erbinstitut, Bonn 1936.

(21) Ackerknecht, a.a.O., S. 81

(22) Tätigkeitsbericht der Rheinischen Provinzialverwaltung, Rechnungsjahr 1937, in: Rheinprovinz 14, 1938, S. 465-488, hier S. 483

(23) Zu den Einzelheiten vergl. Orth, a.a.O., und Leipert u.a. (Hgg.), a.a.O.

(24) Müller und Scheuerle, a.a.O., S. 18, erwähnen nur 1800 Euthanasieopfer und eine „etwa gleiche Zahl“ von Patienten, die „aus kriegsbedingten Gründen in Anstalten nach Ostdeutschland verlegt“ wurden und „zum größte Teil“ nicht mehr zurückkehrten.

(25) Bezeichnung nach dem Geschäftsverteilungsplan von 1897 II A und II D, vgl. ALVR 4131.

(26) vgl. ALVR 213.

(27) vgl. ALVR 214, Berichte vom 11.07.1855, 01.07.1856 und 22.08.1856.

(28) vgl. ALVR 226 sowie Croon, a.a.O., S. 97.

(29) vgl. ALVR 1569, Auskunft an den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf vom 06.02.1915 anlässlich des 100jährigen Jubiläums der Zugehörigkeit der Rheinlande zu Preußen.

(30) Ergebnis einer Überprüfung der als ALVR 10492 bis 10495 reponierten Repertorien. Diese standen zumindest bis 1912 in Benutzung, wie sich aus dem Eintrag „Bei Revision 1912 nicht vorhanden“ ergibt.

(31) vgl. ALVR 14363.

(32) vgl. ALVR 3141 und 3142. Dort sind die Vernichtungsaktionen z. B. 1889, 1896, 1901, 1906 und 1911 dokumentiert.

(33) z. B. „Akten über die Anstalt Siegburg, entnommen aus den Papieren des Geh. Raths Jacobi von 1856 ab“, „Conferenz Protokolle bis 1849“.

(34) Dem Datenschutz wurde bereits damals Rechnung getragen: die Firma musste biszur Einstampfung die Aufbewahrung in einem nicht zugänglichen Raum garantieren, ebenso jedwede Zweckentfremdung ausschließen.

(35) ALVR 2151 bis 2166 und 3286 bis 3290 für 1906 bis 1926. Die Berichte wurdevon der Zentral Verwaltung auf Grund der Teilberichte der PHP's redigiert.
(36) z.B. „Konferenzen der Oberbeamten 1885", ALVR 2526, Prozesse Feldmann und Mellage. ALVR 2535 und 2536, „Ungerechtfertigte Unterbringung von Patient Weber in Andernach", ALVR 2537, „Angelegenheiten des Irrenwesens", Nachlass Horion 171, 192.

(37) Schwerpunkt in ALVR 2573-2638, einige eingestreute Akten, z.B. 2566 zu Unglücksfällen und Selbstmorden 1892-1930.
(38) für 1876-1929, ALVR 3220-1930.
(39) PHP Seite Signaturen
Andernach 623 8432-8434
Bedburg-Hau 623 8435-8449
Bonn 624 8450-8456
Brauweiler (Irrenst.) 625 8484-8487
Düren 624 8457-8466
Langenfeld 625 8467-8469
Grafenberg 625 8470-8471
Johannistal(Viersen) 625 8472-8476
Merzig 626 8477-8481
Waldniel 627 8491-8522
Aachen 632 8563-8565

(40) ALVR 8583-8590.

(41) ALVR 8708-8716.

(42) ALVR 8784-8790, zum speziellen Status der PHP vgl. die entsprechenden Überlieferungen in diesem Findbuch.

(43) PHP Düren ALVR 10528, Bonn 10531, Bedburg-Hau 10535 und Viersen 10536.

(44) eingerichtet auf Weisung von Landeshauptmann Haake, zur Überlieferung vgl. S. 794 des alten Findbuches, ALVR 10474-10484.

Form und Inhalt:

1. Abriss der Geschichte der Anstaltspsychiatrie

Dieser Abriss soll keine Geschichte der Psychiatrie und der psychiatrischen Anstalten ersetzen, sondern der raschen Orientierung dienen. Die angegebene Literatur stellt nur einen Ausschnitt vorhandener Arbeiten das, die allerdings grundsätzliche Bedeutung haben und für den Einstieg in die Tiefergehende Erforschung unverzichtbar sind.

Die Entstehung der Psychiatrie (der Begriff wurde 1808 von dem Neurologen Johann Christian Reil geprägt) setzte einen Wandel im Menschenbild voraus. Geistig Kranke mussten überhaupt als Kranke und Menschen akzeptiert werden, damit die Vorstellung von der Heilwürdigkeit und der Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung sich durchsetzen konnte. Wesentliche Vorbedingungen waren in der Aufklärung geschaffen worden. Es verwundert nicht, dass es ausgerechnet im Zuge der französischen Revolution mit Philippe Pinel als Leiter der zwei großen Pariser Irrenhäuser zu einer Neuorientierung bei der Einschätzung von Geisteskranken kam. Sein egalitäres Menschenbild verlangte ein zwar entschlossenes und großzügiges Umgehen mit den Kranken. Daraus resultierte sein weitgehender Verzicht auf Zwangsmittel, der für die weitere Entwicklung der Psychiatrie ebenso wichtig war wie seine empirisch-statistische Kontrolle bei der Therapie.(1)
Seine Überzeugung, die Behandlung von Irren sei nur eine Form von Erziehung, mag Klaus Dörner mit dazu veranlasst haben, den Anfang der organisierten Psychiatrie als pädagogisch orientiert zu bezeichnen.(2) Die Durchsetzung der „Seelenheilkunde“ wird gern mit der Industrialisierung in Verbindung gebracht. Psychiatrie wird dabei begriffen als ein soziales Hilfssystem, das gleichzeitig auch ein Kontrollsystem ist. Die Überlegung ist insofern einleuchtend, als mit der Industrialisierung Bevölkerungswachstum und das Zusammenleben vieler Menschen in Ballungsgebieten einhergehen, was die vorher vielfach noch existierenden Freiräume verminderte. Einsichtig ist auch, dass der industrielle Produktionsprozess die Arbeitskraft Mensch in einer Weise belastete und reglementierte, wie dies vorher nicht der Fall gewesen war, was objektiv mit seiner sehr viel höheren Störanfälligkeit zusammenhängt.(3) In Deutschland und speziell in den Rheinprovinzen stößt diese Verknüpfung aber insofern auf Schwierigkeiten, als am Anfang des 19. Jahrhunderts von Industrialisierung nur in den allerersten Anfängen gesprochen werden kann. Es fehlte mithin auch weitgehend jene bürgerliche Unternehmerschicht, die in den entwicklungsmäßig fortgeschrittenen Ländern wie Frankreich und Großbritannien die Ausbildung der Psychiatrie befördert hatte.


Die Irrenanstalt Siegburg

Der Anstoß in den Rheinlanden kam von Seiten der preußischen Reformbürokratie. Deren Aktivität in diesem Sektor deckt sich mit ihrem sonstigen Bemühungen, die Voraussetzungen für eine moderne Industriegesellschaft in Preußen zu schaffen. Der direkte Auslöser war dabei ein Verstoß des Oberpräsidenten der Provinz Jülich-Kleve-Berg beim preußischen Staatsministerium im Jahre 1817, in welchem er eine menschenwürdige Unterbringung der (unruhigen) Irren forderte, die damals wie Tiere in Zellen oder Käfigen, oft angekettet, gehalten wurden.(4) Für das Verständnis der weiteren Entwicklung muss man die Tatsache im Auge behalten, das der staatlichen Anregung eine vom preußischen Staat getragene Aktion folgte. Das Staatsministerium beauftragte den Medizinalrat Dr. Maximilian Jacobi mit den Planungsarbeiten und ernannte ihn zum Anstaltsdirektor, als die Entscheidung zur Einrichtung der ersten öffentlichen Heilanstalt in den Rheinprovinzen in den Gebäuden der säkularisierten Benediktinerabtei in Siegburg gefallen war.

Die Eröffnung der Anstalt, die ursprünglich auch Patienten aus der Provinz Westfalen versorgen sollte, fand fast unbeachtet am 1. Januar 1825 statt. Für rund 200 Patienten war die neue Einrichtung ausgelegt. So hoch schätze man die Zahl der heilbaren Geisteskranken, wobei man von einer Gesamtzahl von 2000 Irren in den Rheinprovinzen ausging. Seinen Behandlungsplan stimmte Jacobi mit der medizinischen Fakultät der Universität Bonn ab,(5) so dass man zumindest für diesen frühen Zeitpunkt der Entwicklung davon ausgehen muss, dass sich seine Therapieversuche auf der damaligen Höhe der Wissenschaft bewegten, was Jacobis Widersacher allerdings bald bestreiten sollten.

Die Ausklammerung der unheilbaren Irren von des Versorgung sollte einen weiteren Dauerstreit auslösen, Abgesehen davon, dass die Trennung nicht sicher durch zuführen war, blieb die Aufgabe, die als unheilbar eingeschätzten Kranken zu versorgen. Diese Aufgabe übernahmen die Kreise und Gemeinden, zumeist sehr ungern. Sie arbeiteten dabei häufig mit religiösen Genossenschaften oder privaten Einrichtungen zusammen, die manchmal mehr schlecht als recht die Pflege der Geisteskranken übernahmen.

Zugleich Angriffsziel und Stätte der Auseinandersetzung war der ständische Provinziallandtag. Diese Einrichtung war eine der wenigen Maßnahmen, die im Hinblick auf das Verfassungsversprechen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. von 1815, in welchem von einer einzurichtenden Repräsentation des Volkes und von Provinzialständen die Rede war, schließlich umgesetzt wurden.(6) Vier Stände (der Fürsten, Rittergutsbesitzer, Landgemeinden und Städte) waren im Landtag vertreten, wobei der entscheidende Faktor für den Zugang Grundbesitz war. Die Sitzungen des Landtages wurden geleitet von einem durch den König ernannten Landtagsmarschall, der dem König und gerade nicht dem provinzialständischen Landtag verantwortlich war. Der Landtag hatte keinerlei Entscheidungsbefugnis, seine Beschlüsse bedurften der Bestätigung durch den König. Dennoch ermöglichte der provinzialständische Landtag die ersten Schritte hin auf eine wie bescheiden auch immer gestaltete Mitverwaltung der Provinzialangelegenheiten. So übernahm der Landtag, der am 29. Oktober 1826 erstmals zusammengetreten war, die Mitverwaltung der Irrenanstalt Siegburg. Zu diesem Zweck wurde in Siegburg eine Verwaltungskommission geschaffen, die sehr weitgehende Vollmachten in der Wirtschafts- und Finanzverwaltung, der Personal- und Baupolitik der Anstalt hatte und die Disziplinargewalt gegenüber den Beschäftigten ausübte. Allerdings wählte der Landtag nur zwei der vier Kommissionsmitglieder aus seinen Reihen, während die übrigen beiden vom Oberpräsidenten bestimmt wurden, der die Oberaufsicht über die Kommission führte. Die eigentliche Verwaltung lag bei Beamten der Regierung Köln. Die Vertreter des Provinziallandtages befanden sich in einer schwachen Position.

Trotz dieser schwachen Position der Vertreter der Provinz sollten die Kosten in Gänze von der Provinz getragen werden. So gab es denn schon auf dem ersten Provinziallandtag heftigen Widerspruch gegen die alle Haushaltsansätze überschreitenden Ausgaben und harte Auseinandersetzungen über die Art, wie die Kosten gedeckt werden sollten. Noch auf Jahrzehnte hinaus sollte der Sinn der Anstalt auf den Sitzungen des Provinziallandtages in Frage gestellt werden. Gerade weil die Heilerfolge nicht eindeutig waren und die Ausgaben damit nicht ausreichend legitimiert erschienen, drängten viele Ständevertreter darauf, die Führung der Anstalt religiösen Genossenschaften zu übertragen, die sich erbötig machten, wesentlich billiger zu wirtschaften. Dies wiederum führte zu heftigen, konfessionell geprägten Debatten, die durch die leidenschaftliche Polemik von Jacobi noch angestachelt wurden. Dessen Entmachtung gelang dem Provinziallandtag nicht, weil Jacobi von staatlicher Seite geschützt wurde, obwohl es berechtigte Zweifel z.B. an seinen Fähigkeiten bei der Verwaltung der Anstalt gab. Es gelang dem Provinziallandtag weder, entscheidenden Einfluss auf Haushaltsfragen zu bekommen, noch die Verwaltungskommission mehrheitlich zu besetzen. Der aus dieser Ohnmacht geborene Zorn führte zu einer kleinlichen Obstruktionspolitik, bei der kleinste Ausgabeposten in grotesker Weise moniert wurden. Diese Einstellung wiederum verhinderte wichtige bauliche und hygienische Verbesserungen, zu denen es erst ansatzweise kam, nachdem eine staatliche Untersuchungskommission 1855 den desolaten Zustand der Anstalt feststellte. Das Umdenken der Ständevertreter wurde gewiss erleichtert dadurch, dass Maximilian Jacobi, der für viele eine lebende Provokation war, 1856 verstarb.

Der Neuanfang der Kaiserzeit
Der eigentliche Neuanfang in der rheinischen Anstaltspsychiatrie sollte jedoch, wie auch später noch häufiger, durch einen Skandal befördert werden. Nicht erst seit den Feststelllungen der staatlichen Untersuchungskommission wusste man, dass die Zustände in Siegburg ohne wesentliche Verbesserungen nicht mehr haltbar waren. Eine Untersuchungskommission des Provinziallandtages enthüllte dann sogar absolut menschenunwürdige Zustände in der früheren Musteranstalt Siegburg. Daraus resultierte der Entschluss, grundlegende Veränderungen herbeizuführen und einen völligen Neuanfang zu versuchen. Man griff auf die Idee des Bonner Irrenarztes Dr. Richartz zurück, der zuvor Arzt in Siegburg gewesen war, und ließ nun in jedem Regierungsbezirk eine neue Anstalt errichten. Die Anstalten in Andernach, Grafenberg und Merzig wurden 1878 eröffnet, 1878 folgten solche in Düren und 1882 in Bonn. Im neuen Reglement von 1871 werden die Anstalten als „Provinzial-Irren-Heil- und Pflegeanstalten bezeichnet,(7) was schlaglichtartig beleuchtete, dass nunmehr auch als unheilbar eingestufte Geisteskranke in diese Einrichtungen aufgenommen werden konnten, ohne dass damit in Konkurrenz z.B. zu den Bezirksanstalten getreten werden sollte.

Der Provinziallandtag setzte mit diesem groß angelegten Projekt durch, dass er mehr Einfluss auf die Verwaltung nehmen konnte. In der Verwaltungskommission von Siegburg besetzte er nun drei von fünf Stellen. Von 1873 an übernahm mit dem Provinzialverwaltungsrat ein rein provinzialständisches Gremium unter der Oberaufsicht des Oberpräsidenten diese Funktion. Es folgten der Aufbau einer eigenen Verwaltung mit dem Landesdirektor (später Landeshauptmann) der Rheinprovinz an der Spitze. Schließlich gesellten sich Dotationen des preußischen Staates und das Recht, Umlagen zu erheben, dazu, begleitet von einer Reihe neuer Aufgaben. Mit einer durch die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen („ Kulturkampf“) verursachten Verzögerung kam der Umbau des ständischen Provinziallandtages zum Provinzialverband in der Rheinprovinz 1888 zum Abschluss.(8)

Die Anstaltneubauten als Monumente philanthropischer Gesinnung des aufstrebenden Bürgertums gerieten aber schon bald in das Kreuzfeuer der Kritik. Es ging dabei jedoch nicht um die psychiatrische Grundkonzeption der Anstalten, welche die Isolierung der Kranken von der Außenwelt vorsah. Dieser Ansatz, der schon von Pinel vertreten worden war und zu dem selbst ein so fortschrittlicher Psychiater wie Wilhelm Griesinger in Bezug auf die Familie stand,(9) entsprach der Praxis der Zeit. Deshalb waren die Anstalten an isolierten Standorten errichtet und durch geradezu gefängnismäßige Mittel (Mauern, Vergitterungen) von Außenverbindungen abgeschnitten worden. Selbst innerhalb der Anstalten waren die Anlagen auf Abschottung der Teilbereiche untereinander angelegt. Es waren dagegen einmal mehr die Kosten, die zur Kritik Anlass gaben, denn die Baukosten stiegen auf über 12 Millionen Mark, nachdem ursprünglich 6 Millionen veranschlagt worden waren, dazu kamen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung.(10) Vehemenz und Kleinlichkeit der Auseinandersetzungen erinnerten an die Kämpfe im ständischen Provinziallandtag, obwohl sich rasch zeigte, dass mit den großzügig dimensionierten Anstalten der überaus starke Zustrom neuer Patienten gerade noch bewältigt werden konnte, und zwar zu vertretbaren Betriebskosten. Statt der ursprünglich geplanten 1300 wurden bald schon über 2600 Patienten versorgt. Da die Plätze immer noch nicht ausreichten, aber beim Provinziallandtag keinerlei Neigung zu neuen Baumaßnahmen bestand, griff man auf entsprechende Vorschläge aus der Vergangenheit zurück. Es wurden Verträge mit religiösen Genossenschaften abgeschlossen, weil diese zu billigeren Pflegesätzen arbeiteten. Neben den zahlreichen katholischen Anstalten entstanden kurz vor der Jahrhundertwende auch evangelische Einrichtungen. Durch das Recht auf jederzeitige Revision dieser Institute sollte Mängeln und Missständen vorgebeugt werden. Die Landesbank der Rheinprovinz stellte für die Baumaßnahmen den Genossenschaften günstige Kredite zur Verfügung. Das Einschalten der Genossenschaften führte dazu, dass chronisch Kranke nun doch nicht in die Provinzialanstalten kamen. Der Provinzialverband glaubte, mit diesen Verträgen, der Unterstützung konfessioneller und privater Initiativen sowie der Bereitstellung von Freistellen seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz von 1870 sowie dem Dotationsgesetz von 1875 Genüge getan zu haben, als die unklare Rechtssituation mit dem Gesetz über die erweiterte Armenpflege vom 11. Juli 1891 beendet wurde.

Der Ausbau der Fürsorge in der Kaiserzeit
Durch dieses Gesetz wurden die Landarmenverbände – auch eine Funktion des Provinzialverbandes- verpflichtet, u.a. für Geisteskranke, Idioten und Epileptiker Anstaltsplätze bereitzustellen. Angesichts der Kosten sträubte sich der Provinzialverband gegen die neuen Aufgaben, denen er sich jedoch nicht entziehen konnte. Die finanzielle Mehrbelastung wurde teilweise dadurch gemildert, dass bisher freiwillige Leistungen eingestellt oder verringert wurden.

Es waren wiederum Skandale, die Bewegung in die erstarrten Fronten brachten. Im 1893 verhandelten Fall des Hermann Feldmann stellte sich heraus, dass ein vorübergehend verwirrter Mann über mehrere Jahre in verschiedene Provinzialanstalten verschoben, entmündigt und völlig grundlos als gemeingefährlich bezeichnet worden war. Ein Gutachter der Staatsanwaltschaft enthüllte dabei die Missstände, die inzwischen verbreitet in großen Anstalten eingerissen waren. Wenige Monate später wurde vor der Aachener Strafkammer der Mellage-Prozeß verhandelt, in dem es um jahrelange unberechtigte Festhalten des schottischen Priesters Alexander Forbes in der Alexianeranstalt in Aachen ging, die der Provinzialverband als Beleganstalt benutzte. Erschütternde Details über die brutale Behandlung von Irren erregten weite Teile der Öffentlichkeit.(11) Im Sommer 1895 wurden unhaltbare Zustände in einer Privatirrenanstalt festgestellt. Dem Anstaltsbesitzer war die Führung einer Männeranstalt verboten worden, nachdem dort übelste hygienische Verhältnisse und eine hohe Todesrate festgestellt worden waren. Dies hinderte den Besitzer aber nicht daran, in derselben Örtlichkeit eine Frauenanstalt einzurichten, in die auch der Provinzialverband Patientinnen gab, bis eine nicht angekündigte Revision auch diesen Skandal enthüllte.(12)

Der Provinziallandtag konnte in einer solchen Situation nur die Flucht nach vorne antreten. Eine Verwaltungskommission wurde eingesetzt, die nach eingehenden Besichtigungen in modernen Anstalten die eigenen als hinter den Entwicklungen zurückgeblieben bezeichnen musste. Daneben war klar, dass wegen des steigenden Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für Geisteskranke neue Krankenhäuser gebaut werden müssten. Die religiösen Genossenschaften mochten nach der scharfen Kritik aus der Öffentlichkeit diese erweiterten Aufgaben nicht übernehmen. Der Provinziallandtag beschloss daher im Baubereich zwei Maßnahmenpakete, nämlich die Modernisierung der bestehenden Anstalten sowie den Neubau von Anstalten nach modernsten Gesichtspunkten. Die Modernisierung war ein langwieriger Prozess. Die Voraussetzungen für die Wachabteilung-, Bett- und Bäderbehandlung gab es bis 1899 schon in allen Provinzialanstalten, zu einem gewissen Abschluss kam diese Entwicklung aber(13) erst 1925. Durch Erweiterungsbauten konnte ein Teil des Krankenzustroms aufgefangen werden. Die fünf Anstalten vermochten 1911 die dreifache Zahl der ursprünglich vorgesehenen Patienten aufzunehmen. Für die Anstaltsneubauten wurden als Grundprinzipien vorgegeben die koloniale Bauweise ohne Gitter, um in Anlehnung an das „no restraint“ –Prinzip die Bewegungsfreiheit der Patienten zu erhöhen, bessere und sichere Patientenbetreuung und- Behandlung durch übersichtliche und überschaubare Räumlichkeiten, die auch durch die Individualisierung der Krankheitsformen durch Unterbringung in kleinen Gruppen in separaten Villen angestrebt wurde, die Beruhigung des Anstaltsbereiches durch Verlegung der Wirtschaftswege und der Landwirtschaft an die Peripherie des Anstaltsgeländes, wobei letzteres zusätzlich die hygienischen Verhältnisse zu verbessern half. Nach diesen Grundsätzen wurden die Anstalten Galkhausen bei Langenfeld und Johannistal bei Süchteln erbaut, mit deren Belegung 1900 bzw. 1905 begonnen werden konnte. Nicht anwendbar war das no restraint- Prinzip auf kriminelle Geisteskranke, für die 1889/90 das erste Bewahrungshaus in der Rheinprovinz in Düren erbaut wurde. Die Sicherung durch Einzelzellen, mehrfach gestaffelte Vergitterungen und die Überwachung der Insassen konnten jedoch Ausbrüche nicht verhindern, so dass durch eine Reihe von Maßnahmen, unter anderem die Errichtung einer hohen Abschlussmauer, der Gefängnischarakter verstärkt werden musste.(14) Weitere solcher Bewahrungshäuser entstanden 1906 bei der Arbeitsanstalt Brauweiler und 1912 in der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau.

Diese Einrichtung war der jüngste Anstaltsbau des Provinzialverbandes. Die Anstalten in Langenfeld und Süchteln waren mit Patienten belegt, kaum dass sie fertig gestellt worden waren. Mit weiterem Bedarf war zu rechnen, zumal die Departementalanstalt in Düsseldorf geschlossen wurde, was allein Neuunterbringung von 500 Patienten bedeutete. Bedburg-Hau wurde als Großanstalt für 2020 Patienten konzipiert. Für die Planung und Durchführung galten dieselben Prinzipien wie in Langenfeld und Süchteln, nur waren die Grundeinheiten jeweils größer. 1912 konnte die Anstalt übergeben werden.

Neben die baulichen Neuerungen waren solche im Bereich der Personalpolitik getreten. 1897 war zur Verbesserung der Pflegesituation beschlossen worden, die Einkommen zu erhöhen und den Pflegern nach fünf Dienstjahren eine Prämie auszusetzen. Damit sollte die überaus starke Fluktuation gemildert werden. Durch die Schaffung von Oberpflegerstellen bot sich nicht nur die Chance einer besseren Überwachung der Krankenpflege, sondern auch eine Aufstiegsmöglichkeit. Zu einer eigenen, staatlich anerkannten Pflegerausbildung kam es jedoch nicht. Der ärztliche Direktor wurde entlastet durch Delegation von ärztlichen Aufgaben auf den zweiten Arzt und durch Übertragung von mehr Verantwortung auf die Verwaltung.

Die Rückschläge durch den Ersten Weltkrieg und der Neubeginn in der Weimarer Republik
Der erste Weltkrieg unterbrach diese positiven Ansätze nachhaltig. Ärzte und Pfleger wurden zahlreich zum Kriegsdienst eingezogen. In Teilen der Heil- und Pflegeanstalten wurden Lazarette für Soldaten eingerichtet, die lange Zeit vom Personal des Provinzialverbandes zusätzlich zu ihrer eigentlichen Aufgabe betreut werden mussten. Verheerend wirkte sich die Nahrungsmittelverknappung seit 1916 aus, die zahlreichen Todesfälle in den Heil- und Pflegeanstalten nach sich zog. Die Zahl der Patienten ging aus diesem und anderen Gründen so weit zurück, dass 1920 Beleganstalten geschlossen und Kranke auch aus Kostengründen in den Provinzialanstalten untergebracht werden mussten. Viele Anstalten wurden zumindest vorübergehend als Lazarette für die Besatzungstruppen benutzt. Im Fall von Galkhausen nutzten englische Truppen zu drei Vierteln diese Anstalt, so dass der Provinzialverband sie mehrere Jahre nicht mehr in ihrer eigentlichen Funktion verwenden konnte. Mit der Ausgliederung des Saargebietes ging die Anstalt in Merzig verloren, was die Versorgung der Kranken im Regierungsbezirk Trier erschwerte. Mitte der zwanziger Jahre stiegen die Belegungszahlen der Anstalten wieder stark an, weil durch Inflation und Währungsreform weite Teile der Bevölkerung verarmten und damit bisher privat oder selbst gepflegte Kranke Fürsorgefälle wurden. Zu einem kleineren Teil trug auch die Ausweitung der Fürsorge 1924 zu dem Anstieg bei, der bis an das Ende der Weimarer Zeit andauern sollte.

Wesentliche Fortschritte in der Behandlung der Patienten wurden nicht erreicht. Die Familienpflege, Ende des 19 Jahrhunderts entwickelt und kurz nach der Jahrhundertwende auch in der Rheinprovinz eingeführt und von den Ärzten positiv beurteilt, wurde 1923 praktisch eingestellt. Die Bett- und Bäderbehandlung war verfeinert, aber nicht grundsätzlich weiterentwickelt worden. Durchgehalten wurden Ansätze in der Arbeitstherapie, in der immerhin über die Hälfte der Patienten beschäftigt wurden. Noch zu klären ist die Einstellung der rheinischen Anstaltspsychiatrie zu dem Herman Simon als Leiter der Anstalt in Gütersloh entwickelten Konzept der Arbeitspsychiatrie, das dieser im Sinne einer „aktiveren Krankenbehandlung“ als Vorbereitung geisteskranker Patienten auf ihre zumindest teilweise Rückkehr in die Außenwelt hin betreib.(15)

Die wichtigste Neuerungen war die Rheinische Provinzial-Kinderanstalt für seelisch Abnorme in Bonn 1926.(16) In der Rheinprovinz wurde damit erstmals in Deutschland eine psychiatrisch-neurologische Klinik ins Leben gerufen, die sich speziell dem Problem psychisch kranker Kinder widmete. So wurde die schon früher in den Heil- und Pflegeanstalten geleistete Pflege und Ausbildung um die kindgerechte psychiatrische Behandlung ergänzt. Die schließlich mit 110 Betten ausgestattete Einrichtung war meist überbelegt. Modernste Technik wurde für Beobachtung und Diagnose eingesetzt, Prognosen und Behandlungsplan mit den Einrichtungen abgestimmt, welche die Kinder nach der Untersuchung aufnahmen. Zumindest in diesem Bereich wurde die Familienpflege für bestimmte Patienten unterstützt. Eine kostenlose Beratungsstelle rundete das Konzept ab.

Anstaltspsychiatrie in der NS Zeit
Der durch die Weltwirtschaftskrise ausgelöste wirtschaftliche Niedergang der Rheinprovinz und die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten prägten die Entwicklung der Anstaltspsychiatrie in den folgenden Jahren. Erste augenfällige Veränderungen war die Flucht des Juden Prof. Dr. Otto Löwenstein von einem Kölner SA-Trupp, dem er durch eine Warnung gerade noch entging. Hintergrund dessen war eine erbitterte Fehde zwischen Löwenstein als Leiter der Kinderanstalt und Prof. Dr. Walter Poppelreuter, dessen Institut für Hirnverletzte Kriegsbeschädigte der Kinderanstalt weichen müssen.(17)

Sehr rasch fanden die biologistisch-rassistischen Vorstellungen Eingang in den Anstaltsalltag. Mit dem Wirksamwerden des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurden ab 1934 von den Anstaltsärzten Gutachten erstellt, die im Zuge von „Erbgesundheitsgerichtsverfahren“ zur Zwangssterilisation von Patienten führen konnten. Anfang 1937 waren bereits über 4000 Patienten der Provinzial-Heil und- Pflegeanstalten der Rheinprovinz zwangssterilisiert, obwohl sich gerade in der überwiegend katholischen Bevölkerung der Rheinprovinz Widerstand dagegen rührte. Bei den Ärzten waren nennenswerte Widerstände dagegen nicht erkennbar.(18)

Mit dem Gesetz über gefährliche Gewohnheitsbrecher von 1933 konnten begrenzt zurechnungsfähige oder unzurechnungsfähige Kriminelle in Heil- und Pflegeanstalten eingewiesen werden. Die nicht unbeträchtliche Zahl wurde im Bewahrungshaus in Bedburg-Hau und in dem bis dahin anderweitig genutzten Bewahrungshaus in Düren untergebracht.(19)

Nicht ohne historische Ironie ist die Eröffnung des Rheinischen Provinzialinstitutes für psychiatrisch-neurologische Erbforschung in Bonn 1935,(20) das auf Vorarbeiten des jüdischen Arztes Otto Löwenstein zurückging. Der zufällige Fund der alten Siegburger Patientenakten hatte diesen auf den Gedanken gebracht, ein „Erbarchiv“ einzurichten. Auf ganz breiter Basis und mit einer unvergleichlichen Sammelwut wurde nach 1935 die Totalerfassung nicht nur der psychiatrisch auffällig gewordenen Bevölkerung der Rheinprovinz betrieben. Die systematische Vergrößerung der Außenfürsorge der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten diente wesentlich der „erbbiologischen Bestandsaufnahme“ in der Rheinprovinz.

Obwohl in der offiziellen Berichterstattung die „erbpflegerischen“ Aspekte der psychiatrischen Tätigkeit bei weitem den meisten Platz einnahmen, fehlt es nicht an Hinweisen auf die Weiterentwicklung therapeutischen Maßnahmen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren etwa gegenüber den Maximilian Jacobi noch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten enorme Fortschritte in der Diagnose und Prognosen erreicht worden; kausale Erklärungen gab es jedoch nicht und die Behandlungsmethoden werden von Medizinhistorikern als ärmlich bezeichnet.(21) Mit den psychotherapeutischen Methoden boten sich neue Eingriffsmöglichkeiten. Der genaue Umfang ihrer Anwendung in der Rheinprovinz ist jedoch noch unbekannt. Die erste Behandlungsmethode somatischer Prägung bot die ab 1917 von Wagner-Jauregg entwickelte Malariabehandlung der progressiven Paralyse. In der Anstalt in Düsseldorf- Grafenberg wurden zur weiteren Erforschung dieser Fiebertherapie Anophelesmücken gezüchtet. Den Schocktherapien öffneten sich die Anstalten noch rascher. Die Insulinschockbehandlung (publiziert 1933) und sie Cardiazolschockbehandlung (publiziert 1935) wurden nach Pionierleistungen der PHP Andernach in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre bereits in allen Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten angewandt.(22) Der Gebrauch von Elektroschocks und Lobotomie bleibt noch nachzuweisen.

Obwohl Ende der dreißiger Jahre aussichtsreichere Behandlungsmethoden zur Verfügung standen als je zuvor, strebte die NS- Führung eine endgültige Lösung des Geisteskrankenproblems an. Auf die Zwangssterilisation folgte „Euthanasie“, die sowohl auf Erwachsene wie auf Kinder ausgedehnt wurde.(23) In Hadamar und Meseritz-Obrawalde wurden die meisten aus der Rheinprovinz verlegten Patienten ermordet. Die Zahl der Ermordeten liegt bei mindestens 8000.(24) Betrug die Zahl der hilfsbedürftigen Geisteskranken in der Rheinprovinz 1933 rund 20000, so waren 1945 nur wenig mehr als 10000 registriert. Auch die gerichtliche Verhandlung der Fälle trug nicht dazu bei, das tiefe Misstrauen gegen die Anstaltspsychiatrie zu mindern, zumal dieser Bereich noch viele Jahre hindurch geradezu tabuisiert und die Anstaltspsychiatrie an den Rand des Gesundheitssystems der Bundesrepublik gedrängt werden sollte.


2. Bestandsgeschichte und –beschreibung
In vorliegendem Findbuch sind die Akten der Referate „Provinzial-Irrenanstalten" und
„Erweiterte Armenpflege auf Grund des Gesetzes vom 11.07.1891"(25) zur Rheinischen Psychiatrie mit Laufzeit von 1826 bis ca. 1955 erschlossen, die in das Archiv überkommen sind. Nicht aufgenommen wurden die Akten zur Dienstaufsicht über das Landarmenhaus in Trier und die Arbeitsanstalt in Brauweiler (welche gleichwohl als Beleganstalten auftauchen) und über das Landarmenwesen in den Schwerpunkten Blinden-, Taubstummen- und Epileptikerfürsorge. Diese Komplexe bleiben einem oder ggf. sogar mehreren Folgebänden vorbehalten. Es kristallisieren sich für dieses Findbuch vier Abgabekomplexe heraus:

1. Das provinzialständische Archiv, 1843 in der Privatwohnung des Registrators untergebracht,(26) wurde auf Grund eines Beschlusses des Provinziallandtages in die Obhut des Direktors des Staatsarchivs Düsseldorf, Mitglied des Provinziallandtages Archivrat Dr.Lacomblet gegeben und ist 1856 unter dessen Anleitung von Dr. Woldemar Harleß, „Hülfsarbeiter am Kgl. Staatsarchiv", verzeichnet worden.(27) Harleß wurde in der Folge in den Provinzialdienst übernommen und betreute das Archiv von 1856 bis 1868.(28) Beim Brand des Düsseldorfer Schlosses, des damaligen Sitzes des Provinziallandtages, im Jahre 1872 wurde das Archiv vollständig gerettet und nunmehr in Räumlichkeiten des Hofgartenhauses eingelagert.(29) Die von Harleß erstellten Repertorien, Register der agierenden Provinziallandtags-Mitglieder und Sachregister, bildeten mit ihrer Reihung einen Grundstock für die 1954-1957 erfolgte Bearbeitung eines maschinenschriftlichen Repertoriums, ihre Abfolge wurde bei der Duchsignierung des Bestandes und der Vergabe der Nummern 1143-1266 für die hier interessierenden Komplexe I B 9, c: Allgemeine Versorgungsanstalt, e: Irrenanstalt Siegburg und f: Anstalt für unheilbare Irre Düsseldorf des 1957er Repertoriums (vgl. unten) beibehalten, so dass diese ersten Findmittel noch heute benutzbar sind.(30)

2. Die Akten des Referates Erweiterte Armenpflege mit den Signaturen 4099-4222bildeten den Klassifikationspunkt V D 9, „Anstalten für Geisteskranke, Anstaltsfürsorge" des o.g. Repertoriums. Sie sind 1937 in das „Archiv der rheinischen Provinzialverwaltung", welches erstmalig durch Verfügung vom 28.6.1938 (31) wieder als Organisationseinheit erwähnt wird, gelangt und wurden von Dr. Pansch und seinen Mitarbeitern geordnet und kartoniert. Die erschließende Kartei wurde ebenfalls 1953-1957 zu Rate gezogen, sie ist noch, nunmehr ebenfalls als Archivale, überliefert.

3. Akten des „Psychiatriereferates", organisiert als Abschnitt IX: „Provinzial- Irrenanstalten", entstammen der selben Großabgabe und sind im Signaturbereich 7890-8069 angesiedelt.

4. Abgabe von 1959
Anlässlich des Umzugs der Zentralverwaltung von Düsseldorf in das neu erbaute Landeshaus in Köln-Deutz war durch Rundschreiben der Organisationsabteilung vom 04.08.1958,Gz I l a 0-031-01/2 eine Sichtung der Altregistraturen und Aussonderung des verzichtbaren Registraturgutes angeordnet worden. Hierauf wurden vom Leiter der Gesundheitsabteilung mit Schreiben vom 25.5.1959, Gz 8-64- 673/S, 127 archivwürdige Aktenbände ausgewählt und, in einer Abgabeliste erschlossen, zur Überführung in das Archiv übergeben. In der Folge gerieten sie jedoch im Gewahrsam der für zuständig erklärten OE 9 in Vergessenheit und wurden, mit Abgaben anderer Organisationseinheiten vermischt, zwar in dem für das Archivgut reservierten Raum der „Dunkelzone" des Landeshauses eingelagert, aber weder kartoniert noch erschlossen oder sonst wie der Benutzung zugänglich gemacht. Erst 1985 wurde die Erschließung der mittlerweile entstandenen Gemengelage, die über Einlegestreifen ..signiert" war. in Angriff genommen. Eine fertig gestellte Liste zeigte jedoch, da die archivischen Prinzipien der Bestandsbildung und Grundsätze der Klassifikation außer Acht gelassen worden waren, derartig gravierende Mängel, dass nicht von einer Benutzbarkeit des Bestandes die Rede sein konnte. Der Komplex wurde dementsprechend 1987-1988 neu verzeichnet und erhielt Springnummern zwischen 13041 und 15236. Abgerundet werden diese Hauptschichten durch verschiedene kleinere Abgaben z.T. neueren Datums, wie z.B. der Bände 16966 bis 16969 zur „Euthanasie" in der Rheinprovinz.

Schriftgutverluste
Regelmäßig wurden von der Organisationsabteilung die Fachabteilungen zur Überprüfung ihres Registraturgutes aufgefordert,(32) von diesen Aktenaussonderungen ist die Vernichtungsaktion von 1889 von großer Bedeutung, da in ihr bedeutsame Akten zur Anstalt Siegburg (33) mit Laufzeiten z.T. in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vernichtet wurden. Beispielhaft für die bürokratische Genauigkeit der Abläufe sei die außergewöhnlich ergiebige Aussonderung von 1911 genannt, welche sowohl in ALVR 3141 (aus der Sicht des Organisationsreferates) als auch in ALVR 4131 (Akte des Fachreferates) detailliert überliefert ist. Die veranlassende Verfügung vom Dezember 1910, von Landeshauptmann von Renvers persönlich ausgefertigt, forderte alle Referate und Abteilungen der Zentralverwaltung auf, anlässlich der „Übersiedelung nach dem neuen Landeshause" überflüssige Akten zur Vernichtung auszusondern. Sie schließt mit der Weisung, das aufzustellende Verzeichnis „mit dem Vermerk zu versehen, daß unter den aufgeführten Gegenständen sich nichts befindet, was der ferneren Aufbewahrung wert ist", überlässt der Fachabteilung also die uneingeschränkte Bewertungskompetenz. Hierauf wurden im März 1911 insgesamt 15714 Einzelfallakten und 243 „Generalakten" (i. d. R. zur Rechnungsverwaltung und statistischen Angelegenheiten) aus den hier interessierenden Referaten zur Aussonderung und Einstampfung übergeben. Die Gesamtaktion entlastete die Registraturen von 31274 Kg Akten, Abfallpapier, Zeichnungen und Zeitungen und brachte der Provinzialverwaltung über den Verkauf an eine Papierfabrik in Düsseldorf einen Reinertrag von M 1702,38.(34)

Über das Jahr 1926 hinaus sind keine definitiven Aussagen über Kassationen möglich, da die entsprechenden Unterlagen fehlen. Es steht zu vermuten, das im Rahmen der Zwangsbewirtschaftung von Papier etc. und der kriegsbedingten Rohstoffknappheit gezielte „Recyclingaktionen" vorgenommen wurden. Diese griffen jedoch nicht die Kernstücke der Registratur an, welche bis 1959 erhalten geblieben waren. Denn neben der oben beschriebenen Abgabe von 127 Aktenbänden an das Archiv wurden 1959 insgesamt 866 für die Rheinische Psychiatrie einschlägige Akten vernichtet. Nach welchen Kriterien die Gesundheitsabteilung über den Wert ihrer Akten entschied, ist nicht nachvollziehbar. Bei einer Analyse der akribisch genauen Vernichtungsliste hat kein Erklärungsansatz Bestand. Zur Erläuterung seien einige Positionen des Aussonderungsprotokolls zitiert:
Pos. Betreff Laufzeit
II 4 Monatsberichte der offenen Fürsorge 1926 – 1938
II 8 Überführung in auswärtige Anstalten 1929 - 1951
II 9 Mißhandlung von Kranken 1891 – 1931
II 10 Besondere Vorkommnisse, Entweichungen, 1912 - 1954
Selbstmorde
II 17 Gerichtliche Einweisung von Gewohnheits-verbrechern 1901 - 1954
IV 4 Abgabe von Leichen an anatomische Institute 1931 - 1945
V 3 Unfallverhütung, Bewachung 1936 - 1946
VI 7 Konferenzen der Anstaltsdezernenten 1929 - 1940VI 12 Räumung von Provinzial-Anstalten 1939 - 1946IX 4 Provinzial-Anstalten: Allgemeiner Schrift- 1925 - 1949wechsel, Besichtigung, besondere Vorkommnisse

Dass die OE bis in die '80er Jahre Probleme mit den heiklen Bereichen ihrer Registraturhatte, zeigt sich an den bereits erwähnten Akten zur „Euthanasie“: sie waren geführt mitBezeichnungen „Vertraulich" und „Geheim", jedoch nicht mit VS-Tagebuchnummernverwaltet.
Erschließungsmethodik. Bearbeitungshinweise
Die Neuverzeichnung des Bestandes ist aus einer Vielzahl von Gründen notwendig geworden. Zum einen waren die Nachlieferungen zu integrieren, zum anderen schreibt der Autor des 1957 fertig gestellten dreibändigen Gesamtrepertoriums in seiner Einleitung, dass die Klassifikation „gewisse Nachteile für die rasche Auffindbarkeit zeigt, die in der nicht ganz einheitlichen Abfolge der Abteilungen begründet sind". Hiermit untertrieb er keineswegs, ging jedoch am eigentlichen Problem, der Unschärfe der Titelbildung und der fehlenden Erschließungstiefe, vorbei. Das alte Repertorium hat wenig mehr Qualität als eine Abschrift der Aktendeckel bieten kann: erläuternde Vermerke vermisst der Benutzer ebenso wie korrekte Laufzeitaufnahmen (z.B. ALVR 1181, alter Titel: Irrenanstalt zu Düsseldorf, Bd 1: 1837; neuer Titel: Erstattung der Besoldung für den kommissarischen Leiter der Departemental- Irrenanstalt Düsseldorf, Hauptmann von Syberg; Laufzeit 1837-1839). Darüber hinaus wurde mit der Verzeichnung die Entnahme von ca. 100 Karten und Plänen aus den Akten verbunden, welche nunmehr lagerungstechnisch sinnvoll untergebracht werden konnten.

Bei der Verzeichnung wurden die Müller'schen Richtlinien des Bundesarchivs in einerabgewandelten Form angewandt, so dass „hierin"-Vermerke eine den Aktentitel ergänzende Information einleiten oder einen zwar durch den Titel abgedeckten, in seiner Bedeutung jedoch besonders herausragenden Aspekt hervorheben. Die ebenfalls benutzten „enthält"-Vermerke haben letztendlich dieselbe Funktion, deuten aber eine abschließende Aufzählung an. Die „in"-Vermerke für die Sammelbände der Serie „Beleganstalten" wurden benutzt, um die Reihung nach Ortsalphabet durchhalten zu können; ohne sie wäre es zu zumindest zwei alphabetischen Teilserien, und damit zu einer Erschwernis für die Benutzung, gekommen. Zudem ist die Aktenführung in dieser Serie derart inkonsequent, dass keine andere effektive Möglichkeit bestand, die Informationen zu einer Anstalt zusammenzuführen.

Bei der Registererstellung wurden Nennungen von natürlichen Personen in der Reihenfolge Name, Vorname, Titel in das Namensregister aufgenommen, während bei den juristischen Personen differenziert wurde. Die Mehrzahl der Einträge, nämlich die der PHP's bzw. Beleganstalten, erfolgte im Ortsregister, d.h. unter dem Standort, mit erläuterndem Stichwort. So sollte eine Häufung von Eintragungen z.B. unter „St. Josefshaus" vermieden werden. Vereine etc. sind unter der Nominativnennung im Namensregister zu suchen, Buch/Aufsatztitel oder Ausstellungen im Sachregister. Das Ortsregister wird, über die oben beschriebene Zweckentfremdung zum „Standortregister" hinaus, quasi zu einem zweiten Sachregister. Eintragungen in letzteres erfolgten nur spärlich; bei Benutzungen soll die Klassifikation die Heranleitung an die Überlieferung übernehmen, der Zugriff über die Register eher die Ausnahme bilden. So erschien es z.B. nicht als sinnvoll, „Erbbiologische Arbeiten" in das Register aufzunehmen sofern die Akten dem einschlägigen Klassifikationspunkt zugehören.
Die Klassifikation wurde frei, d.h. außer dem Provenienzprinzip ohne Anlehnung an vor-gegebene Strukturen, entwickelt, wobei die Trennung in „Innerer Dienst" und „Aufgabenerledigung" die einzige Vorgabe darstellte. Ausgehend von den dadurch entstandenen Bereichen wurden sachlich zusammengehörende Aspekte, soweit möglich, in ein sachlich -chronologisches Gefälle gebracht, welches vom Allgemeinen und Alten zum Speziellen und Jungen führt. Übergreifende bzw. wegen ihrer Komplexität nicht eindeutig zuzuordnende Aspekte, wie z.B. ALVR 7901: „Direktorenkonferenzen", wurden in einem Sammelpunkt gereiht und dem Bestand vorangestellt.

Diese zweite Auflage des Findbuches soll eine noch weitergehende Streuung in interessierten Kreisen ermöglichen. Darüber hinaus ist der komplette Bestand zwischenzeitlich sicherungsverfilmt. Von diesen Mikrofilmen wurden Benutzungskopien angefertigt, so dass die Archivalien nur noch im Ausnahmefall zur Benutzung vorgelegt werden; in der Regel erfolgt die Benutzung am Mikrofilm, was die Einbeziehung der Mikrofilmnummern in das Findbuch erforderlich macht.

Quellenwert des Bestandes
Unbeschadet der oben beschriebenen Schriftgutverluste bietet der Bestand eine umfassende Quellensammlung zu allen Aspekten der psychiatrischen Betreuung. Fällt z.B. der Klassifikationspunkt „Medizinische, therapeutische und seelsorgerische Betreuung" an sich relativ dünn aus, so sind doch z. B in den Akten zu Besichtigungen fremder Anstalten (ALVR 7906-7907) oder über die Prozesse Mellage (ALVR 4139, 4186) und Feldmann (ALVR 7935-7937) wichtigste Informationen zur Genesis der „Rheinischen Psychiatrie" enthalten. Auch Verwaltungs- und Tätigkeitsberichte oder die Bereisungsberichte bieten zusammenfassende Information hoher Qualität.
Ein gewisses numerisches Ungleichgewicht der Akten des „Inneren Dienstes" (Personalverwaltung. Finanz- und Rechnungsverwaltung, Bauangelegenheiten) im Verhältnis zu den Akten der „Aufgabenerledigung" verkürzt die Betrachtungsweise: soziale und therapeutische Wirklichkeit spiegelt sich auch in der Fluktuation des Pflegepersonals oder der Raumqualität und -größe, auf welcher ein Patient seine Tage verbrachte. Der Bestand ist sowohl für psychiatriegeschichtliche als auch für sozial- und verwaltungsgeschichtliche Fragestellungen von immenser Bedeutung.

3. Ergänzungsüberlieferungen
„Rheinische Psychiatrie" ist, entsprechend der Logik der Frage der Zuständigkeit, aufvielfältigen Ebenen dokumentiert. Einen umfassenden oder gar abschließenden Verweiskatalog auf andere Archivträger zu erstellen hieße, die Grenzen einer Findbucheinleitung zu sprengen und zu einem sachthematischen Inventar zu kommen.

Archiv des LVR
Höchstes Entscheidungsorgan der provinzialen kommunalen Selbstverwaltung und mit einer Generalzuständigkeit versehen war der Provinziallandtag, der in dem Provinzialverwaltungsrat bzw. dem Provinzialausschuss über zuarbeitende Gremien mit ebenso universellen Betätigungsfeldern verfügte. Dementsprechend findet sich in den Sitzungsprotokollen und Entscheidungsvorlagen dieser parlamentarischen Gremien, natürlich in unterschiedlicher Intensität und Form, jeder Aspekt (z.B. Personalentscheidungen, Bau und Ausbau der PHP's, Pflegeverträge und Pflegekostenschlüssel, besondere Vorkommnisse etc.) überliefert. In den vom Provinzialausschuss dem Provinziallandtag erstatteten Verwaltungsberichten (35) finden sich regelmäßig die Positionen „Anstalten für hilfsbedürftige Geisteskranke“, „Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten", „Finanzwesen" und „Hochbau", welche hier von Interesse sind. Inhaltlich ähnlich gelagert ist die Überlieferung der Spitze der Provinzialverwaltung: des Landesdirektors bzw. Landeshauptmanns. Von den Konferenzen der Landesdirektoren Preußens über die Protokolle der Konferenzen der Oberbeamten zu den Sachakten aus der Präsidialregistratur,(36) Personalangelegenheiten, seien es Anstellungen, Versetzungen, Besoldungsfragen oder auch Disziplinarangelegenheiten, finden sich in den Akten der zuständigen Abteilung der Zentralverwaltung.(37) Die relativ vollständig vorhandenen Hauptetats, aufgestellt von der Finanzabteilung,(38) beleuchten den finanziellen Spielraum der psychiatrischen Betreuung, während die nur äußerst unvollständigen Akten der Hochbauabteilung,(39) z. T. leider nur schlaglichtartig. Aussagen zur Gebäudeausstattung, Energieversorgung, hygienischen Verhältnissen etc. erlauben. Über diese recht umfänglichen Bereiche hinaus sind in kleineren Klassifikationspunkten des alten Findbuches Akten zur Mobilmachung 1914.(40) zu Besatzungsschäden (41) oder zu Pflegekostenberechnungen für die PHPs Merzig für 1922-1935 (42) vorhanden.
Herausragende Bedeutung hat die Akte 8752, in welcher Berichte sämtlicher Provinzial-institute zu den „Einwirkungen der Kriegsereignisse 1914 - 1918 auf das Anstaltsleben"überliefert sind. In dem auf Grund einer Weisung des Landeshauptmanns eingerichteten„Kriegsarchiv" zum n. Weltkrieg finden sich Berichte über einige Bombenangriffe.(43) Akten der PHP's selbst befinden sich nur in geringem Umfang im ALVR, ein Teil war zur Einrichtung des „Archivs über die Rheinlandbesetzung" abgegeben worden.(44) Die Überlieferung der PHP Galkhausen wurde im ALVR verzeichnet und restauriert, dann aber wieder nach Langenfeld überführt; die Akten der PHP Bedburg-Hau liegen dagegen im ALVR und wurden in einem eigenen Findbuch erschlossen.

andere Archive (Auswahl)
Bundesarchiv, Koblenz: R 961, Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten; R 18; Reichsinnenministerium (Gesundheitsabteilung); R 86, Reichsgesundheitsamt; R 36, Deutscher Gemeindetag; All. Proz. (Nürnberger Prozesse, Fall 1: Ärzteprozess); NS 37, Hauptamt für Volkswohlfahrt der NSDAP.

Geheimes Staatsarchiv, Berlin: Repositur 77, Preußisches Ministerium des Innern; Rep 90, Preußisches Staatsministerium; Rep. 191, Volkswohlfahrtsministerium sowie die Überlieferung des Statistischen Amtes und des Gesundheitsamtes.

Nordrhein-Westfälisches Hauptstaatsarchiv Düsseldorf: Bezirksregierungen Aachen (211), Düsseldorf (212) und Köln (214); Bestandsgruppe 215: Landratsämter; Oberpräsidium der Nord-Rheinprovinz; Gliederungen der NSDAP, u.a. Gau Köln-Aachen (410.02) bzw. Reichsverteidigungskommissare.

Landeshauptarchiv Koblenz: Bestände 403, Oberpräsidium der Rheinprovinz; 403 A, Der Oberpräsident als Landtagskommissar; 404, Rheinischer Provinzialrat; 407, Medizinalkollegium; 441 und 442, Bezirksregierungen Koblenz und Trier; 451 ff.. Landratsämter, u.a. 467, Kreuznach. 475, Neuwied; 610ff. Stadtverwaltungen, u.a. 612, Andernach; 655, Bürgermeistereien, u.a. 655-14 Kastellaun; 662, Gliederungen der NSDAP; 584.1, Staatsanwaltschaft Koblenz; 880. Rheinland-Pfälzisches Ministerium des Innern und für Sport.

Für die Provinz Westfalen: Staatsarchive Münster und Detmold sowie, als Überlieferungsträger für die Westfälische Provinzialverwaltung, das Archiv des LV Westfalen-Lippe.

An kommunalen Archiven sei hier beispielhaft, wegen der Zuständigkeit für den Dienstsitz der Zentralverwaltung, das Stadtarchiv Düsseldorf genannt: Abt. II, Allgemeine Verwaltungsakten 1815-1876 (mit: Registratur 1: Sektion VIII: Medizinalwesen, Sektion XIII:Gemeindeverwaltung, Statistik; Registratur 3: Armenverwaltung, Heil- und Erziehungsanstalten; Abt. III), Allgemeine Verwaltungsakten 1876-1933 (mit: Registratur 2. Wohlfahrts- und Gesundheitsamt, Registratur 3, Polizeiverwaltung, u.a. Bevölkerungsstatistik, Gesundheitspolizei, Registratur IV a, Kranken- und Unterstützungskassen); Abt IV, Allgemeine Verwaltungsakten ab 1933; Abt VII, Städtische Dienststellen, u.a. Krankenanstalten; Abt. XXVII, Gesundheitsamt.

Zu den NS-Verbrechen im Bereich der Psychiatrie sollte außerdem die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen (Postfach 1144, 71611 Ludwigsburg) konsultiert werden, welche über Kopien der einschlägigen Prozessakten verfügt.


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Schultze, Ernst: Die Stellungnahme des Reichsgerichts zur Entmündigung wegen Geisteskrankheit § 6 Abs. 1 BGB und zur Pflegeschaft § 1910 BGB : nebst kritischen Bemerkungen. - Halle a.S. : Marhold, 1903

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Kowollik, Dagmar: Heillose Zeiten. Zur lokalen Sozial- und Gesundheitspolitik Mönchengladbach und Rheydt von der Zeit der Wirtschaftskrise 1928 bis in die ersten Jahre der NS-Herrschaft. Mönchengladbach 1991

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Rheinische Landesklinik Bedburg-Hau (Hg.): Bedburg-Hau und die Euthanasie. Sonderausgabe zur Ausstellung „Euthanasie in Hadamar" ergänzt um Dokumente zum Thema „Bedburg-Hau und die Euthanasie". Bedburg-Hau 1993(= Bedburger-Rundschau : Sonderausgabe 1993)

Rheinische Landesklinik Bonn (Hg.): Die Rheinische Landesklinik Bonn. Dokumente aus ihrer hundertjährigen Geschichte. Bonn 1982

Rheinische Landesklinik Düren (Hg.): Fünfzigster Jahrestag des Euthanasie-Erlasses. Der Landschaftsverband Rheinland und die Rheinische Landesklinik Düren gedenken der ermordeten Patienten zum Jahrestag des Euthanasie-Erlasses. Düren 1989

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St. Antonius-Krankenhaus Waldbreitbach (Hg.): 100 Jahre St. Antonius-Krankenhaus Waldbreitbach. Waldbreitbach 1992

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Transport in den Tod. Regie: Barbara Lipinska-Leidinger. Buch: Wolfgang Franz Werner, Bettina Bouresh. 25 Min. 1994. Verleih: Landesbildstelle Rheinland, VHS-Video

Urteil des Landgerichts Koblenz gegen die Ärzte der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Andernach wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Euthanasie-Prozeß) gegen Johann Recktenwald, Ewald Kreisch. Koblenz 1948

Zöhren, Peter: Nebenan - eine andere Welt. Vom Schicksal der Behinderten in der Anstalt Waldniel-Hostert 1909-1945. Schwalmtal 1988

Epilepsie

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Cardauns, Franz: Über die Behandlung der traumatischen Epilepsie, mit besonderer Berücksichtigung chirurgischer Eingriffe. - Bonn : Ludwig, 1914. - 47 S. : Tab., Bonn Univ. Diss. 1914

Creutz, Walter: Fortschritte in Diagnostik und Therapie der Epilepsie, in: Deutsche Medizinische Wochenschrift (1932), Nr. 18. - 8 S.

Friedländer: Die Epilepsie : ihr Wesen und ihre moderne Behandlung. - 3. Aufl. - Berlin u.a. : Schweizer, ca. 1900J. - 64 S.

Gowers, William R.: Das Grenzgebiet der Epilepsie : Ohnmachten, Vagusanfälle, Vertigo, Migräne, Schlafsymptome und ihre Behandlung. - Leipzig, Wien : Deuticke, 1908. - VI, 111 S.

Hauptmann, Alfred: Erfahrungen aus der Behandlung der Epilepsie mit Luminal. in: Münchner Medizinische Wochenschrift (1919), Nr. 46. - S. 1319-1321

Hitzig, Eduard: Zur Geschichte der Epilepsie, in: Archiv für Psychiatrie Bd. 29. H.3. - 6 S.

Jacobs, Cornel: Über Epilepsie und Schwangerschaft : zugleich ein Beitrag zur Frage des Status epilepticus. - Bonn : Kubens, 1930. - 45 S. Bonn, Univ..Diss., 1930

Müller, Hilde: Statistisches über den Verlauf der Epilepsie. - Bonn, 1924. - 40 S. Bonn, Univ., Diss., 1924

Pohlisch, Kurt: Epilepsie : klinischer Teil, in: Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie 161 (1938). - S. 267-280

Siemerling, Ernst: Kasuistischer Beitrag zur forensischen Beurteilung der traumatischen Epilepsie mit consecutiver Geistesstörung. - Tübingen : 1895. - 80 S.

Sioli, Franz: Epilepsie, in: Handbuch der ärztlichen Begutachtung Bd.2. - Leipzig, 1931. - S. 261-281

Krüppelfürsorge

Eschelbach, Hans: Der Wasserkopf : Lebensgeschichte eines Kindes. - 5. Tsd. -Köln : Ayn, o.J. - 100 S.

Güntz, E.: Ziel und Erfolg bei der Behandlung von Körperbehinderten : unter Berücksichtigung ihres späteren Arbeitseinsatzes, in: Der öffentliche Gesundheitsdienst 7 (1941), H.3. - S. 53-62

Schloßmann: Das Gesetz betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge vom 6. Mai 1920. in:Deutsche Medizinische Wochenschrift 46 (1920), Mo. 29. - S. 803 ff.

Stadtcölnische Heil- und Lehranstalt für Krüppel: Stadtcölnische Heil- und Lehranstalt für Krüppel : Stiftung Dr. Dormagen mit Werkstattenhaus und Lehrlingsheim Stiftung Anton Guffanti / Stadtcöln. Heil- u. Lehranstalt für Krüppel. - Köln : Schauberg, ca. 1917. - 24 S. : zahlr. 111.

Szajkowski: Krüppelfürsorge, in: Die Rheinische Provinzial Verwaltung, ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand. - 32 S.


4. Abkürzungsverzeichnis

LAV Landesarmenverband
LFK Landesfrauenklinik
LMdl Landesministerium des Innern
OAV Ortsarmenverband
OP Oberpräsident
PA Provinzialauschuss
PHP Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt
PL Provinziallandtag
PV Provinzialverwaltung
PVR Provinzialverwaltungsrat
RegBez Regierungsbezirk
RLKfJ Rheinische Landesklinik für Jugendpsychiatrie
RMdI Reichsministerium des Innern
RP Rheinprovinz
SozMin Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
StPO Strafprozessordnung
VerwKomm Verwaltungskommission des Provinziallandtages
ZPO Zivilprozessordnung
Anmerkungen


(1) Erwin H. Ackerknecht, Kurze Geschichte der Psychiatrie, Stuttgart (3. Auflage)1985, S. 41-47.

(2) Klaus Dörner, Zur Entstehung und Entwicklung der Psychiatrie, in: Vorgänge 19, 1980, H. 1, S. 37-41.

(3) ebda.

(4) Die Darstellung folgt im Grundsätzlichen den Ausführungen von Landesmedizinalrat Wiehl, Fürsorge für Geisteskranke, Idiote und Epileptiker, in: Johannes Horion (Hg.), Die Rheinische Provinzialverwaltung. Ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand Düsseldorf 1925, S. 125-177 Zur Baugeschichte vgl. Landesoberbaurat Baltzer, Provinzial-Heil und Pflegeanstalt, in ebda., S. 179-212

(5) Gustav Croon, Der Rheinische Provinziallandtag bis zum Jahre 1874, Düsseldorf 1918 (unveränderter Nachdruck Köln 1974), S. 289. Diesem Buch sind mehr Information entnommen, als hier im einzelnen nachgewiesen werden können.

(6) Einen Überblick über die Gesamtentwicklung bietet Horst Lademacher, Von den Provinzialständen zum Landschaftsverband. Zur Geschichte der landschaftlichen Selbstverwaltung der Rheinlande, Köln 1973.

(7) Vgl. Croon, a.a.O., S. 299

(8) Für diese Übergangsphase und die weitere Entwicklung vgl. Kurt Schmitz, Der Rheinische Provinziallandtag (1875-1933), Neustadt/Aisch 1967 (= Bergische Forschung 6)

(9) Ackerknecht, a.a.O., S. 70

(10) Horst Lademacher, Die nördlichen Rheinlande von der Rheinprovinz bis zur Bildung des Landschaftsverbandes Rheinland, in: Franz Petri und Georg Dröge (Hgg.), Rheinische Geschichte, 3 Bände und ein Bild- und Dokumentenband, Düsseldorf 1976 ff., hier Band 3, Düsseldorf (3.Auflage) 1980, S. 475-866, hier S. 671

(11) Dirk Blasius, Der verwaltete Wahnsinn. Eine Sozialgeschichte des Irrenhauses, Frankfurt/Main 1980, S. 124-138

(12) Albrecht Erlenmeyer, Unser Irrenwesen. Studien und Vorschläge zu seiner Reorganisation, Wiesbaden 1896, S. 15

(13) Wiehl, a.a.O., S. 144; Hans-Werner Müller und Gerhard Scheuerle, Rheinische Anstaltspsychiatrie, in: Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Anstaltspsychiatrie. Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Rheinischen Landeskrankenhauses Bedburg-Hau, Düsseldorf 1962, S. 7-52, hier S. 14

(14) Baltzer, a.a.O., S. 191f.

(15) Vgl. Bernd Walter, Psychiatrie in Westfalen 1918-1954. Soziale Fürsorge-Volksgesundheit – Totaler Krieg, in: Karl Teppe (Hg.), Selbstverwaltungsprinzip und Herrschaftsordnung. Bilanz und Perspektiven landschaftlicher Selbstverwaltung in Westfalen, Münster 1987, S. 115-134, hier S. 118ff (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volksforschung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 25)

(16) Otto Löwenstein, Die Rheinische Provinzial-Kinderanstalt für seelisch Abnorme in Bonn, in: Erwin Lesch (Hg.), Bericht über den 5. Kongress für Heilpädagogik in Köln, München 1931, S. 3-27; Annete Waibel, Die Provinzialkinderanstalt für seelisch Abnorme in Bonn, in: Folgen der Ausgrenzung. Studien zur Geschichte der NS-Psychiatrie in der Rheinprovinz (=Rheinprovinz 10), Köln1995, S. 67-88.

(17) Vgl. Linda Orth, Die Transportkinder aus Bonn. „Kindereuthanasie“ , Köln 1989, S. 15-18 (=Rheinprovinz 3). Einzelne Aspekte der im Folgenden angesprochenen Themen werden in der 1995 erscheinenden Publikation „Folgen der Ausgrenzung. Studien zur Geschichte der NS-Psychiatrie in der Rheinprovinz“ (= Rheinprovinz 10) aufgegriffen, vgl. auch Anm. 16. Besonders hervorgehoben seien an dieser Stelle die die „Archivalien-Auswahl zu Aspekten der NS-Gesundheitspolitik“ von Wolfgang Schaffer sowie die „Auswahlbibliographie Euthanasie“ von Stefanie Mauch in diesem Werk S. 237-244 bzw. 245-266

(18) Matthias Leipert u.. (Hgg.), Verlegt nach unbekannt. Sterilisation und Euthanasie in Galkhausen, Köln 1987, bes. S. 98ff. (=Rheinprovinz 1).

(19) Bericht der Rheinischen Provinzialverwaltung über ihre Tätigkeit in den Jahren 1933-1936, Düsseldorf 1937, S. 79

(20) Kurt Pohlisch, Psychiatrisch-neurologische Erbforschung und das Bonner Erbinstitut, Bonn 1936.

(21) Ackerknecht, a.a.O., S. 81

(22) Tätigkeitsbericht der Rheinischen Provinzialverwaltung, Rechnungsjahr 1937, in: Rheinprovinz 14, 1938, S. 465-488, hier S. 483

(23) Zu den Einzelheiten vergl. Orth, a.a.O., und Leipert u.a. (Hgg.), a.a.O.

(24) Müller und Scheuerle, a.a.O., S. 18, erwähnen nur 1800 Euthanasieopfer und eine „etwa gleiche Zahl“ von Patienten, die „aus kriegsbedingten Gründen in Anstalten nach Ostdeutschland verlegt“ wurden und „zum größte Teil“ nicht mehr zurückkehrten.

(25) Bezeichnung nach dem Geschäftsverteilungsplan von 1897 II A und II D, vgl. ALVR 4131.

(26) vgl. ALVR 213.

(27) vgl. ALVR 214, Berichte vom 11.07.1855, 01.07.1856 und 22.08.1856.

(28) vgl. ALVR 226 sowie Croon, a.a.O., S. 97.

(29) vgl. ALVR 1569, Auskunft an den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf vom 06.02.1915 anlässlich des 100jährigen Jubiläums der Zugehörigkeit der Rheinlande zu Preußen.

(30) Ergebnis einer Überprüfung der als ALVR 10492 bis 10495 reponierten Repertorien. Diese standen zumindest bis 1912 in Benutzung, wie sich aus dem Eintrag „Bei Revision 1912 nicht vorhanden“ ergibt.

(31) vgl. ALVR 14363.

(32) vgl. ALVR 3141 und 3142. Dort sind die Vernichtungsaktionen z. B. 1889, 1896, 1901, 1906 und 1911 dokumentiert.

(33) z. B. „Akten über die Anstalt Siegburg, entnommen aus den Papieren des Geh. Raths Jacobi von 1856 ab“, „Conferenz Protokolle bis 1849“.

(34) Dem Datenschutz wurde bereits damals Rechnung getragen: die Firma musste biszur Einstampfung die Aufbewahrung in einem nicht zugänglichen Raum garantieren, ebenso jedwede Zweckentfremdung ausschließen.

(35) ALVR 2151 bis 2166 und 3286 bis 3290 für 1906 bis 1926. Die Berichte wurdevon der Zentral Verwaltung auf Grund der Teilberichte der PHP's redigiert.
(36) z.B. „Konferenzen der Oberbeamten 1885", ALVR 2526, Prozesse Feldmann und Mellage. ALVR 2535 und 2536, „Ungerechtfertigte Unterbringung von Patient Weber in Andernach", ALVR 2537, „Angelegenheiten des Irrenwesens", Nachlass Horion 171, 192.

(37) Schwerpunkt in ALVR 2573-2638, einige eingestreute Akten, z.B. 2566 zu Unglücksfällen und Selbstmorden 1892-1930.
(38) für 1876-1929, ALVR 3220-1930.
(39) PHP Seite Signaturen
Andernach 623 8432-8434
Bedburg-Hau 623 8435-8449
Bonn 624 8450-8456
Brauweiler (Irrenst.) 625 8484-8487
Düren 624 8457-8466
Langenfeld 625 8467-8469
Grafenberg 625 8470-8471
Johannistal(Viersen) 625 8472-8476
Merzig 626 8477-8481
Waldniel 627 8491-8522
Aachen 632 8563-8565

(40) ALVR 8583-8590.

(41) ALVR 8708-8716.

(42) ALVR 8784-8790, zum speziellen Status der PHP vgl. die entsprechenden Überlieferungen in diesem Findbuch.

(43) PHP Düren ALVR 10528, Bonn 10531, Bedburg-Hau 10535 und Viersen 10536.

(44) eingerichtet auf Weisung von Landeshauptmann Haake, zur Überlieferung vgl. S. 794 des alten Findbuches, ALVR 10474-10484.

Bestandssignatur
Archiv des Landschaftsverbands Rheinland, Psych

Kontext
Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (Archivtektonik) >> Archivgut eigener Herkunft, im eigenen Archiv >> Zentralverwaltung 1888-1945 >> Psychiatrie und Erweiterte Armenpflege

Bestandslaufzeit
1824-1984

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Letzte Aktualisierung
16.02.2024, 07:56 MEZ

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  • 1824-1984

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