Gültverschreibung

Regest: Ludwig Rielen, Bürger und Rotgerber zu Reutlingen, bekennt, für sich und seine Erben, dass er mit Consens von Bürgermeister und Rat allhie den Heiligenpflegern Georg Gretzinger und Karcherzunftmeister Jacob Aule(n) um 40 Gulden Hauptguts guter, gangbarer, unverrüfter Währung verkauft hat 2 Gulden jährl. Zins, aus seinen 1 1/2 Jauchart Ackers in Holenbronn, zwischen Ludwig Geckheler und Jacob j. Bihlers selig Kindern gelegen, oben an die gemeine Gaß und unten auf Erhard Helb stossend, so zinsfrei, ledig und eigen sind, auch vor Wiederablösung dieses Hauptguts ferner nicht beschwert werden, sondern der Heiligen-Pflegschaft als Unterpfand verschrieben sein sollen. Er verspricht, die 2 Gulden Zins jährlich auf Johannis Baptistae, 8 Tag vor oder nach, zu zinsen. Wofern er oder seine Erben eines Jahres an Reichung des Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Gültkäufer das Recht, das Unterpfand nach hiesiger Stadt üblichem Gebrauch anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um alles, worum der Angriff geschehen, gänzlich zufrieden gestellt sind. Er oder seine Erben sollen, wann sie wollen oder von ihnen begehrt wird, die 2 Gulden Zins mit 40 Gulden Hauptgut ablösen. Jeder Teil soll dem andern 1/4 Jahr zuvor abkünden.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1448
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1658 Dezember 27

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden


  • 1658 Dezember 27

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