Urkunde
Kindgeding über die Zugehörigkeit der Kinder einer Leibeigenen der von Weitershausen
- Archivaliensignatur
-
Urk. 13, 5004
- Alt-/Vorsignatur
-
A I t 1362 November 22
- Formalbeschreibung
-
Ausfertigung, Pergament, 2 Siegel.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Otto und Heinrich von Weitershausen schließen mit ihrer Leibeigenen Hylle von Elnhausen ein rechtliches Kindgeding, wonach ihr mit ihrem Ehemann Lutz erzielten Kinder zur Hälfte den von Weitershausen und zur anderen den Landgrafen von Hessen gehören sollen.
- Kontext
-
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe W >> 2 Weh-Wei >> 2.23 Weitershausen, von
- Bestand
-
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
-
1362 November 22
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1362 November 22