Adolf Felix Heinrich Posse
Hat mitgewirkt an:
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Ueber das Staatseigenthum in den deutschen Reichslanden und das Staatsrepräsentationsrecht der deutschen Landstände
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Abhandlungen einiger vorzüglichen Gegenstände des deutschen Staats- und Privatrechts. 2
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Die Succession der Kinder in alte Lehne und Stammgüter ist keine gemeinrechtliche, sondern eine diesen Gütern eigenthümliche Erbfolge
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Ueber das Einwilligungsrecht teutscher Unterthanen in Landesveräußerungen: bey Gelegenheit des vorgewesenen Vertausches der Bayerischen Lande