Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass die Angehörigen seines Oheims Markgraf Christoph I. von Baden, Graf zu Sponheim, bislang, wenn sie den Rhein hinab geflößt haben, den zweifachen Zoll an seinen Zollstätten gegeben haben, so wie seine pfalzgräflichen Vorfahren dies "uß ursachen" verordnet haben. Nachdem der Pfalzgraf unterrichtet worden ist, dass es nützlicher für ihn sei, wenn sie beim einfachen Zoll blieben, bewilligt er, dass die Markgräflichen, wenn sie den Rhein hinab mit Holz und Borten flößen, von den mitgeführten Gütern für sechs Jahre den einfachen Zoll an seinen Zollstätten geben sollen.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 254
- Umfang
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fol. 131v
- Bemerkungen
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Kopfregest: "Wie myn gnediger herr den Marggravischen den zwivachen zolle sechs jare lang nachleßt".
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (dorsal aufgedrückt)
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
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Rhein (Europa, Fluss)
- Laufzeit
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1480 Januar 10 (off montag nach sand Erharts tag)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:14 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1480 Januar 10 (off montag nach sand Erharts tag)