Abschnitt

Erster Theil Der Peinlichen Land-Gerichts-Ordnung des Ertz-Herzogtums Oesterreichs unter der Enns. Von dem Land-Gericht, und wie man in denen Peinlichen Malefiz-Sachen insgemein verfahren solle.

Erster Theil Der Peinlichen Land-Gerichts-Ordnung des Ertz-Herzogtums Oesterreichs unter der Enns. Von dem Land-Gericht, und wie man in denen Peinlichen Malefiz-Sachen insgemein verfahren solle.

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Bratsch, Franz Joseph. - Uber Weiland Der Römisch-Kayserlichen, Auch zu Hungarn und Böheim [et]c. Königl. Majestät Ferdinandi Des Dritten, Erzherzogens zu Oesterreich, Allerseligsten Andenckens, Peinliche Land-Gerichts-Ordnung In Oesterreich unter der Enns Ersten und anderten Theil dienliche Anweisungen, und nutzliche Anmerckungen, wie auch alle hierüber ergangene Hof-Resolutionen, Patenten, Generalien, und Novellen, dann verschiedene Præiudicien, und Entscheidungen deren in Criminalibus vorfallenden zweifelhaften Fragen nach denen Articulen in der Ordnung eingetheilet, und zusammen getragen Durch Franz Joseph Bratsch, I. U. Doctorem, und Ihro Röm. Kayserlich-Königlichen Majestät N. Oe. Regierungs-Rath in Iustiz-Sachen : Samt Einem ausführlichen Register über alle hierinnen vorkommende Materien

Erschienen
1751

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:08 MESZ

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Entstanden

  • 1751

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