Abschnitt

[Urkunde]

Der erwählte und bestätigte Bischof Gerhard von Speyer berichtet, dass der Kaplan des Klosters St. Lambrecht sich gegenüber dem Dekan von Haßloch, dem bischöflichen Kollektor, geweigert habe, den Anteil der Abtei von 4 Schilling Heller an der von Gerhard dem Klerus seiner Diözese auferlegten Kontribution über 1000 Pfund Heller zu zahlen. Als Begründung gab der Kaplan an, dass das Kloster durch päpstliche Privilegien eximiert und von allen Abgaben befreit sei. Darauf hin wurde zunächst Klage gegen den Kaplan und das Kloster erhoben, und es drohten am Ende die Exkommunikation sowie das Interdikt. Der Kaplan des Klosters konnte jedoch die päpstlichen Privilegien vorlegen, die vom Bischof selbst gelesen und zusammen mit seinen juristischen Ratgebern Konrad von Gontramstein, dem Propst von St. German in Speyer, Nikolaus von Kageneck, dem Propst von St. Peter in Straßburg, sowie dem Magister Richard von Schriesheim, dem Kantor von St. German in Speyer, gründlich geprüft wurden. Auf Grund dieses Gutachtens erkennt Bischof Gerhard schließlich die Exemtion sowie die päpstlichen Privilegien des Klosters St. Lambrecht an und verzichtet zukünftig für sich und seine Nachfolger auf die Einforderung von jeglichen Kontributionen und Subsidien vom Kloster. Ankündigung des Siegels des Ausstellers.
Der erwählte und bestätigte Bischof Gerhard von Speyer berichtet, dass der Kaplan des Klosters St. Lambrecht sich gegenüber dem Dekan von Haßloch, dem bischöflichen Kollektor, geweigert habe, den Anteil der Abtei von 4 Schilling Heller an der von Gerhard dem Klerus seiner Diözese auferlegten Kontribution über 1000 Pfund Heller zu zahlen. Als Begründung gab der Kaplan an, dass das Kloster durch päpstliche Privilegien eximiert und von allen Abgaben befreit sei. Darauf hin wurde zunächst Klage gegen den Kaplan und das Kloster erhoben, und es drohten am Ende die Exkommunikation sowie das Interdikt. Der Kaplan des Klosters konnte jedoch die päpstlichen Privilegien vorlegen, die vom Bischof selbst gelesen und zusammen mit seinen juristischen Ratgebern Konrad von Gontramstein, dem Propst von St. German in Speyer, Nikolaus von Kageneck, dem Propst von St. Peter in Straßburg, sowie dem Magister Richard von Schriesheim, dem Kantor von St. German in Speyer, gründlich geprüft wurden. Auf Grund dieses Gutachtens erkennt Bischof Gerhard schließlich die Exemtion sowie die päpstlichen Privilegien des Klosters St. Lambrecht an und verzichtet zukünftig für sich und seine Nachfolger auf die Einforderung von jeglichen Kontributionen und Subsidien vom Kloster. Ankündigung des Siegels des Ausstellers.

[Urkunde]

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Latein
Anmerkungen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Standort
Universitätsbibliothek Heidelberg -- Urk. Lehmann 296

Reihe
UBHD
Handschriften
Digitalisierung wertvoller Bestände baden-württembergischer Bibliotheken
Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden

Urheber
Gerhard von Ehrenberg, Bischof von Speyer
Erschienen
[Speyer?] , 1344-03-03

Förderung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
DOI
10.11588/diglit.7703
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-77033
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 14:02 MESZ

Objekttyp

  • Abschnitt

Beteiligte

  • Gerhard von Ehrenberg, Bischof von Speyer

Entstanden

  • [Speyer?] , 1344-03-03

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