Urkunde
Wilhelm Westphall, Propst zu Meschede, gibt den Zehnten vor Meschede dem Bürgermeister, Rat und der Gemeinde zu Meschede in Gewinn. Ausgenommen ist, was an Wiesen und Gärten nach Aussage des Roloff zehntbar ist und was der Propst selbst zehnten lassen will. Dafür haben die Bürger neun Malter Roggen, 13 Malter Gerste und Gerstkorn und 24 Malter Hafer zu entrichten. Allerdings vermeint der Bürgermeister Borchert, wegen des Pfarrhofes (Wemhove) nicht zehntpflichtig zu sein, desgleichen Volmer von seiner Hufe und auch Jungfer Lyse von Bernynckhusen. Diese haben in Freundschaft oder vor Gericht von der Ausstellung der Urkunde bis zu Weihnachten eine Vereinbarung darüber zu erzielen. Wenn sie eine Befreiung von der Zehntpflicht erreichen, soll von der von den Bürgern zu tragenden Kornsumme für jeden Morgen Roggen und Gerste zwei Scheffel und für jeden Morgen Hafer 1 1/2 Scheffel abgezogen werden. Wenn die Angelegenheit nicht in der angegebenen Zeit geklärt wird, haben die Bürger die gesamte Summe zu tragen. Dafür haften als Bürgen: Joste Becker op dem Markete, Hans Kerstian, Johan Reyneken. Diese haben sich verpflichtet, bis zu Weihnachten zu zahlen. Datum 1495 Juli 28 (die beati Panthaleonis martiris)
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 114u, 527
- Formalbeschreibung
-
Vermerke: Chirograph, Papier, deutsch.
Rückverm.: Roggen: 9 Malter, ahn Gerst und Manckorn 2 1/2 Malter, Haber: 24 Malter
- Bestand
-
A 114u Stift Meschede - Urkunden
- Kontext
-
Stift Meschede - Urkunden >> 8. 1476 bis 1500
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
17.05.2024, 18:26 MESZ
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1495 Juli 28
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![Everhard Hunt, Scholaster und Kanoniker zu Meschede, und Volmer Schroders, Bürgermeister zu Meschede, geben im Namen des Johan von Heseler, Doktors und Propsts zu Meschede, dem Tyges Kottemens und seiner Frau Elsen den Hof zu Meschede, gen. der Propsteihof, auf zwölf Jahre in Gewinn. Dafür hat er jährlich zu Petri Stuhlfeier 24 Malter Korn zu entrichten, und zwar sechs Malter Roggen, sechs Malter Gerste und zwölf Malter Hafer. Die ersten zwei Jahre braucht er aber nur fünf Malter Roggen, vier Malter (Gersten) korn und neun Malter Hafer zu liefern. Die Pachtzeit beginnt auf Petri Stuhlfeier nach Ausstellung der Urkunde. Wenn der Propst die Prostei vertauscht oder abgibt, soll der Schulte trotzdem in seinen Gewinnjahren verbleiben nach dem Landrecht. Wenn ein Unglück oder eine Fehde eintritt, so daß der Schulte nicht auf den Hof auffahren kann, und wenn er dann Roggen sät, so sollen der Propst bzw. seine Sachwalter und der Schulte je zwei Freunde bestimmen, die festlegen sollen, was dem Propst von der Saat zu geben ist. Wenn die zwölf Jahre vorbei sind, soll der Propst einen redlichen Weinkauff nehmen und dem Tyges, seiner Frau und den Kindern den Hof vor einem anderen in Gewinn geben. Siegelankündigung des Herrn Johann Vnder, Propst zu Boppard (Bobberde) (...). Zeugen: Cort Dulle, Dekan zu Meschede, ... Johan Curtis, Kanoniker daselbst, Richart Kremer, Bürgermeister zu Meschede. Datum 1478 Juni 11 (ipso die Barnabe apostoli)](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Johan Dorsteman, Henrich Goschalkes Sohn, bekundet, von Dekan und Kapitel zu Meschede (Messchede) ihren Hof zu Sassendorf (Sassendorpe), den vorher Johan Kranke in Gewinn hatte, und dazu ihre Hovesaat in Sassendorf, auf der Alvart Sprengers und danach Henneke Vot wohnten, auf zwölf Jahre abgewonnen zu haben. Dieser Gewinn darf von keiner Seite aufgesagt werden, es sei denn, daß der Erzbischof von Köln mit der Stadt Soest (Sost) in Fehde gerät. Johan hat auf dem nächsten Feste Michaelis dem Stift drei Malter Roggen, drei Malter Gerste und einen Malter Hafer als Pacht zu geben, im zweiten Jahr aber jährlich 3 1/2 Malter Roggen, 3 1/2 Malter Gerste und einen Malter Hafer; im 3., 4. und 5. Jahr hat er vier Malter Roggen, vier Malter Gerste und einen Malter Hafer zu entrichten, im 6. Jahr vier Malter und sechs Mudde Roggen, vier Malter und sechs Mudde Gerste und einen Malter Hafer, im 7., 8. und 9., 10. und 11. Jahr fünf Malter Roggen, fünf Malter Gerste und einen Malter Hafer und im 12. Jahr schließlich fünf Malter und sechs Mudde Roggen, fünf Malter und sechs Mudde Gerste. Außerdem hat der Aussteller jährlich als Pacht dem Johann Klusener und seinen Erben eine Mark von der Hovesaat in Sassendorf geben. Auf der Hovesaat hat er innerhalb von drei Jahren ein Haus von vier Balken auf beiden Seiten ohne Unterstützung zu errichten. Im Jahr der Erbauung erhält er aber einen Pachtnachlaß von zwei Maltern und sechs Mudden Roggen, zwei Maltern und sechs Mudde Gerste und von einem Malter Hafer. Wenn er Holz für den Bau beschafft hat und stirbt, bevor dieser fertig wird, so hat das Stift ihm und seinen Erben den Wert des Zimmerholzes zu ersetzen. Siegelbitte an Cord Aldeman, weltlicher Richter zu Soest. Zeugen: Johan Kranke und Heinrich Ruden, beides Bürger zu Soest. Datum 1455 Feb. 5 (die Aghate virginis)](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Henricus Rutingius, Kanoniker zu Meschede, reversiert über die Belehnung durch Abt Gabelus zugunsten der Vicarie der hl. Drei Könige auf dem Kapitelshause in dem Münster zu Meschede, deren Rector zur Zeit Crato von Hanxler ist, mit einer Rente von 5 Malter Korn aus dem halben Zehnten zu Niederhenneborn, und zwar 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste und 3 Malter Hafer.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Henricus Rutingius, Kanoniker zu Meschede, reversiert über die Belehnung durch Abt Gabelus zugunsten der Vicarie der hl. Drei Könige auf dem Kapitelshause in dem Münster zu Meschede, deren Rector zur Zeit Crato von Hanxler ist, mit einer Rente von 5 Malter Korn aus dem halben Zehnten zu Niederhenneborn, und zwar 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste und 3 Malter Hafer.
![Wilhelm Westphail, Propst zu Meschede, gibt seinen Hof vor Meschede dem Jost Schulten auf zwölf Jahre in Gewinn, wie ihn vorher dessen Stiefvater Godert innehatte. Zu Petri Stuhlfeier hat er jährlich sechs Malter Roggen, sechs Malter Gerste und zwölf Malter Hafer Mescheder Maßes in marktgängigem Korn zu entrichten. Die zwölf Jahre beginnen mit dem nächsten Feste von Petri Stuhlfeier 1497. Zeugen: Hinrich Berniinchusen, Dekan, Thiies Koitman, Johan von Ruden, Herman Meisters, Bürger zu Meschede. Geschrieben und geschehen 1496 Juni 24 (op sunte Johans daiges to miitsommer). Siegelankündigung des Propstes.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Petrus von Dorrenbach, Abt zu Grafschaft (Graeschop), belehnt Heinrich von Erwitte, Altaristen der hl. Drei Könige zu Meschede zu dem Kapitelshause, mit einer Rente von fünf Malter Korn aus dem halben Zehnten zu Niederhenneborn, und zwar mit einem Malter Roggen, einem Malter Gerste und drei Maltern Hafer. Diese Rente hatte der + Herr Anton Wesseler dem Altar geschenkt. Zeugen: die Lehnsmannen Hans Spise und Hans Kephes, beides Bürgermeister zu Schmallenberg. Ankündigung des Abteisiegels. Datum 1491 Juli 13 (ipso die sanctae Margarethae)](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Petrus von Dorrenbach, Abt zu Grafschaft (Graeschop), belehnt Heinrich von Erwitte, Altaristen der hl. Drei Könige zu Meschede zu dem Kapitelshause, mit einer Rente von fünf Malter Korn aus dem halben Zehnten zu Niederhenneborn, und zwar mit einem Malter Roggen, einem Malter Gerste und drei Maltern Hafer. Diese Rente hatte der + Herr Anton Wesseler dem Altar geschenkt. Zeugen: die Lehnsmannen Hans Spise und Hans Kephes, beides Bürgermeister zu Schmallenberg. Ankündigung des Abteisiegels. Datum 1491 Juli 13 (ipso die sanctae Margarethae)
![Jacob Varmeier, lic. iur., geschworener Gograf zu Osnabrück, bezeugt, daß Heinrich Lüningh, Erbgesessener zu Langelage und Arenshorst, und dessen Frau Margareta Fickensolt dem Baldewin Voß, Dompropst, Benedict Korff, Domdechanten, und Johan Koteman Dr. iur., Vormünder des Heinrich Ledebur, Sohn des + Heinrich, 6 Scheffel Roggen von Wortman zu Behningen, 3 Scheffel Gerste und 1 Taler Dienstgeld laut eines "Teilzettels" des Claus Brunfeldt, vom Müller Gerdt zu Bippen 1 Malter und 3 Scheffel Roggen, ferner noch 1 1/2 Malter Roggen von Brunfeldt, von Wortman 3 Scheffel Roggen, von Mherhoves Erbe 8 Scheffel Weizenkorn und 1 Malter Hafer, abzüglich 1 Malter Hafer aus dem Meierhof zu Engter; 1 mageres Schwein aus Jacob Wulfers Erbe verkauft haben. Die Einkünfte werden in Geldwert umgesetzt. Zeugen: Johan von Dumbsturpf, Hermannus Hartman](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jacob Varmeier, lic. iur., geschworener Gograf zu Osnabrück, bezeugt, daß Heinrich Lüningh, Erbgesessener zu Langelage und Arenshorst, und dessen Frau Margareta Fickensolt dem Baldewin Voß, Dompropst, Benedict Korff, Domdechanten, und Johan Koteman Dr. iur., Vormünder des Heinrich Ledebur, Sohn des + Heinrich, 6 Scheffel Roggen von Wortman zu Behningen, 3 Scheffel Gerste und 1 Taler Dienstgeld laut eines "Teilzettels" des Claus Brunfeldt, vom Müller Gerdt zu Bippen 1 Malter und 3 Scheffel Roggen, ferner noch 1 1/2 Malter Roggen von Brunfeldt, von Wortman 3 Scheffel Roggen, von Mherhoves Erbe 8 Scheffel Weizenkorn und 1 Malter Hafer, abzüglich 1 Malter Hafer aus dem Meierhof zu Engter; 1 mageres Schwein aus Jacob Wulfers Erbe verkauft haben. Die Einkünfte werden in Geldwert umgesetzt. Zeugen: Johan von Dumbsturpf, Hermannus Hartman
![Godert Brullinchus, seine Frau Else und ihr Sohn Godert verkaufen an Dekan und Kapitel zu Meschede (Messchede) eine Rente von 3 1/2 Malter Korn, und zwar 1/2 Malter Roggen, 1/2 Malter Gerste und 15 Scheffel Hafer marktgängigen Korns. Die Rente ist zu enrichten aus ihrem Gut an (over) der Henne zu Meschede, auf dem Dyderich Koteman sitzt. Die Verkäufer versprechen Währschaft. Siegelankündigung des Godert und seines gleichnamigen Sohnes, Siegelbitte an Albert von Berninchusen, Propst zu Meschede, da das Gut Lehngut des Propstes ist, zum Zeichen seiner Einwilligung, sowie an Johan Degel, Kanoniker zu Meschede, der damit zugleich auf seine Leibzucht an dem Gute verzichtet. Datum 1418 März 26 (in vigilia Pasche)](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Godert Brullinchus, seine Frau Else und ihr Sohn Godert verkaufen an Dekan und Kapitel zu Meschede (Messchede) eine Rente von 3 1/2 Malter Korn, und zwar 1/2 Malter Roggen, 1/2 Malter Gerste und 15 Scheffel Hafer marktgängigen Korns. Die Rente ist zu enrichten aus ihrem Gut an (over) der Henne zu Meschede, auf dem Dyderich Koteman sitzt. Die Verkäufer versprechen Währschaft. Siegelankündigung des Godert und seines gleichnamigen Sohnes, Siegelbitte an Albert von Berninchusen, Propst zu Meschede, da das Gut Lehngut des Propstes ist, zum Zeichen seiner Einwilligung, sowie an Johan Degel, Kanoniker zu Meschede, der damit zugleich auf seine Leibzucht an dem Gute verzichtet. Datum 1418 März 26 (in vigilia Pasche)
![Petrus von Dorenbach, Abt zu Grafschaft (Grasschop), belehnt Herrn Thomes Borghart, Rector des Altars der hl. drei Könige in dem Münster zu Meschede, mit einer Rente von 5 Malter Korns aus dem halben Zehnten zu Niederhenneborn (Nederen Henneboren), und zwar ein Malter Roggen, ein Malter Gerste und drei Malter Hafer, auf Grund der durch Urkunde besiegelten Stiftung des + Anthonies Wesseler an den Altar. Nach Empfang des Lehnseides Ankündigung des Abteisiegels.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Petrus von Dorenbach, Abt zu Grafschaft (Grasschop), belehnt Herrn Thomes Borghart, Rector des Altars der hl. drei Könige in dem Münster zu Meschede, mit einer Rente von 5 Malter Korns aus dem halben Zehnten zu Niederhenneborn (Nederen Henneboren), und zwar ein Malter Roggen, ein Malter Gerste und drei Malter Hafer, auf Grund der durch Urkunde besiegelten Stiftung des + Anthonies Wesseler an den Altar. Nach Empfang des Lehnseides Ankündigung des Abteisiegels.
![Heinrich Silverkule und seine Tochter Gertrud machen bekannt, daß der Propst des Klosters Werden Johann von Limburg sie auf beider Lebenszeit mit dem Hof Bredeney samt allem Zubehör belehnt hat. Sie sollen dem Propst dafür am nächsten 11. November vier Malter Hafer liefern und die folgenden vier Jahre ebenfalls am 11. November zwei Malter Roggen, zwei Malter Gerste, fünf Malter Hafer und zwei Hühner. Nach Ablauf dieser Frist sind vier Malter Roggen, vier Malter Gerste, zehn Malter Hafer und vier Hühner zu entrichten. Sie werden den Hof in gutem Stand halten.- Es siegelt auf Bitten des Ausstellers, der kein Siegel besitzt, der Werdener Richter Aleff Strave. - Gegeven ... des nesten dinstdages na dem sonnendaghe Oculi.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8bee0a0e-89d2-4a8e-8250-730d247d2703/full/!306,450/0/default.jpg)
Heinrich Silverkule und seine Tochter Gertrud machen bekannt, daß der Propst des Klosters Werden Johann von Limburg sie auf beider Lebenszeit mit dem Hof Bredeney samt allem Zubehör belehnt hat. Sie sollen dem Propst dafür am nächsten 11. November vier Malter Hafer liefern und die folgenden vier Jahre ebenfalls am 11. November zwei Malter Roggen, zwei Malter Gerste, fünf Malter Hafer und zwei Hühner. Nach Ablauf dieser Frist sind vier Malter Roggen, vier Malter Gerste, zehn Malter Hafer und vier Hühner zu entrichten. Sie werden den Hof in gutem Stand halten.- Es siegelt auf Bitten des Ausstellers, der kein Siegel besitzt, der Werdener Richter Aleff Strave. - Gegeven ... des nesten dinstdages na dem sonnendaghe Oculi.
![Hugo von Langschede [Langenscheid] und seine Frau Felicitas machen bekannt, daß sie von dem Propst von Werden Otto einen Mansus zu Langschede und drei Mansen zu Altendorf (Alden-), gehörig zu dem Hof Altendorf, unter folgenden Bedingungen erhalten haben. Seine Erben werden die Neubelehnung bei dem jeweiligen Propst nachsuchen und deswegen die nach Hofesrecht üblichen Zahlung leisten. Von dem Mansus in Langschede sind jährlich drei Malter Roggen, ein Malter Gerste und fünf Malter Hafer, von dem ersten in Altendorf drei Malter Roggen, drei Malter Gerste und sechs Malter Hafer, von dem anderen zehn Scheffel Hafer eines kleineren Maßes, das spickermathe genannt wird, und elf Pfennige, von dem dritten acht gute Pfennige zu Zahlen. Anwesend waren Konrad Umberaden, Johann Fermentarius [= Grüter], Beamter des Propstes, Hermann, Hofesschultheiß in Altendorf, und Johann von Molenhusen, Herold des Hofs. - Es siegeln Arthus de Cothen und sein Sohn Sifrid. - Datum anno domini MCCC quadragesimo octavo in octava beati Andree apostoli.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/18aca2b2-d6b2-44cf-9d53-ee2028fc8597/full/!306,450/0/default.jpg)
Hugo von Langschede [Langenscheid] und seine Frau Felicitas machen bekannt, daß sie von dem Propst von Werden Otto einen Mansus zu Langschede und drei Mansen zu Altendorf (Alden-), gehörig zu dem Hof Altendorf, unter folgenden Bedingungen erhalten haben. Seine Erben werden die Neubelehnung bei dem jeweiligen Propst nachsuchen und deswegen die nach Hofesrecht üblichen Zahlung leisten. Von dem Mansus in Langschede sind jährlich drei Malter Roggen, ein Malter Gerste und fünf Malter Hafer, von dem ersten in Altendorf drei Malter Roggen, drei Malter Gerste und sechs Malter Hafer, von dem anderen zehn Scheffel Hafer eines kleineren Maßes, das spickermathe genannt wird, und elf Pfennige, von dem dritten acht gute Pfennige zu Zahlen. Anwesend waren Konrad Umberaden, Johann Fermentarius [= Grüter], Beamter des Propstes, Hermann, Hofesschultheiß in Altendorf, und Johann von Molenhusen, Herold des Hofs. - Es siegeln Arthus de Cothen und sein Sohn Sifrid. - Datum anno domini MCCC quadragesimo octavo in octava beati Andree apostoli.
![Adam, der Sohn des Johan Frederichs, Kanoniker zu Meschede, gewährt dem Johan Rump zu Varenbert, wohnhaft zu Remblinghausen (Remmelinckhusen), das Recht, am St. Gregors Tag bzw. acht Tage davor oder danach mit 14 rheinischen Goldgulden die Kornrente von einem Malter Hafer, einem Scheffel Roggen und einem Scheffel Gerste zurückzukaufen. Diese Rente ist zu entrichten aus dem Hofe zu Leckmart (Leckenbert), den Hans Rolant unterhat. Siegelbitte an den vesten Herman von Hanxlede. Zeugen: Bürgermeister Borchart Kremer und sein Nachbar Roloff von Morenthusen. Gegeben 1497 März 12 (an sunte Gregorius dage)](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)