Urkunde

Kindgeding über die Zugehörigkeit der Kinder einer Leibeigenen der von Weitershausen

Archivaliensignatur
Urk. 13, 5004
Alt-/Vorsignatur
A I t 1362 November 22
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, 2 Siegel.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Otto und Heinrich von Weitershausen schließen mit ihrer Leibeigenen Hylle von Elnhausen ein rechtliches Kindgeding, wonach ihr mit ihrem Ehemann Lutz erzielten Kinder zur Hälfte den von Weitershausen und zur anderen den Landgrafen von Hessen gehören sollen.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe W >> 2 Weh-Wei >> 2.23 Weitershausen, von
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1362 November 22

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1362 November 22

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