Abschnitt

Das sechste Capitel. Von peremtorischen Exceptionen, welche vor der Litis Contestation beyzubringen erlaubt ist.

Das sechste Capitel. Von peremtorischen Exceptionen, welche vor der Litis Contestation beyzubringen erlaubt ist.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Revidirte Proceß-Ordnung nach welcher die vor den Bürgermeisterlichen, Richterlichen und andern dieser Stadt Aemtern litigirende Parte und derselben Machthaber sich aus Schluß Es. Raths hinführo zu achten und zu verhalten haben werden : 1772.

Erschienen
1772

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:06 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1772

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