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Georg von Geroldseck verschreibt dem Grafen Eberhard [II.] von Württemberg die Öffnung von Hohengeroldseck und Schenkenzell sowie von allen seinen Festungen.
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Graf Eberhard II. freit und eignet seiner lieben Muhme Frau Anna weiland von Hohenlohe 1/13 des Zehnten zu Sersheim, den Machtolf von Dürrmenz zu Lehen gehabt hat.
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Ritter Wiprecht von Tann verschreibt Graf Eberhard [II.] von Württemberg und seinem Sohn Graf Ulrich seine Feste Insingen zu einem offenen Haus, wogegen Graf Eberhard ihm die Burg Schaubeck zum Teil...
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Dietrich von Hornberg verschreibt den Grafen Eberhard [II.] und Ulrich [IV.] von Württemberg seine drei Teile an der Feste Hornberg zu einem offenen Haus.
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