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Reichs-Rechtsanwaltsordnung mit den einschlägigen Vorschriften nach d. Stande vom 1. Dez. 1936 : Textausg. mit Einl., Verweisgn u. Sachverz.
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Empfiehlt es sich, die Revision (Rechtsbeschwerde) zu den oberen Bundesgerichten (ausser in Strafsachen) einzuschränken und ihre Zulässigkeit in den einzelnen Gerichtsbarkeiten einheitlich zu regeln?...
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Der Pfändungsschutz für Lohn, Gehalt und ähnliche Bezüge nach den vom 1. Januar 1935 an geltenden Vorschriften
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung