Urkunden

Die Stadt Weißenburg genehmigt dem Propst Otto und dem Stift zu Berchtesgaden, Gesess und Hofreit daselbst zu kaufen, das Herrn Ulrich dem alten Schenken zu Geyern gehörte, wofür sie der Stadt jährlich 1 Pfund Heller zu St. Walburg als Steuer zu entrichten haben. Nähme das Stift jemanden in das Anwesen, der kauft und verkauft oder Weide und Wasser sucht, so soll dieser Steuern zahlen wie die anderen Bürger. Ein armer Mann aber als Pfleger im Haus solle in der Steuer von 1 Pfund Heller inbegriffen sein.; S: Stadt Weißenburg

Digitalisierung: Bayerisches Hauptstaatsarchiv

CC0 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden, BayHStA, Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden 117
Alt-/Vorsignatur
Fasz. 18
Material
Perg.
Sprache der Unterlagen
ger
Sonstige Erschließungsangaben
Besiegelung/Beglaubigung: S beschädigt anhängend

Überlieferung: Ausf.

Sprache: dt.

Ausstellungsort: Weißenburg [i.Bayern]

Originaldatierung: ... 1356 am nachsten montag vor sant Peterstag des zwelfboten.

Medium: A = Analoges Archivalie

Jahr: 1356

Monat: 6

Tag: 27

Kontext
Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden >> 1251-1400
Bestand
Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden

Indexbegriff Ort
Weißenburg i.Bay. (Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
Berchtesgaden (Lkr. Berchtesgadener Land), Augustiner-Chorherrenstift

Laufzeit
1356 Juni 27

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Provenienz
Fürstpropstei Berchtesgaden Urkunden
Digitalisat im Angebot des Archivs
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 13:41 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1356 Juni 27

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