Johann Ludwig, Nassau-Saarbrücken, Graf
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Wird thematisiert in:
- Gräfin Elisabeth und ihr Sohn Johann Ludwig von Nassau beurkunden, daß, falls Elisabeth ohne Erben aus erster Ehe sterben sollte, die 32 000 fl. ihrer Heimsteuer und ihres Erbfalls an Württemberg...
- Gräfin Elisabeth und ihr Sohn Johann Ludwig beurkunden, dass im Fall erblosen Ablebens der ersteren aus erster Ehe die von ihr geerbten 32 000 fl. an die Herrschaft Württemberg zurückfallen sollen,...
- Gräfin Elisabeth und ihr Sohn Johann Ludwig von Nassau bescheinigen den Empfang der 20 000 fl. samt Zinsen.
- Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken verkauft für sich und als Vormund des Grafen Jakob von Moers und Saarwerden an Straßburger Bürger Einkünfte aus Sarrewerden (Saarwerden) und Bouquenom...