Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass die Angehörigen seines Oheims Markgraf Christoph I. von Baden, Graf zu Sponheim, bislang, wenn sie den Rhein hinab geflößt haben, den zweifachen Zoll an seinen Zollstätten gegeben haben, so wie seine pfalzgräflichen Vorfahren dies "uß ursachen" verordnet haben. Nachdem der Pfalzgraf unterrichtet worden ist, dass es nützlicher für ihn sei, wenn sie beim einfachen Zoll blieben, bewilligt er, dass die Markgräflichen, wenn sie den Rhein hinab mit Holz und Borten flößen, von den mitgeführten Gütern für sechs Jahre den einfachen Zoll an seinen Zollstätten geben sollen.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 254
Umfang
fol. 131v
Bemerkungen
Kopfregest: "Wie myn gnediger herr den Marggravischen den zwivachen zolle sechs jare lang nachleßt".
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrückt)

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Rhein (Europa, Fluss)

Laufzeit
1480 Januar 10 (off montag nach sand Erharts tag)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:14 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1480 Januar 10 (off montag nach sand Erharts tag)

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