Wilhelm von und zu Egloffstein
Werke:
- Anordnung: Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 ... bestimme ich : § 1. Wer ein zur Beunruhigung der Bevölkerung geeignetes Gerücht ausstreut oder unbefugt...
- Die Veröffentlichung zahlenmäßiger Angaben über den Betrieb der Rheinschiffahrt, vor allem von Verladetransporten an Lebensmitteln, namentlich unter Bezeichnung der Richtung und der einzelnen zur...
- ... Beamte des Reiches, des Staates und der Gemeinden einschließlich der Gemeindeverbände dürfen in Ausübung ihres Dienstes die Grenze nach Österreich-Ungarn auf Grund eines Dienstausweises...
- Nachdruck und Besprechung der aus der ausländischen Presse stammenden Zeitungsnachrichten über bevorstehende österreichische Angriffe an der Tiroler Front sind verboten