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Privilegium Martins IV. über das Recht des Klosters auf Erwerb des seinen Kanonikern zufallenden Vermögens
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Papst Martin IV. beauftragt den Bischof von Augsburg, das Kl. H., das dem Römischen Stuhl unmittelbar unterstellt ist, gegen seine Bedränger zu schützen durch Anwendung kirchlicher Strafe, damit es...
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Bildnis von Papst Martinvs IV.
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Papst Martin IV. gestattet dem Kl. H., alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die seinen Schwestern von freier Abstammung, wenn sie in der Welt geblieben wären, zugefallen wären, mit Ausnahme der...