Monografie

Es hat ein allhiesig Hochlöblicher Rath in glaubwürdige Erfahrung gebracht, daß unter denen K. Französischen neuen, oder sogenannten Laubthalern, von denen Jahren 1726. bis 32. ... und 62. sich viele abgekippte und dergestalt ungewichtige Stücke befinden, daß einige derselben ... um 20. Kreuzer zu geringhaltig sind. Wie nun solches aus Obrigkeitlicher Vorsorge anmit zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemachet wird: Also ist ... gedachten Raths ernstlicher Befehl, daß auf die Verausgeber und Einschleicher solcher ... genaue Obsicht getragen- und gegen dieselben, ... mit ernstlicher Straffe unausbleiblich verfahren werden solle ... : Decretum in Senatu den 19. September 1767

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1767, 19. September
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt/Überlieferungszusammenhang und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-85

Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Mandat; Münzordnung; Geld; Geldwert; Geldhandel; Geldverkehr; Schlechte Münze; 1767; 1750-1800; Falsche Münze; Einfuhr; Ausfuhr; Strafe; Strafandrohung; Währung; Wechselkurs; Umtausch; Kurs; Umtauschkurs; Nürnberg; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1767]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099365-5
Letzte Aktualisierung
20.04.2023, 14:55 MESZ

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