Die Pfleger Christoph Neithardt und Daniel Schleicher sowie der Hofmeister Thomas Leipheimer des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] verleihen Johann Rimshart von Türkheim ("Turckhain") [Stadt Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] auf Lebenszeit ein Feldlehen in Türkheim, zu dem die in der Urkunde beschriebenen Äcker und Wiesen gehören. Er hat das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und muss dem Spital davon jährlich 3,5 Malter Getreide Geislinger Maß und 1 Henne liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, Verstößen gegen die in dem Vertrag festgelegten Bestimmungen und nach seinem Tod fällt das Lehen wieder an das Spital.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 3661
- Alt-/Vorsignatur
-
2061 / 3
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Aussteller: Pfleger und Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm
Siegler: Christoph Neithardt, Daniel Schleicher und Thomas Leipheimer
Kanzleivermerke: No. 83 Lad X (17. Jh.)
(StadtA Ulm, A [7131], fol. 898r)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich drei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; alle drei verloren
Datum: Der geben ist vff freitag nach Trinitatis, 1548.
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1548 Juni 1.
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![Leonhard ("Lienhardt") Wörtz genannt Schmidt von Türkheim [Stadt Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] bekennt, dass ihm die Pfleger Albrecht Baldinger und David Weickmann sowie der Hofmeister Johann Höpp des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Feldlehen des Spitals in Türkheim auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, dieses in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 5 Imi und 1,5 Viertel Fesen sowie 5 Imi und 1,5 Viertel Hafer Geißlinger Maß und 1 Fastnachtshuhn zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Lehen wieder an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/36300729-5f7d-414b-b921-095df29a35ab/full/!306,450/0/default.jpg)
Leonhard ("Lienhardt") Wörtz genannt Schmidt von Türkheim [Stadt Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] bekennt, dass ihm die Pfleger Albrecht Baldinger und David Weickmann sowie der Hofmeister Johann Höpp des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Feldlehen des Spitals in Türkheim auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, dieses in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 5 Imi und 1,5 Viertel Fesen sowie 5 Imi und 1,5 Viertel Hafer Geißlinger Maß und 1 Fastnachtshuhn zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Lehen wieder an das Spital zurück.
![Georg Wörlin von Bubesheim [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Jakob Krafft und Hieronimus Schleicher sowie der Hofmeister Thomas Leipheimer des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit zwei Feldlehen des Spitals in Bubesheim mit ihren Zugehörungen verliehen haben. Er verpflichtet sich, die Lehen in gutem Kulturzustand zu halten. Von dem einen Lehen, das zuvor der Vater des Johann Mendlin bewirtschaftet hat, wird er dem Spital jährlich 4 Imi Roggen, 4 Imi Hafer, 10 Schilling Heller Heugeld, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern und von dem anderen Lehen, das Michael Ullin bewirtschaftet hat, 7 Imi Roggen, 7 Imi Hafer, 1 Pfund Heller Heugeld, 3 Metzen Öl, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn. Bei seinem Abzug oder nach seinem Tod stehen dem Spital von dem ersten Lehen 5 Schilling und von dem zweiten Lehen 1 Pfund Heller als Weglöse zu. Bei Säumnissen in der Entrichtung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung, Verstößen gegen den Leihevertrag sowie nach seinem Tod fallen die Lehen wieder an das Spital zurück.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/614da6bb-8406-4a4d-b397-b89a2ef5a458/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg Wörlin von Bubesheim [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Jakob Krafft und Hieronimus Schleicher sowie der Hofmeister Thomas Leipheimer des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit zwei Feldlehen des Spitals in Bubesheim mit ihren Zugehörungen verliehen haben. Er verpflichtet sich, die Lehen in gutem Kulturzustand zu halten. Von dem einen Lehen, das zuvor der Vater des Johann Mendlin bewirtschaftet hat, wird er dem Spital jährlich 4 Imi Roggen, 4 Imi Hafer, 10 Schilling Heller Heugeld, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern und von dem anderen Lehen, das Michael Ullin bewirtschaftet hat, 7 Imi Roggen, 7 Imi Hafer, 1 Pfund Heller Heugeld, 3 Metzen Öl, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn. Bei seinem Abzug oder nach seinem Tod stehen dem Spital von dem ersten Lehen 5 Schilling und von dem zweiten Lehen 1 Pfund Heller als Weglöse zu. Bei Säumnissen in der Entrichtung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung, Verstößen gegen den Leihevertrag sowie nach seinem Tod fallen die Lehen wieder an das Spital zurück.
![Ulrich Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] zu Großkötz [Gde. Kötz/Lkr. Günzburg] auf der einen Seite sowie die Ulmer Ratsherren Sebastian Lieber und Anton Schleicher als Pfleger und Thomas Leipheimer als Hofmeister des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf der anderen Seite einigen sich wegen der Zehnten von zwei Äckern in der Gemarkung Bubesheim [Lkr. Günzburg].](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a20461c3-1524-4ead-910d-e531f99706a0/full/!306,450/0/default.jpg)