Urkunden
Die Stadt Weißenburg genehmigt dem Propst Otto und dem Stift zu Berchtesgaden, Gesess und Hofreit daselbst zu kaufen, das Herrn Ulrich dem alten Schenken zu Geyern gehörte, wofür sie der Stadt jährlich 1 Pfund Heller zu St. Walburg als Steuer zu entrichten haben. Nähme das Stift jemanden in das Anwesen, der kauft und verkauft oder Weide und Wasser sucht, so soll dieser Steuern zahlen wie die anderen Bürger. Ein armer Mann aber als Pfleger im Haus solle in der Steuer von 1 Pfund Heller inbegriffen sein.; S: Stadt Weißenburg
- Archivaliensignatur
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                Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden, BayHStA, Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden 117
 
- Alt-/Vorsignatur
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                Fasz. 18
 
- Material
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                Perg.
 
- Sprache der Unterlagen
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                ger
 
- Sonstige Erschließungsangaben
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                Besiegelung/Beglaubigung: S beschädigt anhängend
 Überlieferung: Ausf.
 Sprache: dt.
 Ausstellungsort: Weißenburg [i.Bayern]
 Originaldatierung: ... 1356 am nachsten montag vor sant Peterstag des zwelfboten.
 Medium: A = Analoges Archivalie
 Jahr: 1356
 Monat: 6
 Tag: 27
 
- Kontext
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                Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden >> 1251-1400
 
- Bestand
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                Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden
 
- Indexbegriff Ort
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                Weißenburg i.Bay. (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
 Berchtesgaden (Lkr. Berchtesgadener Land), Augustiner-Chorherrenstift
 
- Laufzeit
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                1356 Juni 27
 
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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                        Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden
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- Letzte Aktualisierung
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                        03.04.2025, 13:41 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1356 Juni 27
 
             
        
    